Sehr geehrte Mitglieder,
ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
[DOC]Gesetz zur Mitwirkung der Länder an der Völkerverständigung
§1
In die Verfassung der Demokratischen Union wird ein neuer Artikel 47b mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ eingefügt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss das Unionsparlament dem Vorhaben zustimmen.“
§2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]
Sie haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Ich möchte die Vertreter der Länder darauf hinweisen, dass es sich hier um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt. Der Unionsrat muss diesem demnach mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder zustimmen.