Anweisung aus Dreibürgen

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    Kaiserreich Dreibürgen
    Der Reichskanzler


    -Nur für den Dienstgebrauch-



    An den Geschäftsträger der Botschaft,


    hiermit ist mit sofortiger Wirkung die Botschaft bis auf Widerruf der Anordnung zu schließen und abzuriegeln. Vertrauliche Dokumente sind besonders zu sichern, im extremen Notfall zu vernichten. Die Lage ist gründlich zu sondieren.



    gez.



    Reichskanzler
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    Nikolaus von Berg
    Reichskanzler des Kaiserreichs Dreibürgen
    Freiherr von Mellethin und Bündingen

    Einmal editiert, zuletzt von Nikolaus von Berg ()

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