Debatte und Abstimmung neue Verfassung

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
    ich beende die Abstimmung.
    Ich stelle fest, dass zwei Abgeordnete dem Antrag zustimme, ein Abgeordneter stimmte mit "Nein", es gab keine Enthaltungen.
    Laut Artikel 28 der Verfassung ist für eine Änderung der Verfassung nur mit einer Mehrheit von 9/10 der abgegebenen Stimmen möglich. Was nicht geregelt ist, welche Mehrheiten gelten, wenn die Verfassung durch eine andere Verfassung ersetzt werden soll. Angesichts dieser Lücke in der Verfassung, ist davon auszugehen, dass die üblichen Mehrheiten greifen, die Verfassung also durch eine andere ersetzt ist, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit dem zustimmt.
    Dies ist hier der Fall.
    Ich stelle daher fest, dass die Imperialversammlung die Verfassungsurkunde für das Kaiserreich Imperia vom 30.08.2010 außer Kraft und durch den vorliegenden und mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommenen Verfassungsentwurf ersetzt wurde.


    Ich stelle fest, dass Imperia somit den Weg zurück zur Republik gefunden hat. Es lebe die freie Republik Imperia!

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Wobei: Das muss ich nicht einmal. Da ihr Entwurf sowie die Abstimmung den Regelungen der Artikel 27 und 28 zuwiderläuft, werde ich Ihr Gesetz weder ausfertigen, noch im Gesetzblatt verkünden. Es erhält daher keine Gültigkeit. Der Rechtsweg steht ihnen natürlich offen.


    S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
    Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
    Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor

  • Herr Kollege von Jagonburg, Ihre Unterschrift ist auch gar nicht erforderlich, da Sie spätestens mit dem Entzug der Unionsbürgerschaft am 5. November 2017 auch die Imperialbürgerschaft verloren und damit sämtlicher Ämter verlustig gegangen sind. In Artikel 7 der bislang gültigen Verfassung Imperias heißt es:
    "Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat.Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist,wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist. Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im
    Bürgernetz der Demokratischen Union. Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft in der Imperialversammlung."
    Wie gesagt: mit dem Verlust der Unionsbürgerschaft und der Streichung aus der Liste der Unionsbürger verloren Sie automatisch die Imperialbürgerschaft und alle Ämter, die Sie bis dahin innehatten. Das Amt des Kaisers des Kaiserreichs Imperia ist ab dem 5. November 2017 vakant.
    In Ermangelung eines amtierenden imperianischen Staatsoberhauptes werde ich die von der Imperialversammlung verabschiedete Verfassung in meiner Eigenschaft als Imperialkanzler und Sekretär der Imperialversammlung ausfertigen und im Gesetzblatt verkünden. Da nicht erwähnt wird, wann die neue Verfassung in Kraft tritt, tritt Sie automatisch mit Verkündung im Gesetzblatt in Kraft.


    Ich schließe die Sitzung.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Was völliger Unsinn ist, da ich weiterhin Unionsangehöriger war und nirgendwo steht, dass ein Unionsangehöriger nicht Kaiser sein kann. Sie können sich Ihre Regelungen nicht ausdenken.


    S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
    Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
    Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor

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