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Abschlüsse
Die Freie Universität Wegenstein ist gem. §19 (1) Bildungsgesetzberechtigt die folgenden Akademischen Grade zu verleihen:
Diplom: Zur Erlangung eines Diploms muss man 2 Seminare an der FU Wegenstein oder einer anderen staatlich Anerkannten Hochschule absolviert haben. Zusätzlich muss mit einem zuständigen Professor ein Thema vereinbart werden, zu dem innerhalb von zwei Wochen eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben werden muss. Der Umfang dieser Arbeit soll zwischen mindestens 400 und maximal 600 Worten liegen. Die Arbeit wird von den Universitätsprofessoren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls wird ein Diplom erteilt. Auf Antrag kann das Diplom auch ohne das Ablegen der Seminare erfolgen. In diesem Fall muss der Umfang der Diplomarbeit zwischen mindestens 700 und maximal 1000 Worten liegen.
Doktortitel: Um einen Doktortitel erlangen zu können, muss man bereits ein Diplom erworben haben. Weiterhin muss man innerhalb von vier Wochen eine wissenschaftliche Arbeit zu einem zugeteilten Thema mit einem Umfang zwischen mindestens 800 und maximal 1200 Worten schreiben. Die Arbeit wird von den Universitätsprofessoren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls wird ein Doktortitel verliehen. Entsprechend § 19 (4) des Bildungsgesetzes gibt es die Möglichkeit, für besondere Leistungen einen Ehrendoktortitel zu verleihen.
Professur: Um Professor werden zu können, muss man bereits einen Doktortitel durch eine wissenschaftliche Arbeit erlangt haben. Es ist bei der Universität eine Habilitationsschrift einzureichen, die der Professur angemessen sein muss. Die Arbeit wird von den Universitätsprofessoren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls wird der Professorentitel erteilt. Eine Professur berechtigt den Inhaber, einen Lehrstuhl an der Freien Universität Wegenstein zu besetzen.
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