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Kaiserreich Dreibürgen
Der Reichskanzler
-Nur für den Dienstgebrauch-
An den Geschäftsträger der Botschaft,
hiermit ist mit sofortiger Wirkung die Botschaft bis auf Widerruf der Anordnung zu schließen und abzuriegeln. Vertrauliche Dokumente sind besonders zu sichern, im extremen Notfall zu vernichten. Die Lage ist gründlich zu sondieren.
gez.
Reichskanzler
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