Erstes Imperialgesetz zur Änderung der Verfassungsurkunde
Artikel 1: Sinn und Zweck
Zur Gewährleistung der Trennung zwischen Republik und Religion wird eingedenk der humanistischen Tradition des Volkes der Imperianer und seiner inneren Pluralität angemessen und entsprechend der Laizismus zum Verfassungsprinzip gemacht.
Artikel 2: Ergänzung des zehnten Artikels der Verfassungsurkunde
Im Anschluss an den bestehenden Text des Artikels 10 (Religionsfreiheit) der Verfassungsurkunde wird folgendes hinzugefügt:
Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt und in ihrer Organisation sowie in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und in der Ausübung ihrer Religion frei. Ihre Freiheit, ihre Religion zu lehren, wird von der staatlichen Neutralität nicht eingeschränkt.
Artikel 3: Neufassung des Amtseids
Der in Artikel 26 der Verfassungsurkunde festgehaltene Amtseid wird durch folgenden ersetzt.
»Ich schwöre bei meiner Ehre und meinem Gewissen, dass ich der Republik, der Verfassungsurkunde und den Imperianern treu und redlich dienen, ihren allerhöchsten Nutzen und ihr Bestes befördern, Schaden und Nachteil von ihnen abwenden, meine Pflichten und die mir erteilten Vorschriften und Befehle genau befolgen und mich so betragen will, wie es sich für einen rechtschaffenen, unverzagten, pflicht- und ehrliebenden Imperianer gebühret."
Infolge entfällt der abschließende Satz des Artikels 26 und wird gestrichen.
Artikel 4: Regelung des Inkrafttretens
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft und ändert die Verfassungsurkunde der Republik Imperia. Folgeregelungen, die Imperialgesetze betreffen, sind bis zum Ablauf des Monats seiner Verkündung dem Herrenhause vorzulegen.