Debatte und Abstimmung neue Verfassung

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
    die Imperialregierung hat den folgende neuen Verfassungsentwurf zur Debatte und Abstimmung vorgelegt.
    Das Wort hat der Antragsteller, anschließend ist die Debatte eröffnet.


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    Verfassung der Republik Imperia


    Wir, das Volk von Imperia, hat, vertreten durch seine Imperialversammlung, diese Verfassung beschlossen.


    Titel I

    Die Menschenrechte


    Artikel 1
    Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Staat um des Staates willen. Daher garantiert die Republik Imperia die menschliche Würde als unantastbares und höchstes Gut und schützt die folgenden Menschenrechte als unmittelbar geltendes Recht.


    Artikel 2
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Die öffentlichen Ämter sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich.
    (2) Kein Mensch darf aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seiner sozialen, wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnisse, seiner Religion, seiner politischen Überzeugung, seiner weltlichen Anschauung oder aufgrund eines anderen Merkmals diskriminiert oder bevorzugt werden.


    Artikel 3
    Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Sie findet ihre Grenzen dort, wo die Freiheit der Mitmenschen eingeschränkt werden und in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.


    Artikel 4
    (1) Kein Mensch darf erniedrigt, gequält oder in Knechtschaft oder Sklaverei gehalten werden.
    (2) Die Todesstrafe ist abgeschafft.


    Artikel 5
    Alle Imperianer genießen auf dem Gebiet der Republik Imperia alle Freizügigkeiten.


    Artikel 6
    Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religions-Gesellschaften und der gemeinsamen öffentlichen Religions-Übung wird gewährleistet. Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und der Teilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.


    Artikel 7
    (1) Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.
    (2) Die Meinungs-, Presse- und Gewissenfreiheit werden garantiert. Eine Zensur findet nicht statt.
    (3) Die Meinungs- und Pressefreiheit finden ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen zum Schutze der Jugend und der persönlichen Ehre
    (4) Jeder Mensch hat das Recht, sich mit Petitionen an die Imperialversammlung oder die Regierung der Republik Imperia zu wenden.


    Artikel 8
    (1) Alle Schulen, sowie alle übrigen Erziehungs-, Unterrichts- und Ausbildungsanstalten stehen unter der Aufsicht des Staates. Das Recht, private Schulen zu gründen, bleibt unbenommen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
    (2) Alle Menschen haben ein Recht auf Schulbildung.
    (3) Eltern und Vormünder sind verpflichtet, ihren Kindern oder Pflegebefohlenen den zur allgemeinen Volksbildung erforderlichen Unterricht erteilen zu lassen, und müssen sich in dieser Beziehung den Bestimmungen unterwerfen, welche das Gesetz aufstellen.


    Artikel 9
    (1) Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis wird gewährleistet. Nur aufgrund eines allgemeinen Gesetzes darf zum Zwecke der Strafverfolgung oder um eine Gefahr für den Bestand der Demokratischen Union oder der Republik Imperia abzuwehren, in dieses eingegriffen werden.
    (2) Das Recht auf Privatsphäre wird geschützt. In dieses darf nur aufgrund eines allgemeinen Gesetzes und mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden.


    Titel II


    Grundlagen des Staates


    Artikel 10
    (1) Die Republik Imperia umfasst die Gebiete der Provinzen Sweto und Ial Pur und Mixoxa. Sie ist eine demokratische, soziale und rechtstaatliche Republik und Gliedstaat der Demokratischen Union. Träger aller Staatsgewalt ist die Gesamtheit des Volkes.
    (2) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen zu den Parlamenten und staatlichen Ämtern, so diese denn durch Wahlen vergeben werden, ausgeübt.
    (3) Imperianer im Sinne dieser Verfasung ist jeder Unionsbürger der Demokratischen Union, der seinen Wohnsitz in Imperia hat.
    (4) Die Grenzen dieses Staatsgebiets können nur durch ein Gesetz verändert werden.


    Artikel 11
    Die Regierung, die Imperialversammlung und das Imperialgericht haben ihren Sitz Mixoxa.


    Artikel 12
    (1) Imperia trage einen silbernen Adler auf grün-blauen Grunde als Staatswappen, die Staatsfahne ist grün-blau mit einer silbernen Krone.
    (2) Weiteres kann durch Gesetz festgesetzt werden.


    Titel III

    Vom Ministerpräsidenten


    Artikel 13
    (1) Der Ministerpräsident ist Staatsoberhaupt und Regierungschef der Republik Imperia.
    (2) Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik, verantwortet diese und repräsentiert das imperianische Volk nach Innen und Außen.
    (3) Der Ministerpräsident steht der Imperialregierung vor und ernennt und entlässt die Minister und alle hohen Beamten der Republik Imperia und verkündet die von der Imperialversammlung beschlossenen Gesetze und erlässt die zu deren Ausführung nötigen Verordnungen.
    (4) Dem Ministerpräsidenten steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten nicht verbundenen Auszeichnungen zu.
    (5) Der Ministerpräsident beruft die Imperialversammlung zur konstituierenden Sitzung ein.


    Artikel 14
    Der Ministerpräsident wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperianern, die seit mindestens 21 Tagen in Imperia sesshaft sind und die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, auf vier Monate gewählt. Die Wiederwahl des Ministerpräsidents ist zulässig. Der Ministerpräsident schwört bei Amtsantritt den folgenden Eid: „Ich schwöre, die Verfassung der Republik Imperia fest und unverbrüchlich zu halten und in Übereinstimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren und Gerechtigkeit gegen jedermann walten zu lassen.“ Dies Eidesformel kann durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden.


    Artikel 15
    (1) Ist der Ministerpräsident durch Tod, Rücktritt, Verlust der Imperialbürgerschaft oder freiwilliges Ausscheiden seines Amtes verlustig geworden, so wird vom Volk spätestens nach Ablauf von 14 Tagen ein neuer Ministerpräsident gewählt.
    (2) In Abwesenheit des Ministerpräsidents werden die Amtsgeschäfte vorübergehend vom Sekretär der Imperialversammlung wahrgenommen.
    (3) Die Imperialversammlung kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aussprechen, indem sie mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder einen neuen Ministerpräsidenten wählt.
    (4) Findet ein Antrag des Ministerpräsidenten an die Imperialversammlung, ihm auszusprechen, keine Mehrheit, so ist innerhalb von 14 Tagen ein neuer Ministerpräsident zu wählen.


    Artikel 16
    Die Minister führen den ihnen angetragenen Aufgabenbereich innerhalb der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidents.


    Artikel 17
    Der Ministerpäsident und seine Minister können nur durch Beschluss der Imperialversammlung wegen des Verbrechens der Verfassungsverletzung, der Bestechung und des Staatsverrates angeklagt werden.


    Titel IV

    Vom Imperialgerichte


    Artikel 18
    Das Imperialgericht ist das oberste Organ der Rechtspflege. Die Richter des Obersten Imperialgerichtes sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie werden durch die Imoperialversammlung gewählt.


    Artikel 19
    Ein Gesetz regelt die Wahl und die Amtszeit der Imperialrichter sowie den Aufbau des Gerichts und das Verfahren vor dem Gericht. Ist das Imperialgericht nicht eingerichtet, wird die Rechtsprechung durch die Organe der Demokratischen Union wahrgenommen.


    Titel V

    Von Imperialversammlung und der Gesetzgebung


    Artikel 20
    Die gesetzgebende Gewalt wird durch die ständig tagende Imperialversammlung ausgeübt.


    Artikel 21
    (1) Die Imperialversammlung besteht aus allen Bürgern der Republik Imperia, die mindestens 21 Tage in
    Imperia sesshaft sind und die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen und ihre Mitgliedschaft an einer dafür vorgesehenen Stelle mitgeteilt haben.
    (2) Den Abgeordneten der Imperialversammlung steht es frei, Gesetze vorzuschlagen


    Artikel 22
    Keinem Mitglied der Imperialversammlung darf die Mitwirkung am Gesetzgebungsprozess und Beratungen verwehrt werden.


    Artikel 23
    (1) Die Imperialversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten, der sie leitet, das Hausrecht ausübt.
    (2) Die Imperialversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.


    Artikel 24
    Die Imperialversammlung fasst ihre Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit, es sei denn, diese Verfassung schreibt etwas anderes vor.


    Artikel 25
    Der Ministerpräsident, die Minister und die Mitglieder der Imperialversammlung erhalten Reisekosten und Besoldung nach Maßgabe des Gesetzes. Ein Verzicht hierauf ist unstatthaft.


    Artikel 26
    Gesetze erlangen Rechtskräftigkeit durch Beschluss der Imperialversammlung und Ausfertigung durch den Ministerpräsidenten.


    Artikel 27
    Änderungen dieser Verfassung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Imperialversammlung.


    Titel VI

    Von den weiteren Bestimmungen


    Artikel 28
    Mitgliedschaft in der Imperialregierung ist unvereinbar mit dem das Amt eines Imperialrichters.


    Artikel 29
    (1) Die Vertretung der Republik in Organen der Demokratischen Union wird durch den Ministerpräsidenten ausgeübt.
    (2) Der Ministerpräsident kann die Vertretung an andere Personen delegieren.


    Artikel 30
    (1) Alle Imperialbeamten folgenden Eid zu schwören, wobei die religiöse Beteuerung ausgelassen werden darf:
    „Ich schwöre, die Verfassung der Republik Imperia achten und dem imperianischen Volke gegenüber treu und redlich sein will, seinen Nutzen und Bestes befördern, Schaden und Nachteil abwenden, meine Pflichten und die mir erteilten Vorschriften genau befolgen und mich so betragen will, und Gerechtigkeit gegenüber jedermann walten lassen will.“ Die Eidesformel kann durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden.


    Artikel 31
    (1) Dieser Verfassungstext erlangt Gültigkeit durch Beschluss der Imperialversammlung und besteht fort bis zur Bestimmung einer neuen Verfassung, die mit einer Mehrheit von Zwei-Dritteln der Mitglieder der Imperialversammlung beschlossen wurde.
    (2) Eine Änderung der imperianischen Staatsform dahingehend, dass die Republik, die Demokratie, das Rechtsstaatsprinzip oder die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde abgeschafft werden, ist nicht statthaft.



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    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
    vor geraumer Zeit hatte eine kleine Clique die für Sie Gunst der Stunde ausgenutzt, um die verfassungsmäßig-republikanische Ordnung zu beseitigen und die Monarchie einzuführen. Diese Clique profitierte auch persönlich davon, indem sie einem Cliquen-Mitglied auch gleich die Kaiserwürde übertrug. Seit dem ist Imperia eine Erbmonarchie; das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, hat bei der Bestellung des Staatsoberhauptes nichts zu melden und wurde zum Hurra-Schreier degradiert.
    Begründet wurde die schon damals anachronistische Entscheidung, dass damit die Aktivität in Imperia erhöht werden würde. Mittlerweile wurde selbst der Kaiser ausgebürgert, so dass wir mittlerweile ohne Staatsoberhaupt dastehen.
    Das Volk wurde, was die Bestellung seines Staatsoberhauptes angeht, zugunsten eines Systems entmachtet, das sich als marode und morsch erwiesen hat.
    Mit der Wiedereinführung der Republik wollen wir dem Volk die volle Souveränität zurückgeben und dafür sorgen, dass wieder die gesamte staatliche Gewalt von ihm ausgeht - ohne Ausnahme.
    Aus diesem Grunde appelliere ich an Sie: geben Sie dem Volk seine Würde zurück, indem Sie der Vorlage zustimmen.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Sehr geehrter Herr Heen,


    ich möchte Sie doch bitten bei der Wahrheit zu bleiben. Imperia ist keine Erbmonarchie, Imperia ist eine Wahlmonarchie. Ich selbst wurde vor sieben Jahren nicht zum Kaiser ernannt, sondern von der Imperialversammlung aller Bürger Imperias gewählt (LINK). Wenn Sie zudem sagen, dass das Volk bei der Bestellung des Staatsoberhauptes nichts zu melden hat, ist es daher nicht nur daher die Unwahrheit, dass das Volk be meiner Bestellung also sehr wohl etwas zu melden hat, sondern auch, da unsere Verfassung vorsieht, dass der Kronprinz von der Mehrheit der Imperialversammlung gewählt werden muss.


    S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
    Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
    Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor

  • Herr Imperialsekretär, werte Kollegen,
    wir Sozialdemokraten begrüßen und unterstützen die Wiedereinführung eines republikanischen Systems. Denn es war in der Tat so, dass die damaligen Umstände ausgenutzt wurden, um die Republik zu Gunsten eines monarchischen Systems auszuschalten.
    Denn, Herr von Jagonburg, wer war denn damals noch das aktive Volk? Das waren Sie und einer Ihrer Paladine. Dementsprechend haben Sie sich selbst zum Kaiser gewählt und die Imperialversammlung zur Abnickkammer degradiert, der den Staatsstreich nur bestätigen konnte.
    Und damit das Volk diesen Staatsstreich auch ja nicht mehr rückgängig machen konnte, haben Sie noch die Bestimmung in die Verfassung eingefügt, wonach diese nur mit einer 90%-Mehrheit geändert werden kann. Die Volkssouveränität sollte kalt gestellt werden.
    Wir Sozialdemokraten werden dieser Vorlage daher unsere Zustimmung geben.

  • Und nun wollen Sie und einer ihrer Paladine die Gunst der Stunde nutzen und die Monarchie abschaffen, denn wer ist denn noch das aktive Volk ;)? Lassen Sie doch diese lächerliche Moralisiererei.


    S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
    Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
    Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor

  • Ich würde Ihnen recht geben, wenn einer der jetzigen Initiatoren, so wie Sie damals, von der Verfassungsreform profitieren würde. Tatsache ist doch: mit dieser Verfassungsreform beenden wir den kalten Staatsstreich, der damals zur Abschaffung der Republik führte und Sie, Herr Kollege Jagonburg, ins Amt des Monarchen brachte.

  • Was völliger Unsinn ist. Der Kaiser ist eine rein repräsentative Funktion. Alle wirkliche Macht im Staat liegt beim Imperialkanzler. Von einem Staatsstreich zu sprechen bei einer demokratischen Volksabstimmung zu sprechen ist schon mehr als frech.


    S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
    Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
    Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor

  • Es war ein kalter Staatsstreich, Bei dem Sie sich demokratischer Mittel bedienten. Dass Sie das Volk ausschalten wollten, indem Sie die 90%-Regel für Verfassungsänderungen einführten, zeugt doch eindrücklich davon und zeigt doch, wie sehr es Ihnen um die Erhaltung eines persönlichen Vorteils geht.
    Wären Sie damals mehr als nur zwei aktive Staatsbürger gewesen, hätten Sie die Republik niemals abschaffen können.

  • Wir Konservativen teilen die Auffassung der Sozialdemokraten und ergänzen: dass ein Amt auf Lebenszeit vergeben wird, ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität, zu der die Vergabe öffentlicher Ämter nur auf Zeit geschieht, unvereinbar.
    Tatsache ist und bleibt, dass der Sturz der Republik nur geschehen konnte, weil es nur noch zwei aktive Bürger gab, die sich keinem republianischen Widerstand mehr gegenüber sahen. Und Sie, Herr von Jagonburg, als einer der Hauptakteure damals, waren der Hauptnutznießer. Wir Konservative teilen daher die Auffassung, dass es sich bei der Abschaffung der Republik tatsächlich um einen kalten Staatsstreich handelte.


    Wenn wir heute gemeinsam mit den Sozialdemokraten die Wiedereinführung der Republik anstreben, dann deshalb, weil wir der Überzeugung sind, dass alle politischen öffentlichen Ämter nur auf Zeit vergeben werden dürfen. Es geht um nicht weniger als um die Wiederherstellung der vollen und uneingeschränlten Volkssouveränität.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Ja, für den Fall, dass sich der Kaiser unehrenhaft verhält, kann er abgesetzt werden, und zwar mit vier von fünf Stimmen der Mitglieder der Imperialversammlung. Sie, Herr von Jagonburg, haben sich verdammt gut abgesichert, weil Sie damit gerechnet haben, dass das Volk im Grunde keine Monarchie haben will.

  • Nein, das habe ich nicht, denn ich war an der Ausarbeitung der Verfassung nicht beteiligt :) Wenn das Volk keine Monarchie hätte haben wollen, dann hätte es diese Verfassung damals nicht angenommen. Ob sie das nun mit ihrem Weltbild vereinbaren können oder nicht.


    S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
    Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
    Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor

  • Sie waren vielleicht nicht an der Formulierung beteiligt, haben aber am 20. August 2010 erklärt, dass Sie einem entsprechenden "Ruf" folgen würden, und Sie stimmten in der Abstimmung am 30. August des selben Jahres für das Sie persönlich bevorzugende Gesetz.
    Natürlich ist das nichts anderes als Selbstbedienung. Sie hatten ja nicht einmal den Anstand, sich der Stimme zu enthalten.

  • Seit nunmehr 19 Tagen gibt es in dieser Debatte keinen Beitrag mehr. Ich stelle daher fest, dass es keinen weiteren Diskussionsbedarf und schließe die Debatte.
    Wir kommen nun zur Abstimmung.


    Stimmen Sie der neuen Verfassung zu? Bitte stimmen Sie ab mit Ja, Nein oder Enthaltung.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

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