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Haftbefehl gem. §3 UHaftG
Der zuständige Haftrichter hat am 18.05.2009 durch Beschluss angeordnet:
Auf Grundlage von §1 UHaftG wird gegen Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista), Haftbefehl erlassen.
Herr Bergmann steht in dem dringenden Tatverdacht, sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht zu haben. Strafbar gemäß §§ 57a, 55 StGB, §7 II StGB.
Die Unionsanwaltschaft hat den Haftbefehl beantragt.
Aufgrund der Aktivität des Beschuldigten im Ausland kann die Gefahr einer Entziehung des Ermittlungsverfahrens durch Flucht ins Ausland nicht ausgeschlossen werden und begründet somit den Haftbefehl gem. §1 II 2 UhaftG. Darüberhinaus besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat erneut begehen werde, Haftgrund gem. §1 II 4 UhaftG.
Der bereits von der Unionspolizei in Gewahrsam genommene Beschuldigte ist von der Unionsanwaltschaft unmittelbar diesem Gericht vorzuführen.
Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
18.05.2009
UStG 2009-03: Haftbefehl Bergmann
- Schrobi
- Geschlossen
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Die Unionsanwaltschaft möge bitte Herrn Bergmann hier vorführen.
Der Beschuldigte hat dann die Möglichkeiten sich zu seiner Inhaftierung zu äußern und entsprechende Anträge zu stellen. -
schaut in das Gesetzes zur Vitalisierung der Landesgerichtsbarkeit und dann in das Gesetz über das Katistianische Obergericht und wundert sich über das Verfahren vor dem UG. Sollte hier nicht das Landesgericht verhandeln...
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Ich Beantrage Akteneinsicht da ich mich selbst vertrete.
Ich verlange Beweise für die Tatbestände wegen denen ich Inhaftiert wurde , wenn es keine gibt verlange ich Freigelassen zu werden.
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*Parsbock führt den Verdächtigen in Handschellen vor und lässt ihn auf der Bank des Antragsgegners Platz nehmen*
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@Bergmann: Sie wurden bei Ihrer Gewahrsamnahme durch die Polizei belehrt, dass Sie einen solchen Antrag gem § 6 VII StPG formgerecht und unter Nachweis Ihres Interesses daran einreichen können. Bei der Rechtsabteilung des Unionsjustizministerium ist ein solcher Antrag nicht eingegangen, daher wurde Ihnen auch noch keine Akteneinsicht gewährt.
Jedoch führen wir im Folgenden das Deckblatt der Akte ein, welches den Antrag auf Haftbefehl begründet:
Zitat
- in Vertretung der Unionsanwaltschaft
Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katistabeantragt im Folgenden einen
Haftbefehl
gegen
Kintaro Bergmann
wohnhaft auf KatistaDer Beschuldigte ist dringend verdächtig des Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung; strafbar gem. §§ 57a, 55 StGB iVm §7 II StGB.
Es besteht Flucht- und Wiederholungsgefahr in das und im Ausland. Dies stellt einen Haftgrund gem. $1 II Ziffern 2, 4 UHaftG dar.Es liegen konkrete Verdachtsmomente der Waffenherstellung, des Waffenhandels sowie des Unterhaltens einer paramilitärischen Organisation im Ausland vor.
Beweisstücke anbei:
1) http://forum.tengoku-kyo.info/…php?p=130914&postcount=17
2) http://forum.tengoku-kyo.info/…d.php?p=131118#post131118
3) http://www.svbandit.de/wbb2/th…?postid=121056#post121056gez. Anthoff, Ministerialdirektor
gez. Kirnberger, Oberjustizrat@Poppinga: Ich vertrete die Ansicht, dass dieses Gesetz sich auf die Verhandlung von Hauptverfahren bezieht. Dieser Ansicht folgend beantragen wir, die Haftprüfung vor dem Unionsstrafgericht fortzusetzen.
Wir werden jedoch beantragen, das Hauptverfahren an das zuständige Katistanische Obergericht zu verweisen. -
nickt
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*schaut auf seine Uhr*
edit: Frage: Ist der Haftbefehl jetzt aufgrund der Bitte des Unionsministeriums schon ohne Haftprüfung ergangen, oder befinden wir uns in diesem Thread grade in der Haftprüfung?
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Ich Beantrage mich Frei zulassen. Um die oben genannte Fluchtgefahr zu beseitigen bin ich gerne bereit meinen Reisepass abzugeben und mich unter Beobachtung stellen zu lassen. Wenn es das Gericht wünscht kann man mir auch einen oder zwei Beamten zur Seite stellen , die umkosten für diese Maßnahme übernehme Selbstverständlich ist.
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Ich beantrage das Gesuch des Verdächtigen abzulehnen. Er hat sich gegenüber den Beamten der Unionspolizei, die ihn festnahmen, mehrfach dahingehend geäußert, er wolle seine Geschäfte im Ausland weiterführen.
Seine Beteuerungen sind daher unglaubwürdig. -
*so* also das habe ich Sim off gesagt . Jetzt bring mir bitte nicht sim off und sim on durcheinander . Gerade wo du doch so darauf Pochst. Was ich sim off gesagt habe keinen meinem sim on Charakter auf keinem Fall zur Last gelegt werden.
Aber allgemeinen bin ich dazu bereit im Zuge dieses Haftbefehls
meine Aktivitäten in Dreibürgen unter dem Namen Bergmann, vorübergehend einzustellen. das gleiche gilt für andere MN mit der einzigen Ausnahme Tengoku, da ich in dieser noch recht jungen MN momentan in den Aufbau militärischer Strukturen involviert bin und bei dieser Angelegenheit ist sowieso die Hälfte aller Dinge Sim Off.also Herr Jerkov bleiben Sie doch bitte bei Sim On Begebenheiten.
*so*
diese Behauptung ist unhaltbar. Ich habe so etwas niemals behauptet abgesehen davon ist es mir ohne Reisepass so oder so nicht möglich auszureisen. Was dieser Mensch mir nun auch immer lächerliches unterstellen möchte, es ist und bleibt nichts als eine unrealistische Unterstellung welche in keiner Weise auf Fakten beruht.
ich stelle weiterhin den Antrag auf Freilassung unter den oben genannten Kriterien.
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*so * Mir fehlt hier irgend wie die Reaktion des Gerichtes. *so*
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Herr Vorsitzender,
darf ich um eine Entscheidung bitten?
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*simoff* Ruhig Blut Christi Himmelfahrt hat uns ein langes WE bei super-sonnigem Wetter und tropischen Temperaturen geschenkt ^^*
Der Haftbefehl ist in Kraft. Hier handelt es sich um eine Haftprüfung.
Ich würde gern von der Staatsanwaltschaft hören, ob es neue Ermittlungsergebnisse gibt, die Herrn Bergmann weiter belasten?
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Soweit ich das feststellen kann, gibt es derzeit keine weiteren Beweise. Herr Bergmann befindet in Haft, allerdings unterhält er Kontakt zur Aussenwelt, die nicht kontrolliert werden können.
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[doc]
ANNA BAUMGARTNER
R E C H T S A N W Ä L T I N
__________________________________________________________________________
Sonnenalle 24 | Manuri | Freie Republik Katista
An das
Oberste Unionsgericht
Unionsgericht für Strafsachen
z.Hd.
Herrn Unionsrichter
Dr. SchrobiHaftbefehl gem. §3 UHaftG gegen meinen Mandanten
Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista)Sehr geehrte Herr Unionsrichter Dr. Schrobi,
in der Strafsache gegen Herrn Bergmann wegen des Tatverdachts des Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung, strafbar nach §§ 57a, 55, 7 II StGB, wurde ich durch den Beschuldigten Kintaro Bergman mit der anwaltlichen Vertretung seiner Interessen betraut.
Gemäß § 6 UHaftG beantrage ich den Vollzug des Haftbefehls auszusetzen. Mein Mandant ist Mitglied des Unionsrats der Demokratischen Union und als solcher Teil eines Verfassungsorgans. Eine äußerst wage Vermutung der Fluchtgefahr und damit der Entziehung des Ermittlungsverfahrens begründet keineswegs den schweren Eingriff ins seine Rechte und Pflichten als Mitglied im Unionsrat.
Ergänzend sei darauf hingeweisen, dass mein Mandant keine terroristische Vereinigung gegründet hat, sondern ledeglich Unternehmer eines Rüstungsbetriebs ist, dessen Zulassung in der Demokratischen Union nicht geklärt ist. Da der Umstand des Bestehens dieser Fabrik seit dem 22.04.2009 bekannt war, gibt es keinen Grund zur Annahme der Beschuldigte würde sich einem Verfahren nicht stellen, wenn er doch auch vorher nicht geflohen ist.
Im Übrigen darf ich das Gericht bitten den Unionsminister der Justiz darauf hinzuweisen, dass ein Angeschuldigter in einem rechsstaatlichen Verfahren jederzeit zur Akteneinsicht berechtigt ist.
Mein Mandant hat mir mitgeteilt, dass auf seinen vielfachen Wunsch hin Einsicht in die Akten zu bekommen, die die Festnahme rechtfertigen ihm folgende Aussagen gemacht wurden:
ZitatOriginal von pjotr
ZitatZitat
Die Beweismittel werden wir an gegebener Stelle im Haftprüfungsverfahren vorlegen. Aus ermittlungstaktischen Gründen müssen Sie aber verstehen, dass wir Beweismittel nicht einfach so hier veröffentlichen können.
Ihr Anwalt kann aber mit einer entsprechenden Legitimation Akteneinsicht in die Beweismittel verlangen.Da mein Mandant zu dem Zeitpunkt erklärt hat sich selbst zu Verteidigen standen ihm die Rechte zu, die einem von ihm beauftragten Strafverteidiger zustehen würden. § 14 Abs. I des Strafprozessgesetzes regelt, dass die Unionsanwaltschaft verpflichtet ist Einsicht in die betreffenden Ermittlungsakten zu gewähren.
Nachdem mein Mandant nochmals auf Akteneinsicht bestanden hat wurde ihm folgende Aussage durch einen Mitarbeiter der Unionspolizei gemacht:
ZitatOriginal von Sigurd Parsbock
ZitatZitat
Der Antrag ist formgercht gem. § 6 VII StPG bei der Unionsanwaltschaft oder ihrer Vertretung - hier dem Unionsjustizministerium - zu stellen.Eine Prüfung eines berechtigten Interesses ist bei einem Angeschuldigten nicht angebracht und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben (siehe nochmal § 14).
Das Unionsgericht möge die Unionsanwaltschaft deshalb anweisen die Ermittlungsakten zu diesem Verfahren unverzüglich mir zu zustellen.
Zum Antrag über die Aussetzung des Haftbefehls mache ich auf Wunsch des Gerichts gerne weitere Äußerungen, wenn Sie das Gericht für angebracht hält.
Beweis:
http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=6026&page=1[/doc]
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Zitat
Original von Anna Baumgartner
[font=Times New Roman][size=14]Gemäß § 6 UHaftG beantrage ich den Vollzug des Haftbefehls auszusetzen. Mein Mandant ist Mitglied des Unionsrats der Demokratischen Union und als solcher Teil eines Verfassungsorgans. Eine äußerst wage Vermutung der Fluchtgefahr und damit der Entziehung des Ermittlungsverfahrens begründet keineswegs den schweren Eingriff ins seine Rechte und Pflichten als Mitglied im Unionsrat.
Den Ausfall im Unionsrat hat Herr Bergmann ggf. der Freien Republik Katista gegenüber zu rechtfertigen. Einen Grund der Haftaussetzung kann ich nicht erkennen.
Ihr Mandant betreibt sowohl in Dreibürgen als auch in Tengoku Unternehmungen und trat vor seiner Festnahme mehrfach dort auf. Die Vermutung der Fluchtgefahr ist also eine ziemlich konkrete.ZitatErgänzend sei darauf hingeweisen, dass mein Mandant keine terroristische Vereinigung gegründet hat, sondern ledeglich Unternehmer eines Rüstungsbetriebs ist, dessen Zulassung in der Demokratischen Union nicht geklärt ist.
Ihr Mandant erklärte mehrfach, er verfüge über einen mit schwerem Kriegsgerät ausgestatteten "Sicherheitsdienst" in Dreibürgen. Der Übergang zur terroristischen Vereinigung ist nach unserer Meinung evident.
Zitat
Da der Umstand des Bestehens dieser Fabrik seit dem 22.04.2009 bekannt war, gibt es keinen Grund zur Annahme der Beschuldigte würde sich einem Verfahren nicht stellen, wenn er doch auch vorher nicht geflohen ist.Da die Fabrik in der Demokratischen Union nicht Ziel dieser Anklage, sondern Gegenstand des Verfahrens UStG 2009/02 ist ist, fußt Ihre Argumentation hier ins Leere.
Haben Sie in Ihrem Jurastudium nicht gelernt, dass man für eine Tat nur ein Mal bestraft werden kann=ZitatDas Unionsgericht möge die Unionsanwaltschaft deshalb anweisen die Ermittlungsakten zu diesem Verfahren unverzüglich mir zu zustellen.
Sie können auch gerne einfach die hier nehmen, die ich dem Angeklagten schon am ersten Verfahrenstag habe zukommen lassen:
Zitat
- in Vertretung der Unionsanwaltschaft
Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katistabeantragt im Folgenden einen
Haftbefehl
gegen
Kintaro Bergmann
wohnhaft auf KatistaDer Beschuldigte ist dringend verdächtig des Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung; strafbar gem. §§ 57a, 55 StGB iVm §7 II StGB.
Es besteht Flucht- und Wiederholungsgefahr in das und im Ausland. Dies stellt einen Haftgrund gem. $1 II Ziffern 2, 4 UHaftG dar.Es liegen konkrete Verdachtsmomente der Waffenherstellung, des Waffenhandels sowie des Unterhaltens einer paramilitärischen Organisation im Ausland vor.
Beweisstücke anbei:
1) http://forum.tengoku-kyo.info/…php?p=130914&postcount=17
2) http://forum.tengoku-kyo.info/…d.php?p=131118#post131118
3) http://www.svbandit.de/wbb2/th…?postid=121056#post121056gez. Anthoff, Ministerialdirektor
gez. Kirnberger, Oberjustizrat -
Bevor ich auf Ihre Einlassungen, Herr Prof. Pjotr Jerkov, eingehe hätte ich dann doch gerne gewußt wer hier eigentlich die Unionsanwaltschaft vertritt, weil mir das im Moment nicht gegenwärtig ist. Tritt als Kläger hier die Unionsanwaltschaft oder das Unionsministerium auf? Das ist aus meiner Sicht nicht ganz unentscheidend.
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Zitat
Original von Anna Baumgartner
Bevor ich auf Ihre Einlassungen, Herr Prof. Pjotr Jerkov, eingehe hätte ich dann doch gerne gewußt wer hier eigentlich die Unionsanwaltschaft vertritt, weil mir das im Moment nicht gegenwärtig ist. Tritt als Kläger hier die Unionsanwaltschaft oder das Unionsministerium auf? Das ist aus meiner Sicht nicht ganz unentscheidend.Die Justizabteilung des Unionsjustizministerium wurde bei Beantragung des Haftbefehls stellvertretend für die Unionsanwaltschaft tätig.
In diesem Haftprüfungsverfahren werden wir weiterhin als Antragstellerin auftreten; danach wird das Verfahren an die Unionsanwaltschaft zurückgegeben, -
Zitat
Original von pjotr
Ihr Mandant erklärte mehrfach, er verfüge über einen mit schwerem Kriegsgerät ausgestatteten "Sicherheitsdienst" in Dreibürgen. Der Übergang zur terroristischen Vereinigung ist nach unserer Meinung evident.
Ich darf doch sehr bitten , bevor sie solch Lächerliche Unterstellung von sich geben sollten sie sich besser Informieren.
Nach dem in einer Dreibürgischen Munitions Manufaktur welche ich unterhalte ein Anschlag mit einem Brandsatz verübt wurde welcher rund 60 Arbeiter das leben hätte kosten können , wurde ein mit Maschinenpistolen Bewaffneter Sicherheitsdienst eingerichtet. Alle Mitarbeiter des selbigen besitzen einen Gültigen Waffenschein und haben ihre Schusswaffe in Dreibürgen erworben.
1. Seit wann sind Maschinenpistolen schweres Kriegsgerät ?.
2. Seit wann ist ein Sicherheitsdienst welcher das Leben der Mitarbeiter und Empfindliches Gefahren gut schützt eine terroristische Vereinigung ?.
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