Beiträge von Franziska Radecker

    Nun, ich würde Euch gern jeweils eine Exemplar der Kaiserproklamation sowie des Verfassungsentwurfs überlassen, um darüber in Abstimmung zu treten. Soweit diese geeint sind, würde ich damit an die Öffentlichkeit treten und das neue Kaiserreich ausrufen. Derzeit in Gesprächen mit den möglichen Mitgliedern des Reichskabinetts, um auch direkt handlungsfähig zu sein und die Regierungsgeschäft übernehmen zu können.

    Das verstehe ich absolut und kann nichts anderes als diese Position mittragen. Ein gewaltsamer Coup d’État ist jedenfalls nichts erstrebenswertes und auch nicht wirklich notwendig, um die Regierungsgeschäfte an sich zu ziehen. Die Frage wäre, ob Ihr bereit wäret, getragen von einer Bürgerbewegung, sich neuerlich zum Kaiser ausrufen zu lassen und die Engagierten ins Amt zu bringen?

    Nun, die Lage in Imperia nehmen wir sicher beide als unbefriedigend wahr. Ich hätte Interesse, das Land wieder mit Leben zu füllen. Vor allem möchte ich den republikanischen Irrungen des Bontismus und der Diktatoren der Union starke Institutionen des Kaisertums entgegensetzen und hoffe, darin in Euch einen Unterstützer zu finden. Also, es geht um nicht weniger als um die Übernahme einer aktiven Regierung für Imperia, Ihr als wahrnehmbarer Kaiser und ich würde die eigentliche Regierungsarbeit aufbringen.

    Frau Radecker, ich denke, dass ich richtig liege, wenn ich Sie als eine intelligente Person einschätze. Überlegen Sie mal ganz vorurteilsfrei: Sie bestreiten die Legitimität von Herrn Heen als imperianischen Ministerpräsidenten, Sie lehnen seinen Kompromissvorschlag nicht nur ab, sondern beschimpfen und verunglimpfen ihn als selbstherrlichen Amtsträger und wischen seinen durchaus zutreffenden Hinweis, wonach der Zustand der Inaktivität bis vor Kurzem in allen Unionsländern herrschte, selbstherrlich beiseite.Seien Sie mir nicht böse, aber Ihre Krokodilstränen kaufe ich Ihnen nicht ab.

    Es gibt keinen Kompromissvorschlag Herrn Heens, sondern nur ein rechtswidriges Eingreifen seinerseits. Die Inaktivität von Regierungen anderer Ländern sollte nicht als billige Ausrede für das eigene Nichtstun herhalten.

    Was für eine dünnhäutige Reaktion, meine Güte... Der dauernder Verweis auf andere, ist doch nur eine Ausrede für Ihr eigenes Nichthandeln. Was haben Sie denn gemacht? Sie haben sich nicht einmal die Legitimation für eine weitere Amtszeit geholt.

    Natürlich können Sie alles in Frage stellen, aber dann stellen Sie nicht nur das in Frage, was Ihnen nicht passt, sondern auch das, was Ihnen persönlich bisher genutzt hat. Denn Ihre Abberufung aus dem Amt war genauso legitim wie Ihre Berufung ins Amt. Sie sind der Überzeugung, dass Ihre Berufung legitim war, ohne dass Sie bislang eine Rechtsgrundlage nannten. Dann war aber auch Ihre Abberufung legitim. Ich selbst bestreite die Legitimität Ihrer Berufung. Insofern wurde durch die Annulierung Ihrer Berufung lediglich die verletzte Rechtsordnung wieder geheilt.

    Legitimität ist eine ganz andere Frage, die ich gar nicht aufgeworfen habe. Mir geht es um die Legalität des Handelns von Unionskommissar Klühn. Meine Rechte wurden mit der Abberufung verletzt, im Gegensatz zur Berufung in die Ämter, die von Unionskommissar Reichsgraf von Montary pflichtgemäß durchgeführt wurde. An der Stelle schließe ich mich vollumfänglich seiner Rechtsauffassung und mithin der seinerzeitigen Rechtsauffassung des Unionspräsidialamts an.

    Ebenso wenig ist explizit festgehalten, dass im Zuge der Unionsexekution eine Wahl des Landesregierungschefs abgehalten werden darf. Auch die Durchführung einer Wahl ist ein hoheitlicher Akt. Dieses expliziten Ausdefinierens der Befugnisse bedarf es auch nicht. Die Unionsverfassung ist anderen Charakters, eben ganz bewusst höchst abstrakt gehalten. Die Pflicht der Unionsexekution ist, das Land zu seinen Pflichten anzuhalten und dazu erhält die Unionspräsidentin bzw. ihr Unionskommissar das von Ihnen richtigerweise zitierte vorübergehende Weisungsrecht an die Landesbehörden, um dieser Aufgaben nachzukommen. Dabei geht es einerseits um die Rückführung des Landes in geordnete Regierungstätigkeit – das, was wir bislang besprochen haben –, andererseits ist dem Rechtsschutzbedürfnis der Bürger des Landes genüge zu tun. Das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG) regelt das Verfahren zur Bestimmung eines Bezirkspräsidenten oder Bürgermeisters eindeutig. Es liegt eine öffentlich bekanntgemachte Kandidatur für die Stellen im Imperialbezirk bzw. in der Stadt vor, demnach ist das im Gesetz beschrieben Verfahren einzuleiten. Die Landesverwaltung hat dabei keinen Spielraum. Frau Radecker, die ihre Kandidaturen erklärt hat, hat dabei ausdrücklich den Anspruch gegenüber dem Kaiserreich Imperia, das das Verfahren eingeleitet wird. Dem komme ich als Unionskommissar in Vertretung für die nicht handlungsfähige Imperialregierung nach. Das ist keine politische Entscheidung, sondern eine Pflicht des Landes. Kommen wir zurück zum Verfassungstext, „auf dem Wege der Unionsexekution [ist das Land] zur Erfüllung seiner Pflichten an[zu]halten“. Dementsprechend komme ich meinem Auftrag nach, eine Pflicht des Landes stellvertretend für die nicht handlungsfähige Landesregierung zu erfüllen. Die Ernennungen einer Bezirkspräsidentin und einer Bürgermeisterin sind demnach von der Unionsverfassung gedeckt.

    Ihr Ansprechpartner bin zur Zeit ich in meiner Funktion als amtierender Ministerpräsident, vormals Imperialkanzler.

    Welche Legitimation haben Sie denn? Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich mich irre, aber Sie wurden zuletzt am im Februar 2019 ins Amt gewählt und sind mittlerweile im 17. Monat Ihrer nach Ihrer Putschverfassung vier Monate währenden Amtszeit.

    Ich schlage vor, dass Sie erneut Ihre Kandidatur erklären. Prüfung und Ernennung dürften dann eine Formalie sein.

    Da ich davon überzeugt bin, dass das Handeln des Herr Klühn illegal war, ist das garantiert nicht der richtige Weg.

    Was Ihre kritische Anmerkung angeht, gebe ich Ihnen durchaus Recht. Jedoch gebe ich zu bedenken, dass die derzeitige Flaute kein Phänomen ist, das auf Imperia beschränkt ist, sondern eines, das alle Unionsländer erfasst hat.

    Ihr „Bedenken“ weise ich gern zurück, denn das, was Sie das sagen, stützt nur meine These, dass die Republik Imperia nichts bringt außer selbstherrlicher Amtsträger, die es offenbar nicht nötig haben, sich der regelmäßigen Wahl zu stellen. Gleiches gilt für unseren Nachbarn Freistein. Dann habe ich die Kontinuität doch besser über einen Kaiser, der sich anders legitimiert als ein vermeintlicher Republikaner und selbsternannter Demokrat, der sich nicht zur Wahl stellt.