Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über die folgende Gesetzesnovelle.
Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn Sie der Gesetzesnovelle zustimmen möchten, mit "Nein", wenn Sie sie ablehnen wollen und mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen.
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Gesetz zur Einführung der Monogamie
§ 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis eingegangen, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen Person eingehen.
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