Beiträge von Vitorio Clastinelli

    Exzellenzen, wir beginnen mit den Beratungen die Internationale Konvention über die Völkerbund-Gesundheitsagentur. Die Vorlage wurde eingebrache von der Demokratischen Union Ratelon. Der Vertreter Ratelons hat das Wort für die Vorstellung der Vorlage.


    [doc]
    Internationale Konvention über die Völkerbund-Gesundheitsagentur


    Präambel
    Wir, die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes,
    im Bestreben, die in Artikel 2 der Gründungscharta des Völkerbundes
    genannten gemeinsamen Ziele, insbesondere die Ziele der Förderung der
    Freundschaft zwischen den Völkern und der internationalen Kooperation,
    zu verwirklichen,
    im Bewusstsein, dass durch eine unzureichende Gesundheitsvorsorge die
    weltweite Ausbreitung von Seuchen Auslöser nationaler und
    internationaler Krisen sein kann,
    anerkennend, dass Gesundheit nicht nur durch das Fehlen von Krankheiten
    oder Gebrechen definiert wird, sondern einen Zustand des vollständigen
    körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens darstellt und das
    Erreichen eines bestmöglichen Gesundheitszustandes jedem Menschen
    zusteht,
    wohl wissend, dass nur durch eine gemeinsame Anstrengung aller Staaten
    auf dem Gebiet der medizinischen Forschung sowie durch die
    Bereitstellung ausreichender medizinischer Infrastruktur und Mittel zur
    Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten, der Menschheit ausreichende
    medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt werden kann,
    haben uns,
    auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 2 der Gründungscharta des Völkerbundes,
    auf das folgende Protokoll geeinigt.


    Kapitel I Zielsetzung


    Artikel 1 Allgemeines
    (1) Ziel der Völkerbund-Gesundheitsagentur (VBGA) ist es, durch die weltweite Gesundheitsförderung sowie durch die Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von Infektionskrankheiten, allen Menschen weltweit ein möglichst hohes Gesundheitsniveau zu ermöglichen.
    (2) Um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen, legt die VBGA Programme auf, die der Zustimmung der Generalversammlung des Völkerbundes bedürfen.


    Kapitel II Organisatorisches


    Artikel 2 Sitz, Leitung
    (1) Der Sitz der VBGA ist in ...
    (2) Die VBGA wird von einem Direktor geleitet, der von der Generalversammlung des Völkerbundes auf sechs Monate gewählt wird. Eine Wiederwahl ist zulässig.
    (3) Die VBGA steht unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Generalsekretariats des Völkerbundes.


    Artikel 3 Regionalbüros
    (1) Der VBGA ist es gestattet, in den Mitgliedsstaaten Regionalbüros zu errichten.


    Kapitel III Schlussbestimmungen


    Artikel 4 Mitgliedschaft
    (1) Mitglied kann jeder Staat werden, der diese Konvention ratifiziert hat.
    (2) Die Mitgliedschaft kann durch Ausserkraftsetzen der Konvention durch den Mitgliedsstaat unter Einhaltung einer drei monatigen Kündigungsfrist beendet werden.


    Artikel 5 Finanzierung
    Die VBGA finanziert sich:
    a. durch freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten,
    b. durch Spenden,
    c. durch selbst generierte Einnahmen,
    d. durch Kreditaufnahme zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditätslücken.
    [/doc]

    Exzellenzen, nachdem nun der Generalsekretär und sein Stellvertreter ordentliches Mitglied des Präsidiums der Generalversammlung des Völkerbundes sind, gilt noch festzustellen, in welcher Reihenfolge die Mitgliedsstaaten im Präsidium rotieren.
    Da nicht klar ist, ob Outremere überhaupt noch exisitiert, und somit Mitglied im Völkerbund ist, schlage ich die fologende Reihenfolge für das Jahr 20211 vor. Sollte zwischenzeitlich ein weiterer Staat dem Völkerbund beitreten, kann die Reihenfolge angepasst werden.


    01.01.2021 - 31.03.2021: Ratelon / Freesland
    01.04.2021 - 30.06.2021: Freesland / Fuchsen
    01.07.2021 - 30.09.2021: Fuchsen / Ratelon
    01.10.2021 - 31.12.2021: Ratelon / Freesland

    Ich danke Ihnen allen für Ihre Geduld. Als Diskussionsgrundlage erlaube ich mir, Ihnen die folgende Vorlage zur Kenntnis zu bringen:


    [doc]


    Artikel 05 - Arbeitsweise der Generalversammlung
    (1) Die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung rotiert alle 4
    Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
    (2) Soweit durch diese Charta nicht anders bestimmt, beschließt die
    Generalversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
    (3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses werden die aktiven Enthaltungen nicht berücksichtigt.
    (4) Die Generalversammlung berät und fasst Beschluss über Empfehlungen, Resolutionen und Konventionen.
    (5) Die Mitglieder sind zu einem pfleglichen Umgangston und gesitteten Manieren untereinander verpflichtet.
    (6) Antragsberechtigt sind die Delegierten und die Mitglieder des Präsidiums und des Generalsekretariats.
    (7) Die Anträge werden in einem extra hierfür eingerichteten Briefkasten beim Präsidium eingereicht.
    ( 8 ) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
    (9) Des Weiteren sind der Generalsekretär und seine Stellvertreter Mitglieder des Präsidiums der Generalversammlung mit allen Rechten und Pflichten.
    [/doc]

    Ich danke für die Erteilung des Wortes.
    Werte Exzellenzen,
    gemäß Artikel 5, Absatz 1 der Gründungscharta, rotiert die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
    Der Völkerbund hat derzeit fünf Mitglieder, von denen zwei Mitglieder ganz offensichtlich kein Interesse an einer Mitrwirkung haben.
    Mitglied in alphabertischer Reihenfolge sind, wenn ich es richtig sehe, derzeit:


    Empire Outremer
    Heijan
    Freesland
    Fuchsen
    Ratelon


    Nach Ansicht Ratelons gibt es zwei Optionen:
    Option eins: das Präsidium hat drei Mitglieder, einen Präsidenten und zwei Stellvertreter. Damit würde garantiert sein, dass wenn zwei Mitgliedsstaaten nicht aktiv mitwirken, das Präsidium zumindest mit einem aktiven Mitglied besetzt ist.
    Option zwei: wir ändern die Gründungscharta dahingehend, dass der Generalsekretär und sein Stellvertreter die Sitzungen der Generalversammlung leiten oder Mitglied im Präsidium der Generalversammlung sind.

    Exzellenzen, was lange dauert wird endlich gut. Ich erlaube mir, Ihnen den folgenden Text vorzuschlagen:


    [doc]


    Der Völkerbund


    Ausschreibung:
    Amt des Generalsekretärs und das Amt des Vize-Generalsekretärs des Völkerbundes.


    Der Völkerbund schreibt aus die Ämter des Generalsekretärs und des Vize-Generalsekretärs des Völkerbundes.


    Bewerben können Sich alle natürlichen Personen, die Staatsbürger eines Mitgliedslandes des Völkerbundes sind.
    Mitgliedsländer des Völkerbundes sind (Stand 04.08.2020):
    Heijan
    Freesland
    Fuchsen
    Outremer
    Ratelon


    Der Generalsekretär und sein Stellvertreter sind die höchsten Repräsentanten des Völkerbundes. Neben der Ausübung der ihnen durch die Gründungscharta zugewiesenen Aufgaben stehen politische Funktionen, insbesondere der friedlichen Streitbeilegung.


    Bewerbungsvoraussetzungen:
    Voraussetzung für eine Bewerbung sind:
    - ein guter Überblick über die internationale politische Lage und ein guter Einblick in die internationalen Beziehungen;
    - Verhandlungsgeschick;
    - eine innere charakterliche Stärke, die es einem erlaubt, auch in verfahrenen Situationen ruhig zu bleiben und die Verhandlungen weiterzuführen;
    - eine hohe körperliche und psychische Belastbarkeit;
    - eine absolut integre Persönlichkeit und ein tadelloser Leumund.


    Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den Völkerbund.


    Die Ausschreibungsfrist ist endet am 30. August 2020.


    Die Generalversammlung


    [/doc]