[DOC]Local Government Reform Act
Article 1
Section 1
Die Local Governments im Sinne dieses Gesetzes sind alle Gemeinden (Municipalities) und gemeindefreie Siedlungen (Settlements).
Gemeinden sind politisch-geografische Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten. Den Kommunen können durch Gesetz weitere Rechte eingeräumt und Aufgaben übertragen werden.
Siedlungen sind politisch-geografische Gebietskörperschaften, die sich aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit nicht selbst verwalten können.
Section 2
Die Administration kann durch Rechtsverordnung festlegen, welche Gemeinden aufgrund ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Bedeutung den Namensbestandteil Stadt (City) tragen dürfen.
Article 2
Section 1
Der Bürgermeister (Mayor) ist Beamter der Gemeinde. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung. Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats.
Bürgermeister werden von den Einwohnern der Kommune mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Eine Neuwahl findet bei Herausforderung statt. Diese ist der Kommunalaufsicht beim Innenministerium anzuzeigen.
Bürgermeister kann nur werden, wer Unionsangehöriger mit Wohnsitz in Roldem ist.
Dem Bürgermeister wird bei seiner Ernennung durch den Premierminister oder den Innenminister der Amtseid abgenommen.
Section 2
Beschlüsse des Gemeinderats sind im örtlichen Amtsblatt (Official Journal) zu veröffentlichen.
Section 3
Die Erfüllung der kommunalen Aufgaben der gemeindefreien Siedlungen obliegt der Administration. Sie kann diese Beauftragten (Commissioner) übertragen.
Article 3
Section 1
Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des 28. Februar 2013 in Kraft.
Section 2
Chapter II Number 1 Police Act wird wie folgt neu gefasst: „Die Regional District Polices (RDP) sind die Polizeien welche durch Rechtsverordnung der Administration mit lokaler Zuständigkeit aufgestellt werden.“
Section 3
Der New Local Government Act wird aufgehoben.
Die Kreise gemäß § 2 New Local Government Act werden aufgelöst. Die Republik wird deren Rechtsnachfolger. Die Amtszeit der Landräte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, endet.
Bürgermeister, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, führen dieses im Rahmen dieses Gesetzes fort.[/DOC]
[DOC]Archival Details
Details
Decided: January 5, 2013
Promulgated: January 5, 2013
Entry into Force: March 1, 2013
Source: Roldem Law Gazette No. 2013-002[/DOC]