Bisher habe ich nur Meinungen und Ansichten zum Urheberrecht bei Screenshots von Filmen, Serien, etc. oder Software gefunden. Weiß jemand, wie das bei Screenshots von Websites aussieht? Verletzt man da eindeutig das Urheberrecht?
Urheberrecht bei Website-Screenshots
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Im Grunde schon, da der Screenshot ja Bilder, Layouts und Texte enthält, die ihrerseits urheberrechtsgeschützt ist.
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Auf der anderen Seite darf man aber selbst fotografierte Bilder von Gegenstände verwenden, oder? Dann also vielleicht mit einer Digicam den Bildschirm abfotografieren statt Screenshot machen?
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Das würde m.W. gehen, aber das wäre dann ja sinnlos. Man will ja ein qualitativ hochwertiges Bild haben, z.B. um die Beschreibung einer Website zu schmücken.
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Zitat
Original von Stanislav Goldmann
Auf der anderen Seite darf man aber selbst fotografierte Bilder von Gegenstände verwenden, oder? Dann also vielleicht mit einer Digicam den Bildschirm abfotografieren statt Screenshot machen?Nein. Wenn ich ein Bild male und zum Verkauf anbiete und jemand fotografiert es ohne Erlaubnis, dann darf er es nicht einfach drucken und öffentlich aufhängen.
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Wenn ich aber z.B. meinen Fernseher abfotografiere, dort gerade irgendein Film o.ä. läuft, und das Bild online stelle, ist das auch keine Urheberrechtsverletzung.
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Zitat
Original von Florian Howaldt
Wenn ich aber z.B. meinen Fernseher abfotografiere, dort gerade irgendein Film o.ä. läuft, und das Bild online stelle, ist das auch keine Urheberrechtsverletzung.Es kommt auf die Schöpfungshöhe an. Wenn dein Fotografieren als eigenständiger Beitrag durchgeht dann nicht...
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Wie sieht's eigentlich aus, wenn die Screenshots klein sind? Also wenn man nichtmal wirklich das Layout der Website erkennt?
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Dann sollte das wegen der von Kauli erwähnten Einschränkung legal sein.
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Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann willst du den Screenshot z.B. bei einem Artikel anfügen oder so?
Am einfachsten wäre es, wenn du einfach den Website-Betreiber fragst, ob du einen Screenshot verwenden darfst.
Ich meine, unzählige Zeitschriften und Magazine drucken Screenshots ab, wenn die in Artikeln über die Website berichten. Gut, kann sein, dass niemand es wagen würde den Spiegel ohne weiteres in einem Rechtsstreit herauszufordern ;), aber wenn es nur ne "kleine" Website ist und der Betreiber auf deine Erlaubnisanfrage nicht reagiert, dann würde ich den Screenshot mit nem Copyrighthinweis und Link zur Website beschriften und einen Versuch starten. -
Das wird aber auf die Dauer lästig. Ich kenne einige professionelle Internetseiten (z.B. von Computermagazinen o.ä.) die Links mit Screenshots der jeweiligen Website unterlegen. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die nicht nachfragen. Ich glaube nicht, dass die alle einfach mal Urheberrechtsverletzungen begehen. Gerade bei der Abmahngeilheit von Website-Betreibern, die aus Einzelpersonen oder kleineren Firmen bestehen.
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