Sehr geehrte Mitglieder des Abgeordnetenhauses,
die Regierung beantragt Aussprache zur Verfassungsreform. Sie ist hiermit eröffnet.
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COSTITUZIONE
DELLA REPUBBLICA HERÓT
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VERFASSUNG
DER REPUBLIK HEROTH
I. Abschnitt: Grundlegende Rechtssätze
ARTIKEL 1
(1) Heroth ist eine demokratische, freiheitliche, soziale Republik innerhalb der Demokratischen Union.
(2) Der offizielle Name Heroths lautet „Republik Heroth“ („Repubblica Herót“)
(3) Heroth gliedert sich in vier Regionen: Rotberg-Ison; Muctesia; Wassarien; Estaria
(4) Die Hautstadt der Republik ist Watoran.
(5) Die oberste Staatsgewalt gehört dem Volke, das sie in den Formen und innerhalb der Grenzen der Verfassung ausübt.
ARTIKEL 2
Die Republik anerkennt und gewährleistet die unverletzlichen Rechte des Menschen, sei es als Einzelperson, sei es innerhalb der gesellschaftlichen Gebilde, in denen sich seine Persönlichkeit entfaltet, und sie fordert die Erfüllung der unabdingbaren Pflichten politischer, wirtschaftlicher und sozialer Solidarität.
ARTIKEL 3
(1) Alle Bürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich.
(2) Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen.
ARTIKEL 4
(1) Die Republik erkennt allen Staatsbürgern das Recht auf Arbeit zu und fördert die Bedingungen, durch die dieses Recht verwirklicht werden kann.
(2) Jeder Staatsbürger hat die Pflicht, nach den eigenen Möglichkeiten und nach eigener Wahl eine Arbeit oder Tätigkeit auszuüben, die zum materiellen oder geistigen Fortschritt der Gesellschaft beitragen kann.
ARTIKEL 5
Die Republik schützt mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen und kulturellen Minderheiten.
ARTIKEL 6
Alle religiösen Bekenntnisse sind gleichermaßen vor dem Gesetz frei.
ARTIKEL 7
(1) Die Republik fördert die Entwicklung der Kultur und die wissenschaftliche und technische Forschung.
(2) Sie schützt die Landschaft und das geschichtliche und künstlerische Vermögen des Staates.
ARTIKEL 8
(1) Jeder Mensch, der in seinem Land an der tatsächlichen Ausübung seiner demokratischen Freiheiten, wie sie hier beschrieben sind, gehindert wird, genießt Asylrecht in der Republik Heroth.
(2) Eine Auslieferung wegen politischer Verbrechen ist unzulässig.
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