[doc]
Parliament of Roldem
Speaker
Honorable Members of the Parliament,
die Administration hat den Beschluss des nachfolgenden Gesetzentwurfs beantragt.
Wir schreiten zur Abstimmung.
Bitte stimmen Sie mit
AYE wenn Sie dem Wahlvorschlag zustimmen,
NAY wenn Sie den Wahlvorschlag ablehnen,
oder
ABSTENTION wenn Sie sich Ihrer Stimme enthalten wollen.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden
Prof. Dr. Dr. Fabian Montary
Speaker of the Parliament[/doc]
[doc]5th Election Act Amendment Act
Article 1
Article 3 Section 1 Election Act wird neu gefasst: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Präsidenten der Republik ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum zu enthalten.“
Article 3 Section 2 Election Act wird neu gefasst: „Der Präsident der Republik ernennt eigenverantwortlich einen Wahlleiter. Dieser darf weder Kandidat, noch dienstlich Unterstellter eines Kandidaten bei der von ihm geleiteten Wahl sein. Der Wahlleiter ist unabhängige obere Landesbehörde; seine Entscheidungen sind ausschließlich durch die Gerichte zu überprüfen.“
Article 2
Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens amtierende Wahlleiter wird entlassen; ihm ist eine Entlassungsurkunde auszuhändigen.
Article 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/doc]