Oh lala
Willkommen in der (beliebiges Wort einsetzen) MN die es gibt
Oh lala
Willkommen in der (beliebiges Wort einsetzen) MN die es gibt
Warum sollte ich mich in einem Land politisch engagieren, was dem Untergang entgegen sieht?
Wer sollte schon? Ich hab meine Stabü wieder abgegeben.
Ich verzichte auf das Mandat.
Enthaltung
Zur Abstimmung steht folgender Antrag.
ZitatAlles anzeigenZulassungsgesetz
§1. Definition
(1) Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind ein- oder mehrspurige, motorisch angetriebene Landfahrzeuge, deren Spurführung durch Haftreibung erreicht wird.
(2) Automobile sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mindestens drei Rädern.
(3) Krafträder sind einspurige Kraftfahrzeuge mit höchstens zwei Rädern.
(4) Als Zulassungsstellen werden Behörden verstanden,
§2. Zulassung
(1) Auf den Westlichen Inseln dürfen nur Kraftfahrzeuge geführt werden, die von einer amtlichen Zulassungsstelle zugelassen werden und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind.
(2) Fahrzeuge, die gemäß den Vorschriften anderer Unionsländer amtlich zugelassen sind, dürfen auf dem Gebiet der Westlichen Inseln uneingeschränkt geführt werden.
(3) Fahrzeuge, die nicht auf dem Gebiet der Demokratischen Union zugelassen werden, nachweislich aber eine amtliche Zulassung eines anderen Landes besitzen, dürfen auf den Westlichen Inseln uneingeschränkt geführt werden, sofern die Zulassung das Gebot der öffentlichen Sicherheit befolgt. Die Prüfung des Sicherheitsgebots obliegt dabei der Landesregierung, die durch Verordnung die Führung zugelassener Fahrzeuge aus anderen Ländern verbieten kann, sofern nachgewiesen wird, dass die Zulassungsregeln des entsprechenden Landes nicht dem Gebot der öffentlichen Sicherheit folgen.
(4) Amtliche Zulassungsstellen werden durch die Landkreise auf den Westlichen Inseln eingerichtet und betrieben und sind dafür verantwortlich, Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes auf Verkehrstauglichkeit zu prüfen. Verkehrstauglich ist dabei jedes Kraftfahrzeug, bei dem nach amtlicher Begutachtung nicht zu erwarten ist, dass auf Grund des Fahrzeuges eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entstehen kann.
(5) Jedes zuzulassende Kraftfahrzeug muss vor Zulassung von der im Zulassungslandkreis verantwortlichen Zulassungsstelle an Ort und Stelle der Zulassungsbehörde begutachtet werden. Der Gutachter, der die berufliche Qualifikation zur objektiven Beurteilung von Fahrzeugen zwingend besitzen muss, entscheidet dabei, ob das zuzulassende Kraftfahrzeug den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht.
(6) Entspricht ein Kraftfahrzeug nicht den Vorgaben dieses Gesetzes, darf es nicht zugelassen werden. In diesem Fall ist der zuständige Gutachter dazu verpflichtet, ein Mängelgutachten auszustellen, das eindeutig ausweist, welche Mängel zu beheben sind, um eine Zulassung zu ermöglichen.
(7) Bei Zulassung des Fahrzeuges stellt die zuständige Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung aus, in der die in Anlage A angegebenen Fahrzeugdaten dokumentiert werden. Die Zulassungsbescheinigung ist bei Führen des Kraftfahrzeuges immer mitzuführen.
(8) Amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig im Abstand von zwei Jahren durch die Zulassungsstelle begutachtet werden, um festzustellen, ob das Kraftfahrzeug den Maßgaben der Landesvorschriften entspricht. Ein Verweis auf das Prüfdatum ist in der Zulassungsbescheinigung anzugeben. Wird ein Fahrzeug nicht im vorgeschriebenen Zeitraum begutachtet, gilt die Zulassung als erloschen.
§3. Kennzeichnungspflicht
(1) Auf dem Gebiet der Westlichen Inseln zugelassene Fahrzeuge müssen über ein amtliches Kennzeichen verfügen.
(2) Das Kennzeichen muss bei Automobilen an Vorder- und Rückseite deutlich sichtbar angebracht werden, wobei das Kennzeichen auf der Rückseite beleuchtet werden muss.
(3) Das Kennzeichen muss bei Krafträdern an der Rückseite angebracht werden und beleuchtet werden.
(4) Amtliche Kennzeichen müssen in Leserichtung angebracht werden.
§4 Kennzeichen
(1) Das amtliche Kennzeichen darf nur von amtlichen Zulassungsstellen ausgestellt werden. Die Auswahl des Kennzeichenherstellers obliegt dabei der Entscheidungskompetenz der amtlichen Zulassungsstelle.
(2) Das amtliche Kennzeichen wird schwarz auf weißem Grund bedruckt. Für den Kennzeichenrohling ist als Fertigungsmaterial Aluminium zu verwenden.
(3) Amtliche Kennzeichen sind höchstens 520 mm lang und 110 mm hoch, sofern sie einzeilig sind. Erfordern die Maße des Fahrzeuges ein zweizeiliges Kennzeichen, so darf dieses höchstens 340 mm lang und 200 mm hoch sein.
(4) Das Kennzeichen besteht aus Unterscheidungszeichen und Erkennungszeichen. Das Unterscheidungszeichen ist auf dem amtlichen Kennzeichen links, das Erkennungszeichen, das aus Zahlen und Buchstaben bestehen kann, rechts anzubringen. Zwischen Unterscheidungs- und Erkennungszeichen wird ein Prüfzeichen des Landkreises angebracht. Die genaue Gestaltung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
(5) Jeder Landkreis verfügt über ein Unterscheidungszeichen, welches in Anlage B verzeichnet ist.
(6) Für Behörden und Institutionen der Westlichen Inseln werden Sonderunterscheidungszeichen festgelegt, die in Anlage C verzeichnet sind.
§5. Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Eigentümer von Kraftfahrzeugen haben nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Frist von 90 Tagen zur ordnungsgemäßen Zulassung des Kraftfahrzeuges zu befolgen.
Anlage A: Daten der Zulassungsbescheinigung
Die amtliche Zulassungsbescheinigung muss enthalten:
- Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges
- Hersteller, Markenbezeichnung, Typenbezeichnung
- Zulässige Gesamtmasse in kg
- Leermasse in kg
- Datum der Zulassung
- Datum der Nächsten Zulassungsbegutachtung
- Anzahl der Achsen
- Zulässige Anhängelast gebremst und ungebremst in kg
- Hubraum in cm³
- Nennleistung in Pferdestärken, Nenndrehzahl bei min^-1
- Kraftstoffart oder Energiequelle
- Außenfarbe
- Anzahl der Sitz- und/oder Stehplätze
- CO2-Ausstoß im g/km
- Anzahl der Antriebsachsen
- Baujahr
- Länge, Breite, Höhe in mm
Anlage B: Unterscheidungszeichen der Landkreise
Stadtkreis Kamahamea: K
Landkreis Kamahamea: KA
Landkreis Capeside: CA
Landkreis Bahiola: BA
Landkreis Waihahu Beach - Saint-Tropez: WS
Stadtkreis Saint-Pierre: S
Landkreis Saint-Pierre: SP
Landkreis Monpti: MO
Landkreis La Plage: LP
Stadtkreis Halena: H
Landkreis Halena: HA
Landkreis Kaon Pele: KP
Landkreis Luma: LU
Landkreis Welokaijia: WK
Landkreis Malu: MA
Landkreis Pa'jo: PJ
Landkreis Christopuerto - Port-au-Christ: C
Stadtkreis Christopuerto - Port-au-Christ: CP
Landkreis Santa Christa - Saint Christelle: SC
Landkreis Jedamca - Jedamcique: JD
Landkreis Santiago di Tropicali - Saint-Jacques: TJ
Anlage C: Sonderunterscheidungskennzeichen
Polizei der Westlichen Inseln: P
Dienstfahrzeug des Inselpräsidenten: 1
Dienstfahrzeug des Inselratspräsidenten: 2
Dienstfahrzeuge der Landesminister: 3-6 (in Verordnung durch den Inselpräsidenten)
Technisches Hilfswerk: THW
Gerichtsfahrzeuge der Westlichen Inseln: J
Anlage D: Kennzeichenvorlage
Bitte stimmen Sie mit Ja, oder Nein.
Aktive Stimmenenthaltungen sind als solche zu kennzeichnen.
Dauer der Abstimmung: 96 Stunden
Nichts, sieht man doch.
Schaut sich etwas um und nimmt sich von einem Stapel eine Tageszeitung und blättert darin rum.
Da er auf den WI nicht wirklich was tun ist, reist er durch die Länder. In Imperia geht er in ein Café und trinkt einen Kaffee.
Wen wunderst, bei dem Ausrichter.
Sicherlich. Der Herr Inselpräsident wird das in seiner noch vorhandenen Amtszeit sicherlich schaffen.
Ich beende die Abstimmung.
Der Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung angenommen.
Enthaltung
Zur Abstimmung steht folgender Antrag des Insepräsidenten.
[doc]Protestnote gegen die Äußerungen des RVP-Generalsekretärs Lord of Macshire
Das Unionsland Westliche Inseln verurteil die Äußerungen des RVP-Generalsekretärs Lord of Macshires im Prozess um die Namensrechte von KDU und RVP, in denen er im Zusammenhang seiner Unzufriedenheit mit dem Verlauf des Verfahrens folgendes sagte:
ZitatWozu soll ich noch was sagen zu diesem abgekarterten Spiel ? Sie haben doch Ihre Meinung eh schon gefasst. Der Kläger stellt irgendwelche Behauptungen auf ohne eines schlüssigen Beweises, und ich muß nun meine Unschuld beweisen ? Wo sind wir denn hier ? In einer Bananenrepublik ? Wir sind doch nicht auf den Westlichen Inseln...
Gerade als der Generalsekretär einer konservativen Partei, die zu den Werten der Demokratischen Union stehen möchte, sollte man solche Äußerungen tunlichst unterlassen.
Die Westlichen Inseln sind ein gleichberechtigter Teil der Demokratischen Union, die als Einheit nur aus dem Pluralismus der verschiedenen Unionsländer besteht. Wer die Unionsländer nicht achtet, achtet auch die Demokratische Union nicht.
Die Westlichen Inseln fordern Herrn Lord of Macshire dazu auf, sich für seine respektlosen Äußerungen zu entschuldigen.[/doc]
Bitte stimmen Sie mit Ja oder Nein.
Aktive Stimmenthaltung ist als solche zu kennzeichnen.
Dauer der Abstimmung: 96 Stunden
War noch nie in Roldem und ist deswegen am Wochenende nach Roldem gereist. Schaut sich in Port Victoria die Kathedrale an und ist überwältigt von der Größe.
Welche Dinge denn?
Außer, das sie einen Haushalt erstellt haben, haben Sie doch nichts getan.
Sie können mir doch bestimmt die Stelle zeigen, wo steht, das ich einen ablegen muss.
ZitatOriginal von Christopher Adomeit
Wo liegt der Fehler?
Gut, es sind nur drei. Aber es geht ja schon mal damit los, dass Sie ihren Amtseid nicht leisten.
Hurra, vier weitere Monate voller Aktivität
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich diese Aussprache.