Öffentliche Ankündigung der Zivilen Generalverwaltung


  • FREISTAAT FREISTEIN
    СЛОБОДНА ДРЖАВА ФРАЈШТАЈН

    Lüderitz, den 12. März 2025

    Erste Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung

    Die Zivile Generalverwaltung für Freistein gibt hiermit die ersten prioritären Maßnahmen zur Stabilisierung, Wiederherstellung und Entwicklung des Freistaats bekannt. Unser Ziel ist es, eine funktionierende Verwaltung aufzubauen, die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen zu festigen sowie Sicherheit und Stabilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.


    In einem ersten Schritt wird der Fokus auf den Verwaltungsaufbau und die politische Stabilisierung gelegt. Ab heute erfolgt eine umfassende Reorganisation der staatlichen Behörden, um klare Zuständigkeiten und schnelle Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Ein Bestandteil dieses Schrittes ist die Einführung einer einheitlichen Rechtsordnung.


    Im Einklang mit der Verantwortung der Besatzungsbehörden für die Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und Stabilität im Freistaat Freistein ergehen hiermit folgende Anordnungen an die Zivilbevölkerung von Freistein:

    1. Die Verfassung des Freistaats Freistein wird vorübergehend ausgesetzt. Alle Bestimmungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die nicht mit den aktuellen Anordnungen der Besatzungsbehörden übereinstimmen, verlieren ihre Gültigkeit. Alle bisherigen politischen Institutionen und Strukturen des Freistaats Freistein werden bis auf Weiteres nicht anerkannt. Die Besatzungsbehörden übernehmen die Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Recht.
    2. Die Zivilbevölkerung ist dringend aufgefordert, mit den Besatzungsbehörden uneingeschränkt zusammenzuarbeiten. Alle Anweisungen der Behörden sind zu befolgen. Zuwiderhandlungen oder jegliche Form des Widerstands gegen die autorisierten Organe werden mit den entsprechenden rechtlichen Maßnahmen geahndet.
    3. Aufgrund der anhaltend angespannten Sicherheitslage bleibt die Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr bestehen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können zu Inhaftierungen führen. Versammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum sind untersagt, es sei denn, sie erfolgen unter direkter Aufsicht der Behörden.
    4. Alle öffentlichen und privaten Medien sowie Kommunikationskanäle unterliegen der Kontrolle durch die Besatzungsbehörden. Die Verbreitung von nicht autorisierten Informationen oder Aufrufen zu Unruhen wird als schwerwiegendes Vergehen behandelt und entsprechend geahndet.
    5. Der freie Personenverkehr innerhalb der Grenzen von Freistein wird überwacht. Reisen sind vorab bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Das unbefugte Verlassen von Siedlungsgebieten ohne Genehmigung der zuständigen Stellen ist untersagt.
    6. Alle Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sich an den Ressourcenverteilungsplan der Besatzungsbehörden zu halten. Vorräte und Lebensmittel sind ordnungsgemäß zu melden und gemäß den Vorgaben der Behörden zu verteilen. Jegliche Form von illegaler Vorratshaltung oder Marktmanipulation wird nicht toleriert und mit entsprechenden Strafen verfolgt.
    7. Alle Bürger sind aufgefordert, aktiv am Wiederaufbau und an der Wiederherstellung der Infrastruktur von Freistein mitzuwirken. Zivile Arbeitskräfte werden gemäß den Anweisungen der Behörden zugewiesen.

    Wir danken der Bevölkerung von Freistein für ihre Kooperation und ihr Verständnis in dieser ersten Phase des Wiederaufbaus und der Stabilisierung. Unsere Verantwortung ist es, den Freistaat zu sichern und die Grundlage für eine nachhaltige, friedliche Zukunft zu schaffen.



    Nevena Stanišić

    Zivile Generalverwalterin für Freistein


  • FREISTAAT FREISTEIN
    СЛОБОДНА ДРЖАВА ФРАЈШТАЈН

    Lüderitz, den 19. März 2025

    Bekanntmachung zur weiteren politischen und administrativen Entwicklung des Freistaats

    Die folgenden Schritte dienen der geordneten Entwicklung staatlicher Strukturen, der Sicherstellung öffentlicher Ordnung sowie der wirtschaftlichen Konsolidierung unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen und gelten ab sofort:

    1. Zur stärkeren Einbindung der Bevölkerung in administrative Entscheidungsprozesse werden Bürgerkomitees als beratende Organe der Verwaltung eingerichtet. Diese Komitees, bestehend aus anerkannten Vertretern der Gemeinden, Berufsstände und gesellschaftlichen Gruppen, werden als Bindeglied zwischen der Generalverwaltung und der Bevölkerung fungieren und Empfehlungen zu Fragen der lokalen Verwaltung, wirtschaftlichen Entwicklung und sozialen Belange abgeben.
    2. Gleichzeitig bleibt die militärische Aufsicht über kritische Institutionen, insbesondere in den Bereichen Justiz, Infrastruktur und innere Sicherheit, weiterhin gewährleistet. Die derzeitige sicherheitspolitische Lage erfordert eine fortgesetzte Kontrolle dieser Schlüsselbereiche, um Stabilität und rechtsstaatliche Verfahren sicherzustellen. Die Justizverwaltung wird dabei unter Anleitung der Generalverwaltung reformiert, während die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oberste Priorität hat.
    3. Zur schrittweisen Etablierung ziviler Sicherheitsstrukturen wird eine Übergangspolizei ins Leben gerufen, die unter militärischer Aufsicht operieren wird. Diese Maßnahme stellt eine erste Phase zur Bildung einer eigenständigen polizeilichen Struktur dar, die zukünftig mit der Aufgabe betraut wird, die innere Sicherheit und öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Die Rekrutierung und Ausbildung der Übergangspolizei erfolgt durch die Generalverwaltung unter Berücksichtigung fachlicher und sicherheitspolitischer Erfordernisse.
    4. Um wirtschaftliche Stabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Industrie und Landwirtschaft unter staatlicher Aufsicht weitergeführt. Produktionsstätten und landwirtschaftliche Betriebe werden in einem kontrollierten Rahmen betrieben, um die kontinuierliche Bereitstellung von Gütern des täglichen Bedarfs sicherzustellen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die gerechte Verteilung von Ressourcen und die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Infrastruktur gelegt.
    5. In Anbetracht der fortschreitenden administrativen Konsolidierung des Freistaats wird die Wahl eines verfassungsgebenden Landtags vorbereitet. Dieses Gremium wird beauftragt, eine neue gesetzliche Grundlage für die künftige Verwaltung und politische Ordnung Freisteins zu erarbeiten. Die Modalitäten und der genaue Zeitplan für diesen Wahlprozess werden zu einem späteren Zeitpunkt durch die Generalverwaltung bekannt gegeben.


    Nevena Stanišić

    Zivile Generalverwalterin für Freistein


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