Die folgende Anfrage an die Landesregierung wurde vom Abgeordneten Topolka Wielka an die Landesregierung gerichtet:
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- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das am 21. September 2018 veröffentlichte Landesunternehmens- und Vereinsregister eingerichtet? Welche Landesaufgaben werden dadruch
- Aus welchem Grund hat die Landesregierung o.g. Register eingerichtet?
- Welche Aufgaben das o.g. Register? Welche dieser Aufgaben sind Unions-, welche Landesaufgaben? Welchem Ministerium obliegt die Rechtsaufsicht?
- Warum sieht die Landesregierung die Notwendigkeit eines Landesregisters?
- Wie kommen die bereits bestehenden Vereins- und Unternehmenseinträge zu Stande?
- Welche anderen Aufgaben erfüllt o.g. Register im Vergleich zum Amt für Einwohnerangelegenheiten der Union?
- Welchen Austausch gibt es zwischen o.g. Register und dem Amt für Einwohnerangelegenheiten der Union?
- Ist es korrekt, dass die Direktorin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten aus dem o.g. Register gewaltsam entfernt wurde? Wenn ja, welcher Grund liegt dafür vor?
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Ein Vertreter der Landesregierung hat das Wort zur Beantwortung der Anfrage.