Leider ist die alte Verfassung verschollen, und wir wollten sowieso über eine neue diskutieren. Dafür mache ich folgenden Vorschlag, damit wir eine Diskussionsgrundlage haben:
ZitatAlles anzeigenVerfassung des Unionslandes Westliche Inseln
I. Grundlagen
Artikel 1: Status und Grundrechte
(1) Die Westlichen Inseln sind ein Unionsland der Demokratischen Union.
(2) Die in der Unionsverfassung der Demokratischen Union festgelegten Grund- und Menschenrechte sind Bestandteil dieser Verfassung.
Artikel 2: Hauptstadt
(1) Die Hauptstadt des Unionslandes Westliche Inseln ist Saint Pierre. Dort befinden sich alle Behörden des Unionslandes.
Artikel 3: Natürliche Ressourcen
(1) Bodenschätze, Grundwasser, Naturheilquellen und Wasserläufe sind Eigentum des Unionslandes Westliche Inseln.
(2) Die Westlichen Inseln bekennen sich zum umfassenden Tier- und Umweltschutz, um die Lebensgrundlage künftiger Generationen zu gewährleisten.
II. Die Legislative
Artikel 4: Der Inselrat
(1) Die legislative Gewalt des Landes wird durch den Inselrat ausgeübt.
(2) Der Inselrat besteht aus allen Bürgern der Westlichen Inseln, die ihren Erstwohnsitz seit mindestens zwei Wochen im Unionsland Westliche Inseln besitzen und sich in eine dafür vorgesehene Liste im Inselrat eingetragen haben.
(3) Entscheidungen des Inselrates müssen immer mindestens mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen werden.
(4) Für Verfassungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig.
III. Die Exekutive
Artikel 5: Der Inselpräsident
(1) Der Inselpräsident wird von den wahlberechtigten Bürgern für eine Amtszeit von 3 Monaten gewählt. Wahlberechtigt ist jeder, der am Tag der Wahl seit zwei Wochen seinen Erstwohnsitz im Unionsland Westliche Inseln hat.
(2) Kandidieren darf jeder Bürger der Westlichen Inseln, der mindestens 4 Wochen seinen Erstwohnsitz auf den Westlichen Inseln hat.
(3) Der Inselpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung.
(4) Der Inselpräsident ernennt und entlässt die Minister und Beamten.
(5) Der Inselpräsident oder ein zuständiger Minister kann Rechtsverordnungen erlassen. Die Erlassung von Verordnungen regelt ein Landesgesetz.
(6) Steht mehr als eine Person zur Wahl des Inselpräsidenten, so wird derjenige mit den meisten Stimmen zum Inselpräsidenten ernannt und der mit den zweitmeisten Stimmen zu seinem Stellvertreter. Bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten für ein Amt findet eine Stichwahl statt.
(7) Steht nur eine Person zur Wahl, so wird der Stellvertreter vom amtierenden Inselpräsidenten ernannt.
(8) Der Inselpräsident kann seines Amtes mit einfacher Mehrheit durch den Inselrat enthoben werden, wenn er ohne Angabe von Gründen dem öffentlichen Leben der Westlichen Inseln mehr als 3 Wochen fern bleibt.
(9) Der Inselpräsident kann von den westinsulanischen Bürgern durch eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgewählt werden. Bei diesem Amtsenthebungsverfahren muss gleichzeitig ein neuer Inselpräsident gewählt werden.
(10) Beim Ausscheiden des Inselpräsidenten aus dem Amt ist innerhalb von 2 Wochen eine Neuwahl abzuhalten. Bis zur Ernennung eines neuen Inselpräsidenten wird das Amt kommissarisch vom scheidenden Inselpräsidenten oder seinem Stellvertreter bzw. dem dienstältesten Landesminister geführt.
(11) Das Amt des Inselpräsidenten der Westlichen Inseln ist nicht vereinbar mit einen Amt als Richter am Obersten Unionsgericht, dem Amt des Unionsparlamentspräsidenten, des Amt des Unionspräsidenten oder einem Amt als Mitglied der Unionsregierung.
(12) Der Inselpräsident vertritt das Unionsland Westliche Inseln im Unionsrat. Sollte ihm dies nicht möglich sein, so erklärt er dem Inselrat seinen Verzicht; dieser wählt einen neuen Vertreter im Unionsrat mit einfacher Mehrheit.
Artikel 6: Die Landesregierung
(1) Die Landesregierung besteht aus dem Inselpräsidenten und seinen Ministern.
(2) Bei Amtsantritt müssen die Mitglieder folgenden Amtseid leisten: »Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Westlichen Inseln widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Unionsverfassung und die Gesetze der Union und des Landes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.« Der Eid kann auch durch einen religiösen Zusatz ergänzt werden.
(3) Landesminister kann jeder Bürger der Westlichen Inseln werden, der mindestens 2 Wochen auf den Westlichen Inseln lebt.
IV. Die Judikative
Artikel 7: Landesgerichtsbarkeit
(1) Das Unionsgericht der Demokratischen Union ist das oberste Organ der Rechtspflege der Westlichen Inseln.
V. Das Land und die Departements
Artikel 8: Gliederung des Unionslandes Westliche Inseln
(1) Das Unionsland Westliche Inseln ist in Departements gegliedert, die per Landesgesetz eingeteilt werden. Den Departements steht jeweils ein Gouverneur vor.
Artikel 9: Departements
(1) Departements und die dazugehörige Departementstadt sind die untersten Verwaltungseinheiten des Unionslandes Westlichen Inseln. Den Departements obliegt die kommunale Ausgestaltung ihrer Region, im Rahmen der Verfassung und der Landesgesetze.
(2) Durch Gesetz können den Bezirken Aufgaben übertragen werden, die sie im Namen des Staates zu erfüllen haben.
Artikel 10: Departementfreie Gebiete
(1) Das Unionsland Westliche Inseln kann unbewohnte Gebiete zu departementfreien Gebieten erklären, wenn das Land dadurch herausragenden wirtschaftlichen und oder kulturellen Nutzen und oder herausragenden Nutzen für den Naturschutz ziehen kann. In departementfreien Gebieten ist das Unionsland Westliche Inseln direkt weisungsbefugt.
(2) Das Unionsland Westliche Inseln kann Aufgabenbereiche in departementfreien Gebieten einem Departement übertragen.
Artikel 11: Landeszwang
(1) Wenn eine Departementstadt die ihm nach der Verfassung oder einem anderen Landesgesetz obliegenden Pflichten nicht erfüllt, insbesondere wenn das Amt des Gouverneurs vakant ist, kann der Inselpräsident mit Zustimmung des Inselrates in einfacher Mehrheit die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Departement im Wege des Landeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Bei der Durchführung des Landeszwanges hat der Inselpräsident oder sein Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber der Bezirksstadt und ihren Behörden.
VI. Schlussbestimmung
Artikel 12: Inkrafttreten
(1) Diese Verfassung tritt am Tag ihrer Verkündung im Gesetzblatte in Kraft.
Artikel 13: Amtsnachfolge
(1) Die bisherigen Amtsträger bleiben in ihrer bisherigen Funktion bis zum Ende ihrer Amtszeit im Amt.
(2) Der bisherige President von Saint Pierre wird, sobald ein Gesetz über die Departements in Kraft tritt, zum Gouverneur des Departements, in dem Saint Pierre liegt.
Sollte ich etwas vergessen oder irgendwelche Fehler gemacht haben, bitte ich um Rückmeldung, ebenso bitte ich darum, Verbesserungsvorschläge zu machen.