2014/26 Aussprache: Anfrage an die Unionsregierung (Roldem)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Vertreterin der Republik Roldem hat folgende Anfrage eingereicht. Die Aussprache ist eröffnet.



    [DOC]

      Anfrage gemäß § 6 GO


      Der Kommunikationsstaatsvertrag (KommStV) zwischen den Ländern und der Union wurde am 8. April 2014 mit Beschluss des Unionsparlaments ratifiziert. Am 9. April 2014 unterzeichnete die Unionspräsidentin dieses Dokument.


      Ich frage die Unionsregierung:


      1. Welche gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht die Unionsregierung in Umsetzung der Artikel 4 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 2 und 3, 8 Abs. 1, 11 bis 13, 14, 15, 17 Abs. 2, 18 Abs. 6 sowie 19 KommStV (bitte einzeln auflisten)?
      2. Zulassungsbehörden wird die Unionsregierung für die Erfüllung des Art. 17 Abs. 2 KommStV einrichten?
      3. Wird die Unionsregierung Initiativen auf dem Weg der Vertretungsgesetzgebung hinsichtlich Postleitzahlen, Kraftfahrzeugkennzeichen und Telefonortsnetzausscheidungszahlen anstreben? Wenn ja, welchen Umfang werden diese haben und wann werden diese Gesetzesinitiativen gestartet? Wenn nein, warum nicht?
      4. An welchen weiteren Punkten sieht die Unionsregierung Regelungsbedarf seitens der Union?
      5. Welche Auffassung vertritt die Unionsregierung hinsichtlich der Einrichtung einer eigenen internationalen Telefonvorwahl für die abseits des anticäischen Kontinents liegenden Länder Republik Roldem und Republik Westliche Inseln?


      Mit vorzüglicher Hochachtung
      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      Premierministerin

    [/DOC]

    Patrick van Bloemberg-Behrens
    Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
    Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


  • Frau Präsident, werte Vertreter der Unionsländer,
    die Anfrage der Vertreterin der Republik Roldem kann ich wie folgt beantworten:


    Zur Frage 1:
    Erstens:
    Artikel 4, Absatz 2 KommStV besagt, dass die Postleitzahlen für die in den unterzeichnenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend sind.
    Das ist eine klare Bestimmung, einen gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht die Unionsregierung nicht.


    Zweitens:
    Artikel 4, Absatz 3 KommStV besagt, dass den internationalen Post- und Paketverkehr die Regularien der Zielstaaten zu beachten sind.
    Auch dies ist eine klare Bestimmung, einen gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht die Unionsregierung nicht.


    Drittens:
    Artikel 7, Absatz 2 KommStV besagt, dass die Telefonortsnetzausscheidungszahlen für die in den unterzeichnenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend sind.
    Auch dies ist eine klare Bestimmung, einen gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht die Unionsregierung nicht.


    Viertens:
    Artikel 7, Absatz 3 KommStV besagt, dass für die internationale Telekommunikation die Regularien der Zielstaaten zu beachten sind.
    Auch dies ist eine klare Bestimmung, einen gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht die Unionsregierung nicht.


    Fünftens:
    Artikel 8, Absatz 1 KommStV besagt, dass die Telefonortsnetzausscheidungszahlen aus zwei bis fünf Ziffern bestehen. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt.
    Auch hier sieht die Unionsregierung bezüglich dieser eindeutigen Bestimmung keinen gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf.


    Sechstens:
    Ebenso sieht die Unionsregierung bezüglich der Artikel 11 bis einschließlich 13 KommStV keinen gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf.
    Artikel 11 und 12 KommStV regeln Wesen und Aufbau der Sonderrufnummern, Artikel 13 KommStV besagt, dass die Republik Roldem die Sonderrufnummern verwaltet und die Kommunikation sicherstellt. Die Unionsregierung hat nicht die Absicht, hier der Regierung der Republik Roldem in die Quere zu kommen.


    Siebtens:
    Die Artikel 14 und 15 regeln Wesen und Aufbau der Notrufnummern abschließend, so dass auch hier von seiten der Unionsregierung kein gesetzgeberischer oder verordnungsgeberischer Handlungsbedarf besteht.


    Achtens:
    Artikel 17, Absatz 2 KommStV besagt, dass die Diplomatenkennzeichen, die für Fahrzeuge ausgegeben, die dem Diplomatischen oder Konsularischen Corps zugeordnet werden, von den Zulassungsbehörden der Union vergeben werden.
    Dies ist eine abschließende Regelung, von daher erkennt die Unionsregierung keinen weiteren gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf.


    Neuntens:
    Artikel 18, Absatz 6 KommStV besagt: "Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b führen auf der linken Seite auf weiß die Unionsflagge, darunter in schwarz den Schriftzug "DU". Sie werden durch das Unionsministerium der Verteidigung ausschließlich für militärische Fahrzeuge ausgegeben und erhalten eine bis zu achtstellige Ziffernkombination als Ausscheidungskennzeichen."
    Auch dies eine klare und abschließende Bestimmung, so dass die Unionsregierung keinen weiteren gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht.


    Zehntens:
    Artikel 19 KommStV verpflichtet die Zulassungsbehörden im Falle von Ermittlungen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu gegenseitiger Amtshilfe. Dies ist eine eindeutige Regelung, so dass auch hier aus Sicht der Unionsregierung kein gesetzgeberischer oder verordnungsgeberischer Handlungsbedarf besteht.


    Zur zweiten Frage:
    Welche "Zulassungsbehörden wird die Unionsregierung für die Erfüllung des Art. 17 Abs. 2 KommStV einrichten?"
    Für die in Artikel 17, Absatz 6, Punkte a und b genannten Fälle wird die Unionsregierung ein dem Innenministerium untergeordnetes Unionsamt für die Vergabe von Diplomaten- und Militärkennzeichen implementieren und so die Vergabe auf ein Amt bündeln.



    Zur dritten Frage:
    "Wird die Unionsregierung Initiativen auf dem Weg der Vertretungsgesetzgebung hinsichtlich Postleitzahlen, Kraftfahrzeugkennzeichen und Telefonortsnetzausscheidungszahlen anstreben? Wenn ja, welchen Umfang werden diese haben und wann werden diese Gesetzesinitiativen gestartet? Wenn nein, warum nicht?"


    Derzeit sieht die Unionsregierung keinen Handlungsbedarf für eine Vertretungsgesetzgebung hinsichtlich der in der Frage aufgeführten Punkte.
    Der Kommunikationsstaatsvertrag weist den Unionsländern diesbezüglich Kompetenzen zu, und die Unionsländer werden sich ihrer Verantwortung, die sie ja auch haben wollten, stellen müssen. Ansonsten hätten wir gleich auf einen Staatsvertrag verzichten und ein Vertretungsgesetz schaffen können.


    Zur vierten Frage:
    "An welchen weiteren Punkten sieht die Unionsregierung Regelungsbedarf seitens der Union?"


    Die Unionsregierung erachtet den derzeit gültigen Kommunikationsstaatsvertrag derzeit als abschließend; ein weiterer Regelungsbedarf wird derzeit daher auch nicht erkannt.


    Zur fünften Frage:
    "Welche Auffassung vertritt die Unionsregierung hinsichtlich der Einrichtung einer eigenen internationalen Telefonvorwahl für die abseits des anticäischen Kontinents liegenden Länder Republik Roldem und Republik Westliche Inseln?"


    Die Unionsregierung vertritt die Auffassung, dass lediglich gravierende technische Probleme, die mit einer gemeinsamen internationalen Telefonvorwahl auftreten könnten, wie etwa keine Erreichbarkeit, eigene Telefonvorwahlen für die Unionsländer Roldem und Westliche Inseln rechtfertigen. Die geographische Lage von Roldem und der Westlichen Inseln dürften aber nicht solche gravierenden Fehler auftreten lassen; zumindest sind der Unionsregierung gravierende technische Probleme aufgrund einer unionsweit einheitlichen internationalen Telefonvorwahl nicht bekannt.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

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