Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vertreterin der Republik Roldem hat folgende Anfrage eingereicht. Die Aussprache ist eröffnet.
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Anfrage gemäß § 6 GO
Der Kommunikationsstaatsvertrag (KommStV) zwischen den Ländern und der Union wurde am 8. April 2014 mit Beschluss des Unionsparlaments ratifiziert. Am 9. April 2014 unterzeichnete die Unionspräsidentin dieses Dokument.
Ich frage die Unionsregierung:
1. Welche gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht die Unionsregierung in Umsetzung der Artikel 4 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 2 und 3, 8 Abs. 1, 11 bis 13, 14, 15, 17 Abs. 2, 18 Abs. 6 sowie 19 KommStV (bitte einzeln auflisten)?
2. Zulassungsbehörden wird die Unionsregierung für die Erfüllung des Art. 17 Abs. 2 KommStV einrichten?
3. Wird die Unionsregierung Initiativen auf dem Weg der Vertretungsgesetzgebung hinsichtlich Postleitzahlen, Kraftfahrzeugkennzeichen und Telefonortsnetzausscheidungszahlen anstreben? Wenn ja, welchen Umfang werden diese haben und wann werden diese Gesetzesinitiativen gestartet? Wenn nein, warum nicht?
4. An welchen weiteren Punkten sieht die Unionsregierung Regelungsbedarf seitens der Union?
5. Welche Auffassung vertritt die Unionsregierung hinsichtlich der Einrichtung einer eigenen internationalen Telefonvorwahl für die abseits des anticäischen Kontinents liegenden Länder Republik Roldem und Republik Westliche Inseln?
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
Premierministerin
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