Montarian Guildhall

  • Der Bürgermeister der Partnerstadt klopft mal an und fragt nach der Weiterführung des Städtetags...

    kamahameas.png
    Henry Baxendale DCI HCR RM
    Präsident des Inselrats der Westlichen Inseln
    Abgeordneter des Inselrats für Kamahamea V
    Bürgermeister der Landeshauptstadt Kamahamea
    Bezirkshauptmann des Bezirks Kamahamea-Land

  • Der Bürgermeister von Kamahemea trifft sich zu Gesprächen in der Partnerstadt Montary City.

    kamahameas.png
    Henry Baxendale DCI HCR RM
    Präsident des Inselrats der Westlichen Inseln
    Abgeordneter des Inselrats für Kamahamea V
    Bürgermeister der Landeshauptstadt Kamahamea
    Bezirkshauptmann des Bezirks Kamahamea-Land

  • Fabian freut sich darüber, dass er als Berater beiwohnen darf.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


    wappen_montary.png

  • Die Bürgermeister von Muxt und Watoran treffen ein und finden einen großen Kreis etwas eingestaubter Herrschaften vor. Sie stauben kurz ab und setzen sich dann dazu.

    Umberto Paolo Finocchiaro
    Ministro dell'economica e finanze di Herót
    Presidente dell'Associazione locale della SPDU di Mussato

  • Meine Herren, ich freue mich, dass wir hier zusammengekommen sind. Mein Plan, um die Frage des Kollegen Pinotti aufzugreifen, ist eine Neugründung des Städtetags der Union. Als Diskussionsgrundlage soll die Satzung des letzten Städtetags dienen (s.u.). Anschließend würde ich einen Vorstand wählen und schauen, welche Landesgruppen bereits sinnvollerweise gegründet werden können (Heroth, Roldem, Westliche Inseln).


    In der Folge schlage vor, dass wir ein Unterforum ähnlich der Parteien beantragen, dort gemeinsame Policies beraten und auch öffentlich als Player in Erscheinung treten.


    [doc]Hauptsatzung


    § 1 – Name, Sitz, Vereinszweck, Gliederung
    (1) Der Verein trägt den Namen „Städtetag der Demokratischen Union“, abgekürzt „Städtetag“ oder „STDU“.
    (2) Das Präsidium bestimmt den Hauptsitz des Vereins.
    (3) Der Verein dient dem Austausch zwischen Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden. Er vertritt deren Interessen gegenüber der Unions- und Landespolitik, der Wirtschaft und anderen Interessenverbänden.
    (4) Der Verein soll sich in Landesverbände gliedern. Diese haben sich an den Grenzen der Unionsländer zu orientieren. Sie geben sich in eine Satzung, die dem Satzungsrecht des Vereins nicht widerstrebt. Die Gründung von Landesverbänden, ihre Satzung und deren Änderungen benötigen die Zustimmung des Präsidiums. Sie erhalten einen Beitragsanteil zur Erledigung ihrer Aufgaben.
    (5) Das Präsidium richtet Foren und Arbeitskreise ein, die ihm in seiner inhaltlichen Arbeit unterstützen.


    § 2 – Mitgliedschaft
    (1) Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in der Demokratischen Union können die ordentliche Mitgliedschaft beantragen. Sie werden durch einen selbstbestimmten Repräsentanten vertreten.
    (2) Alle anderen natürlichen und juristischen Personen können die Fördermitgliedschaft beantragen.
    (3) Das Präsidium bescheidet über die Mitgliedschaft.
    (4) Ordentliche und fördernde Mitglieder können, soweit sie gegen den Verein oder seinen Zweck arbeiten, auf Antrag eines Landesverbands oder zwanzig v.H. der ordentlichen Mitglieder begründet durch das Präsidium mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder ausgeschlossen werden.
    (5) Ansonsten endet die Mitgliedschaft durch Austritt oder Enden der Rechtsfähigkeit.
    (6) Die Hauptversammlung kann auf Vorschlag des Präsidiums eine Beitragssatzung erlassen. Diese soll die Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder berücksichtigen.


    § 3 – Ehrenmitgliedschaft
    (1) Als Ehrenmitglied kann jede natürliche Person, die sich hinreichend auf dem Gebiet der Kommunalpolitik, Wissenschaft oder Wirtschaft hinsichtlich des Vereinszwecks verdient gemacht hat, auf Vorschlag des Präsidiums, eines Landesverbands oder fünfzehn v.H. der ordentlichen Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Ernennung erfolgt feierlich durch das Präsidium.
    (2) § 2 Absatz 4 gilt entsprechend.
    (3) Ehrenmitglieder sind von § 2 Absatz 6 ausgenommen.


    § 4 – Hauptversammlung
    (1) Die Hauptversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des Vereins. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Diese haben jeweils eine Stimme. Die Antragsberechtigung hat darüber hinaus auch das Präsidium. Redeberechtigt sind außer den vorgenannten auch Ehrenmitglieder.
    (2) Die Hauptversammlung wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten und beschließt die Leitlinien der Arbeit des Vereins.
    (3) Soweit eine Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, tagt die Hauptversammlung öffentlich. Ihr sitzt unter gleicher Maßgabe das Präsidium vor.


    § 5 – Präsidium
    (1) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, einer durch die Hauptversammlung bestimmten Zahl an Vizepräsidenten, die weder eins unterschreiten noch zwanzig von Hundert der Mitgliederzahl überschreiten soll, und dem von den Vorgenannten bestellten Generalsekretär.
    (2) Das Präsidium wird aus Vorschlägen aus den Reihen der Mitglieder nach sechs Monaten gesamterneuert. Die Wahl erfolgt geheim.
    (3) Präsident repräsentiert den Verein nach innen und außen. Er wird durch die Vizepräsidenten unterstützt.
    (4) Dem Generalsekretär obliegt das tägliche Geschäft.
    (5) Die Mitgliedschaft im Präsidium endet durch Rücktritt, Tod oder begründete Abberufung durch zwei Drittel der Mitglieder in einer außerordentlichen Hauptversammlung. Für die Abberufung des Generalsekretärs genügt eine absolute Mehrheit der anderen Präsidiumsmitglieder.


    § 6 – Änderungen, Inkrafttreten
    (1) Änderungen der Satzung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder in einer Hauptversammlung.
    (2) Die Satzung tritt mit ihrem Beschluss durch die Gründungshauptversammlung in Kraft.[/doc]

  • Ja, das kenne ich. Für viele Ämter in der Union ist ein Staubwedel heutzutage wichtigste Einstellungsvoraussetzung, wie man so schön sagt.

    Silvio Pinotti
    Sindaco di Vadorane
    Presidente dell'Associazione locale della SPDU di Vadorane
    Membro del Consiglio di Sorveglianza di US Vadorane Calcio

  • In Watoran läuft es prächtig, die Stadt wächst und gedeiht. Sie sollten bei Gelegenheit mal eine Reise zu uns in den Süden unternehmen, jetzt im Spätsommer ist es einfach herrlich auf den Straßen Watorans! Allerdings wird es spannend zu sehen, wie es politisch nach heute Abend weitergeht.

    Silvio Pinotti
    Sindaco di Vadorane
    Presidente dell'Associazione locale della SPDU di Vadorane
    Membro del Consiglio di Sorveglianza di US Vadorane Calcio

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