Das Kaiserreich Dreibürgen - Allgemein Informationen


  • Das Kaiserreich Dreibürgen ist eine parlamentarisch-konstitutionelle Monarchie. Die Exekutive wird durch den Kaiser, den Landesfürsten und die Reichsregierung ausgeübt. Die Legislative erfolgt durch Reichstag und Bundesrat sowie den Landesparlamenten. Die Judikative besteht aus Kammer- und Reichsgericht. Mit knapp 320 Millionen Einwohnern gehört Dreibürgen zu den einwohnermäßig größeren Ländern auf der Welt. Die Land unterteilt sich in 8 Reichsländer, 3 Kolonialgebiete und 2 Überseegebiete:


    Reichsländer:
    - Grossherzogtum Bazen
    - Kurfürstentum Cranach
    - Erzherzogtum Geldern-Veldoril
    - Königreich Haxagon
    - Grossherzogtum Hohenburg-Lohe
    - Freie Reichststadt Reichstal
    - Republik Vanezia
    - Königreich Rem
    - Königreich Stauffen
    - Königreich Werthen


    Kolonien:
    - Neu-Friedrichsruh
    - Nördliche Inseln
    - Ostland



    Überseegebiete:
    - Friedrich-Ferdinand-Archipel
    - Königin-Heide-Land

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