[Abstimmung] Gesetz zur Einführung der Monogamie

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,
    wir kommen nun zur Abstimmung über die folgende Gesetzesnovelle.
    Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn Sie der Gesetzesnovelle zustimmen möchten, mit "Nein", wenn Sie sie ablehnen wollen und mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen.



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    Gesetz zur Einführung der Monogamie


    § 1
    § 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:


    "(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
    (2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis eingegangen, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen Person eingehen.
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    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Ja.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,
    ich beende die Abstimmung.
    Teilgenommen haben drei Abgeordnete.
    Gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Unionsparlaments ist das Unionsparlament beschlussfähig, wenn unter anderem mindestens 50% der Parlamentarier abgestimmt haben.
    Das Unionsparlament hat sieben Mitglieder. Damit die Vorgabe, wonach mindestenst die Hälfte der Abgeordneten an der Abstimmung teilnehmen müssen, damit das Unionsparlament beschlussfähig ist, erfüllt wird, hätten mindestens vier Abgeordnete an der Abstimmung teilnehmen müssen.
    Teilgenommen haben, wie bereits erwähnt, drei Abgeordnete. Ich stelle fest, dass nicht mindestens die Hälfte der Abgeordneten an der Abstimmung teilgenommen haben und das Unionsparlament folglich gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Unionsparlaments beschlussunfähig ist. Mit der Feststellung der Beschlussunfähigkeit erübrigt sich die Feststellung des Abstimmungsergebnisses.


    Gemäß § 8 Absatz 2 erster Halbsatz der Geschäftsordnung des Unionsparlaments muss der Unionsparlamentspräsident den Gegenstand spätestens nach drei Tagen erneut zur Abstimmung stellen. Gemäß § 8 Absatz 2 zweiter Halbsatz ist die Beschlussfähigkeit dann in allen Fällen gegeben.
    Ich schließe die Sitzung.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

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