Beiträge von Bettina Bergbach-Schuhmacher

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in der heutigen ersten Sitzung treten die neuen Abgeordneten erstmals zusammen und bilden das 45. Unionsparlament. Die gewählten Abgeordneten fordere ich hiermit auf Grundlage des § 18 Absatz 1 Wahlgesetz in Verbindung mit Artikel 36 Absatz 1 Satz 2 Unionsverfassung auf, die Annahme ihrer Wahl durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides binnen sieben Tagen, also bis zum 03.04.2017 um 16:37 Uhr zu bekunden.


    Das Mandat gilt als abgelehnt, gibt der Gewählte seinen Verzicht bekannt oder legt er den Eid nicht fristgemäß ab.


    Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
    Es ist dem gewählten Bewerber anheim gestellt, diesen um eine religiöse Beteuerung zu erweitern.


    Sodann schreiten wir voran. Ich fordere die Ablegung des genannten Eides durch,


    gewählt über die Liste der Sozialliberalen Volkspartei:
    Karina Nowack
    Maximilian zu Lindstein
    Jared Lee


    gewählt über die Liste der Konservativ-Demokratischen Union:
    Helen Bont
    Sylvester Calzone
    Teodora Calzone


    gewählt über die Liste der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union:
    Helmut Hennrich


    ich bitte Sie nun nach vorn.

    Folgender Vertrag wurde durch das Unionsparlament beschlossen und tritt durch diese Verkündung in Kraft:


    [doc]

    Grundlagenvertrag zwischen dem Freistaat Fuchsen
    und der
    Demokratischen Union

    Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
    BESTREBT, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen, auszubauen und zu vertiefen,
    EINIG in der Überzeugung, dass eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle der beteiligten Völker auch eine stabilisierende Wirkung auf dem anticaäischen Kontinent entfaltet und
    FEST ENTSCHLOSSEN, gemeinsam an einer friedlichen Zukunft in Wohlstand und Sicherheit zu arbeiten,
    sind wie folgt übereingekommen:


    Artikel 1
    (1) Der Freistaat Fuchsen und die Demokratische Union, im Folgenden als Unterzeichnerstaaten genannt, erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen Unterzeichnerstaates an.
    (2) Sie erklären, das Niveau der bilateralen Beziehungen als "freundschaftlich" einzustufen und auf jede Drohung oder Anwendung von Gewalt in ihren Beziehungen zueinander zu verzichten.


    Artikel 2
    Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.


    Artikel 3
    (1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
    (2) Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der Unterzeichnerstaaten mit dem gemeinsamen Wertekanon er übereinstimmt, eingeladen werden.
    (3) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, und im Geiste der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, beigelegt.


    Artikel 4
    (1) Die Unterzeichnerstaaten einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
    (2) Sie kommen überein, dass sie für die Staatsangehörige des jeweils anderen Unterzeichnerstaates, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben, und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Vergabe von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ermöglichen.


    Artikel 5
    Die Unterzeichnerstaaten erklären, ihre Zusammenarbeit insbesondere auf dem Gebiet
    01. des Grenzverkehrs,
    02. von Bildung, Forschung und Technologie,
    03. der Kriminalitätsbekämpfung,
    04. des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs,
    05. des gemeinsamen Gewässerschutzes und
    06. des gemeinsamen Schiffsverkehrs
    zusammenarbeiten zu wollen und hierzu gesonderte vertragliche Regelungen zu treffen.


    Artikel 6
    (1) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.
    (2) Er kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
    (3) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
    (4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
    [/doc]


    Manuri, den 19. März 2017
    Die Unionspräsidentin

    Aktenzeichen: UGBl 2017/03



    Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
    Druck: Staatsdruckerei Salbor

    Holt einen Ordner heraus, Aufschrift "Landesverfassung WI" und schlägt dann ein paar Seiten auf

    [doc](2) Das Mandat zur Vertretung eines noch unbesetzten Wahlkreises kann jeder Landesbürger übernehmen, der seinen Wohnsitz in dem entsprechenden Wahlkreis und seit mindestens sieben Tagen auf den Westlichen Inseln hat.[/doc]


    Heißt, Sie können einfach ein Mandat übernehmen. Ist seit der Landesreform von Inselpräsidentin Hammersmarck so. :)

    Rein theoretisch. Ich müsste im Unionsrat eine Exekution beantragen, da dieser aber auch brach liegt, bringt das leider herzlich wenig.


    Sie können sich nach Verfassung nach 7 Tagen Wohnsitz auf den Westlichen Inseln als Präsident bewerben. Als einziger Bürger sollte Ihnen die Sitzungsleitung obliegen, also dann einfach mit Ja stimmen und es geht aufwärts :)

    [doc]
    BEKANNTMACHUNG
    im Sinne der Unionsverfassung und des Wahlgesetzes


    Die Wahlen zum 45. Unionsparlament beginnen im Zeitraum vom 5. März 2017 bis 15. März 2017 statt. Dies betrifft den Zeitraum von "frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig nach Beginn der Wahlperiode" gemäß Unionsverfassung Artikel 26 (3). Als Beginn der Wahlperiode wird hier die Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses am 5. November 2016 gesehen.
    Die genaue Festlegung des Wahlzeitraums von 120 Stunden erfolgt durch den Unionswahlleiter.


    Manuri, den 01. März 2017
    Die Unionspräsidentin

    Aktenzeichen: UGBl 2017/03


    Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
    Druck: Staatsdruckerei Salbor
    [/doc]

    [doc]




    E N T L A S S U N G S U R K U N D E


    Im Namen der Demokratischen Union entlasse ich


    Herrn


    Alessandro Mintoni


    aus dem Amt des Unionswahlleiter.


    Manuri, den 1. Februar 2017



    Bettina Bergbach-Schuhmacher
    Unionspräsidentin

    [/DOC]




    [doc]




    E R N E N N U N G S U R K U N D E


    Im Namen der Demokratischen Union ernenne ich


    Herrn


    Hans Truschke


    zum Unionswahlleiter.


    Manuri, den 1. Februar 2017



    Bettina Bergbach-Schuhmacher
    Unionspräsidentin
    [/DOC]Ich bitte um die Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Amtseides:
    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
    Der Eid kann durch eine beliebige religiöse Beteuerung erweitert werden.