Das Kaiserreich Dreibürgen ist eine parlamentarisch-konstitutionelle Monarchie. Die Exekutive wird durch den Kaiser, den Landesfürsten und die Reichsregierung ausgeübt. Die Legislative erfolgt durch Reichstag und Bundesrat sowie den Landesparlamenten. Die Judikative besteht aus Kammer- und Reichsgericht. Mit knapp 320 Millionen Einwohnern gehört Dreibürgen zu den einwohnermäßig größeren Ländern auf der Welt. Die Land unterteilt sich in 8 Reichsländer, 3 Kolonialgebiete und 2 Überseegebiete:
Reichsländer:
- Grossherzogtum Bazen
- Kurfürstentum Cranach
- Erzherzogtum Geldern-Veldoril
- Königreich Haxagon
- Grossherzogtum Hohenburg-Lohe
- Freie Reichststadt Reichstal
- Republik Vanezia
- Königreich Rem
- Königreich Stauffen
- Königreich Werthen
Kolonien:
- Neu-Friedrichsruh
- Nördliche Inseln
- Ostland
Überseegebiete:
- Friedrich-Ferdinand-Archipel
- Königin-Heide-Land