Verkündet am 10.11.11
ZitatAlles anzeigenGesetz über die die Amtssprache und die Regionalsprachen
§ 1
Die Amtssprache des Landes Salbor-Katista ist imperianisch.
§ 2
Sämtliche Urkunden, Erlässe, Verordnungen, Gesetze sowie öffentliche Bekanntmachungen (amtlicher Schriftverkehr) von seiten der öffentlichen Behörden und Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts des Landes Salbor-Katista sind in imperianischer Sprache zu veröffentlichen. Optional sind Veröffentlichungen in der Sprache Katistaans, der Sprache Salborska oder der Sprache Hulländisch.
§ 3
(1) Bürger des Landesteils Katista haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen im Landesteil in der Sprache Katistaans zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in der Sprache Katistaans verfassen und müssen eine Antwort in der Sprache Katistaans erhalten.
(2) Bürger des Landesteils Salbors haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen im Landesteil in der Sprache Salborska zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in der Sprache Salborska verfassen und müssen eine Antwort in der Sprache Salborska erhalten.
(3) Bürger der Stadt Funnix haben das Recht jeglichen Schriftverkehr gegenüber staatlichen Institutionen in der Stadt Funnix in der Sprache Hulländisch zu führen. Sie dürfen jedes Schreiben in Hulländischer Sprache verfassen und müssen eine Antwort in Hulländischer Sprache erhalten.
§4 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.