Beiträge von Klaus Quistorp

    Zitat

    Original von Hajo Poppinga
    Und einen Doktortitel habe ich übrigens nicht. ;)


    Sehr schlau, dann kann es schon mal keine Plagiatsuntersuchung geben. ;)


    Ist korrigiert. Und an Herrn Vsolic: In der Tat, sie müssen einfach den Wahlgang mit dem Wahltool einleiten (ohne vorherige Aussprache, wie es die Unionsverfassung bestimmt) und dann das Ergebnis verkünden.

    [DOC]


      Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,


      angesichts dessen, dass die URL-Fraktion über eine absolute Mandatsmehrheit in diesem Hause verfügt, schlage ich dem Unionsparlament hiermit gemäß Art. 41 Abs. 1 der Unionsverfassung vor, Herrn Prof. Hajo Poppinga erneut zum Unionskanzler zu wählen.


      Desweiteren gratuliere ich Ihnen und Ihrer Stellvertreterin herzlich zur Wahl in das Präsidium des Hohen Hauses!


      Mit Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung,


      Der Unionspräsident

      Manuri, den 2. Dezember 2011 AD

    [/DOC]

    [urkunde=Unionsgesetzblatt]

    Das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament mit Zustimmung des Unionsrates beschlossen. Das Gesetz tritt durch diese Verkündung in Kraft.


    [p]Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung


    § 1 Änderungsbezug
    Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen beziehen sich auf die Verfassung der Demokratischen Union.


    § 2 Änderungen
    (1) Die Präambel der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: "Das Volk der Demokratischen Union in den Ländern Freistein, Heroth, Imperia, Roldem, Salbor-Katista und Westliche Inseln, entschlossen, die Demokratische Union im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Vaterland gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Staat, als Teil der Familie der weltweiten Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, entschlossen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, und sich nach den bewährten Prinzipien eines Rechtsstaates zu richten, hat sich diese Verfassung der Demokratischen Union gegeben."
    (2) In Art. 11 Abs 2., Art. 13, Art. 14. Abs. 1, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, und Art. 35 Abs. 1 wird "Ratelon" gestrichen.
    (3) Die Überschrift von Art. 16 wird als "Grundsätze des Staates" neu gefasst. In Abs. 1 wird "Ratelon" durch "Die Demokratische Union" ersetzt.
    (4) In Art. 18 Abs. 5 wird "ratelonische Wappentier" durch "Wappentier der Demokratischen Union" ersetzt.
    (5) In Art. 20 Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Bürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
    (6) Die Überschrift von Art. 21 wird als "Unionsbürgerschaft" neu gefasst. In Abs. 1 und 3 wird "Rateloner" durch "Unionsbürger" ersetzt. In Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Staatsangehörigkeit" gestrichen und durch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
    (7) In Art. 25 Abs. 1 S. 2 wird "vom ratelonischen Volk" durch "von allen Unionsbürgern" ersetzt.
    (8) In Art. 37 Abs. 1 werden "Ratelonern" durch "Unionsbürgern" und "ratelonische Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
    (9) In Art. 42 Abs. 1 wird "von Ratelon" durch "der Demokratischen Union" ersetzt.
    (10) In Art. 51 Abs. 5 wird "ratelonischen Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
    (11) In Art. 66 Abs. 1 werden "ratelonische Volk" durch "Volk der Demokratischen Union" und "ratelonischen Volke" durch "Volk der Demokratischen Union" ersetzt.


    § 3 Sonstige Änderungen
    (1) In Art. 3, Art. 4, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4 wird hinter der Absatznummer ein Leerzeichen ergänzt.
    (2) In Art. 22 Abs. 1 wird "Katista" gestrichen und Salbor durch "Salbor-Katista" ersetzt.


    § 4 Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/p]

    Der Unionspräsident



    Manuri, den 1. Dezember 2011 AD


    Aktenzeichen: UGBl 2011/29


    Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
    Druck: Staatsdruckerei Salbor
    [/urkunde]

    [urkunde=Unionsgesetzblatt]

    Das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen. Der Unionsrat hat keinen Einspruch erhoben. Das Gesetz tritt durch diese Verkündung in Kraft.


    [p]Gesetz zur Streichung der Enthaltung


    § 1


    Paragraph 43 des Wahlgesetzes wird ersatzlos gestrichen.


    § 2


    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.[/p]

    Der Unionspräsident



    Manuri, den 21. November 2011 AD


    Aktenzeichen: UGBl 2011/28


    Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
    Druck: Staatsdruckerei Salbor
    [/urkunde]

    Damit ist die Vereidigung der neuen Abgeordneten abgeschlossen. Ich übergebe die Sitzungsleitung an Herrn Kaulmann.


    Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Waylan-Majere wird gemäß den Bestimmungen des Wahlgesetzes zeitnah eine Nachwahl stattfinden.

    Nachdem nur noch die Eidesleistung von Herrn Waylan-Majere aussteht, möchte ich schon einmal darauf hinweisen, dass die Durchführung des weiteren Konstituierungs-Prozederes Herrn Kaulmann als Alterspräsident obliegt.


    Ich wünsche allen Parlamentariern eine glückliche Hand in der neuen Legislaturperiode.

    [doc]



    Frau


    Pandora Friedmann


    zur Botschafterin der Demokratischen Union bei der Cartographie-Assoziation.



    Der Unionspräsident

    Manuri, den 18. November 2011 AD


    [/doc]


    [doc]



    Herrn


    Prof. Dr. Harold S. Vahlberg


    zum Botschafter der Demokratischen Union in den Vereinigten Staaten von Astor.



    Der Unionspräsident

    Manuri, den 18. November 2011 AD


    [/doc]


    [doc]



    Frau


    Mona Isaakson


    zur Botschafterin der Demokratischen Union in der Southern Confederation.



    Der Unionspräsident

    Manuri, den 18. November 2011 AD


    [/doc]


    Gemäß Artikel 20 IV iVm Artikel 42 II UVerf bitte ich Sie folgenden Eid abzulegen: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."


    Der Eid kann durch eine beliebige religiöse Beteuerung erweitert werden.

    Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,


    nachdem das amtliche Endergebnis feststeht, rufe ich nunmehr das 34. Unionsparlament zusammen. Folgende Personen haben ein Mandat errungen:


    Stella von Brion
    Tiberius Kaulmann
    Anastasia von Metternich
    Hajo Poppinga
    Palin Waylan-Majere
    Sylvain Rousseau-Mason
    Vsol Vsolic


    Ich bitte die Aufgerufenen nun, Ihren Eid abzulegen. Alternativ kann der Verzicht auf das Mandat bekundet werden. Die Frist zur Annahme des Mandats durch Eidesleistung beträgt sieben Tage.


    Der Amtseid lautet:


    [doc]Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.[/doc]


    Es steht Ihnen frei diesen um eine religiöse Beteuerung zu erweitern. Vielen Dank.

    [DOC]


    Im Namen der Demokratischen Union akkreditiere ich hiermit Seine Exzellenz, Herrn

    Sergeji Piotrowitsch Rossel


    als Botschafter der Föderalen Republik Andro in der Demokratischen Union.



    Manuri, den 14. November 2011

    Der Unionspräsident

    [/DOC]

    Neubürger kommen - und vor allem: bleiben - aber nicht "einfach so", auch, wenn man sie optimal anspricht. Was können wir Neubürgern denn bieten, das sie in anderen Staaten nicht auch (und womöglich sogar besser) haben können? Was kann Neubürger derart fesseln, dass eine dauerhafte emotionale Bindung an die Union entsteht? Was ist das Ziel des Engagements in der DU - außer, hohe Ämter zu erreichen (was durch die gesunkene Bürgerzahl relativ leicht geworden ist) und dann relativ schnell festzustellen, dass die Mühen eines Amtes dessen Prestige oft übersteigen?


    Ich denke, es lohnt sich, darüber einmal grundsätzlich nachzudenken - aber vielleicht nicht gerade an dieser Stelle.

    Herr Krüger, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie - und damit meine ich nicht nur Sie persönlich, sondern alle in politischer Verantwortung stehenden Personen - eine konstruktive Debatte darüber führen würden, wie man die Union zukunftsfest machen kann, statt sich zu lange mit den Details der Vergangenheitsbewältigung aufzuhalten.


    Der Wahlkampf zum Unionsparlament - der jetzt, da die Listeneinrichungsfrist offenbar noch läuft - hoffentlich doch noch stattfindet, böte doch eine schöne Gelegenheit dazu.

    Ach Leute, diese Diskussion ist doch überflüssig wie ein Kropf. Wer weiß, ob die DU im Jahr 2016 überhaupt noch existiert - warum streiten wir uns also jetzt, ob wir dann ein verpflichtendes Referendum über den Staatsnamen abhalten wollen oder nicht?


    Aber ich weiß ja: Diese MN hatte schon immer Probleme damit, die harte Realität zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln. Ob Vesteran, Staatsname, oder Funktionsfähigkeit des politischen Systems - es ist immer das Gleiche.

    [urkunde=Unionsgesetzblatt]

    Das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen. Der Unionsrat hat keinen Einspruch erhoben. Das Gesetz tritt durch diese Verkündung in Kraft.


    [p]Archivgesetz


    § 1 Unionsarchiv


    (1) Das Unionsarchiv ist die zentrale Archivbibliothek der Demokratischen Union. Es hat seinen Sitz in Manuri.
    (2) Die Leitung des Unionsarchivs obliegt dem Unionsminister des Inneren oder einem dafür ernannten Leiter. Der Leiter wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsminister des Inneren ernannt und entlassen.
    (3) Das Unionsarchiv erfasst und veröffentlicht alle
    1. Unionsgesetze sowie Verordnungen und Erlasse der Union,
    2. Urteile des Unionsgerichtes,
    3. völkerrechtlichen Abkommen und Verträge.


    § 2 Unionsgesetzblatt


    In einem öffentlichen Unionsgesetzblatt veröffentlicht der Unionspräsident
    1. von ihm ausgefertigte Unionsgesetze,
    2. von ihm unterzeichnete völkerrechtliche Abkommen und Verträge,
    3. Urteile des Obersten Unionsgerichtes,
    4. Verordnungen und Erlasse der Unionsregierung und der Unionsminister,
    5. Staatsverträge der Union mit einem oder mehreren ihrer Länder,
    6. die Unionshaushalte,
    7. die Termine für die Wahl zum Unionspräsidenten und zum Unionsparlament,
    8. den Beginn und das Ende von Unionsexekutionen,
    9. weitere gesetzlich für das Unionsgesetzblatt bestimmte Bekanntmachungen.


    § 3 Ernennungen und Entlassungen


    Der Unionspräsident veröffentlicht Ernennungs- und Entlassungsurkunden für Amtsträger, die er laut der Unionsverfassung und der Unionsgesetze ernennt, an einem zentralen Ort. Die Ernannten legen ihren Eid ebenfalls an diesem Ort ab.


    § 4 Schlussbestimmungen


    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Das Gesetz über die Unionsbibliothek, das Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union und § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben. [/p]

    Der Unionspräsident



    Manuri, den 7. November 2011 AD


    Aktenzeichen: UGBl 2011/27


    Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
    Druck: Staatsdruckerei Salbor
    [/urkunde]

    [urkunde=Unionsgesetzblatt]

    Das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen. Der Unionsrat hat keinen Einspruch erhoben. Das Gesetz tritt durch diese Verkündung in Kraft.


    [p]Diplomatiegesetz


    § 1 Exterritorialität, Immunität


    (1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
    (2) Begeht ein Botschafter eine schwere Straftat oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
    (3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
    (4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
    (5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.


    § 2 Unionsbotschafter


    (1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
    (2) Die Unionsbotschafter
    1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
    2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
    3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
    (3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.


    § 3 Diplomatieliste


    Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.


    § 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland


    (1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
    (2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.


    § 5 Schlussbestimmungen


    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben. [/p]

    Der Unionspräsident



    Manuri, den 7. November 2011 AD


    Aktenzeichen: UGBl 2011/26


    Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
    Druck: Staatsdruckerei Salbor
    [/urkunde]

    [urkunde=Unionsgesetzblatt]

    Das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen. Der Unionsrat hat keinen Einspruch erhoben. Das Gesetz tritt durch diese Verkündung in Kraft.


    [p]Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit


    § 1 Inhalt dieses Gesetzes
    Dieses Gesetz regelt die Erlangung und den Entzug der Unionsbürgerschaft sowie der Unionsangehörigkeit.


    § 2 Amt für Einwohnerangelegenheiten
    (1) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten ist für die Verwaltung der Einwohnerdaten und die Durchführung dieses Gesetzes zuständig.
    (2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten wird von einem Direktor geführt. Dieser wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Inneren ernannt und entlassen. Ist kein Direktor im Amt, fallen seine Aufgaben an den Unionsminister des Inneren, sofern der Unionskanzler nichts anderes bestimmt.
    (3) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten führt ein Bürgerverzeichnis, in dem alle Unionsbürger und Unionsangehörigen aufgelistet werden.


    § 3 Unionsangehörigkeit
    (1) Der Antrag auf Erteilung der Unionsangehörigkeit ist beim Amt für Einwohnerangelegenheiten zu stellen. Der Antrag muß folgende Angaben über den Antragsteller enthalten:
    1. Name;
    2. Wohnsitz innerhalb der Union
    3. E-Mail-Adresse und
    4. bestehende Staatsangehörigkeit anderer Staaten.
    (2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten erteilt die Unionsangehörigkeit durch öffentlichen Bescheid, sofern keine Unstimmigkeiten innerhalb des Antrages bestehen und binnen 48 Stunden nach Antragstellung ein Post im siminternen Bereich des Forum geschrieben wurde.


    § 4 Unionsbürgerschaft
    (1) Unionsangehörige können beim Amt für Einwohnerangelegenheiten einen Antrag auf Verleihung der Unionsbürgerschaft stellen.
    (2) Sofern kein Verdacht auf Mehrfachanmeldung besteht, wird der Antragsteller zur Leistung folgenden Gelöbnisses aufgefordert: "Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte". Nach der Leistung des Gelöbnisses wird die Unionsbürgerschaft durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten durch öffentlichen Bescheid verliehen.


    § 5 Verlust von Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft
    (1) Die Unionsbürgerschaft wird entzogen
    1. wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde;
    2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2;
    3. bei Verschollenheit im Sinne von § 2 Zweites Buch ZGB;
    4. wenn der Unionsbürger dies wünscht oder
    4. wenn ein Gesetz dies bestimmt.
    (2) Inaktivität eines Unionsbürgers ist gegeben, wenn dieser binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Nicht inaktiv ist, wer sich gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten für einen Zeitraum von maximal 40 Tagen abwesend gemeldet hat.
    (3) Personen, denen die Unionsbürgerschaft entzogen wurde, werden zu Unionsangehörigen. Dies ist vom Amt für Einwohnerangelegenheiten festzustellen.
    4) Die Unionsangehörigkeit wird entzogen
    1. wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde;
    2. oder wenn der Unionsangehörige dies wünscht.
    (5) Sie kann ferner entzogen werden, wenn die betreffende Person seit mindestens sechs Monaten verschollen im Sinne von § 2 Zweites Buch ZGB ist.
    (6) Verlust von Unionsbürgerschaft und/oder Unionsangehörigkeit tritt ferner durch Tod des Inhabers ein.
    (7) Über Entzug oder Verlust von Unionsangehörigkeit und/oder Unionsbürgerschaft ist ein öffentlicher Bescheid zu erteilen.


    § 6 Übergangs- und Schlußbestimmungen
    (1) Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Jede reale Person kann nur eine Unionsbürgerschaft besitzen.
    (3) Alle Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, gelten fortan als Unionsbürger. Alle anderen im Register des Amt für Einwohnerangelegenheiten geführten Personen gelten als Unionsangehörige.
    (3) Das Staatsbürgerschaftsgesetz wird hiermit aufgehoben. [/p]

    Der Unionspräsident



    Manuri, den 7. November 2011 AD


    Aktenzeichen: UGBl 2011/25


    Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
    Druck: Staatsdruckerei Salbor
    [/urkunde]