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Manuri | 09. II. 2009 AD
Liebe Kollegen,
folgender Antrag steht zur Abstimmung:
[doc]Gesetz zur Änderung der Eheschließungsmodalitäten
§1 Bis zur endgültigen Entscheidung des Obersten Unionsgerichts in Sachen Lebenspartnerschaftsgesetz (ObUG 01/09) können auch zwei gleichgeschlechtliche geschäftsfähige natürliche Personen eine Ehe gem. §1 Buch V ZGB schließen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
§3 Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung des Urteilsspruchs in Sachen ObUG 01/09 außer Kraft.[/doc]
Stimmt ihr diesem Vorschlag zu?
Bitte stimmt mit "Ja" oder "Nein". Aktive Stimmenthaltung ist zulässig. Die Abstimmung findet währt vier Tage
Vielen Dank für eure Teilnahme.
Euer
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