Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
laut Landesverfassung Artikel 34 Absatz 1, Satz 2 müssen Landesministerinnen und Landesminister wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Westlichen Inseln im Sinne dieser Verfassung sein. Im Zuge der Umstellungen auf Unionsebene bezüglich Haupt- und NebenIDs rege ich an, diesen Passus dahingehend abzuändern, dass auch nebenIDs diese Funktionen ausführen können. So wäre eine entsprechende Ausgestaltung leichter möglich.
Wie steht Ihr dazu?