Herr Unionsratspräsident,
Von meiner Seite her nicht. Ich schlage vor in die Schlussabstimmung einzutreten.
Herr Unionsratspräsident,
Von meiner Seite her nicht. Ich schlage vor in die Schlussabstimmung einzutreten.
Herr Unionsratspräsident,
Von meiner Seite her nicht. Ich schlage vor in die Schlussabstimmung einzutreten.
Herr Präsident,
Diese Vorlage stellt ein für alle mal kalt was eigentlich schlimmer gegolten hat: die Organe der Union sind die einzig legitimen Vertreter der Demokratischen Union gegenüber dem Ausland. Im Grunde ist es beschämend, dass wir hierfür eigens eine Verfassungsergänzung benötigen, aber die Vergangenheit hat die Notwendigkeit dafür leider gezeigt. Daher stimme ich dieser Vorlage im Namen des Unionslandes Salbor-Katista zu.
Herr Präsident,
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dieser Entwurf nicht überall gerne gesehen wird, da er in die innere Organisation der Unionsländer eingreift. Nichtsdestotrotz erachte ich es für ein Land dass das Wort "Demokratisch" bereits in seinem Namen trägt unerlässlich die Demokratie auf allen Ebenen des Staates zu verankern. Daher stimmeich dieser Vorlage im Namen des Unionslandes Salbor-Katista zu.
Herr Präsident,
Ich stimme dieser Vorlage im Namen des Unionslandes Salbor-Katista zu.
Herr Unionsratspräsident,
geschätzte Kollegen,
Erlauben sie mir ihnen den folgenden Entwurf zu unterbreiten:
[doc]
Geschäftsordnung des Unionsrats
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung der Union; Zusammensetzung
Die Aufgabe des Unionsrates ist die Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung der Union und die Interessenvertretung der Gesamtheit der Länder gegenüber der Union.
Der Unionsrat setzt sich aus den Vertretern der Unionsländer zusammen. Sie werden von den Staatsbürgern der Länder gemäß den Bestimmungen der Landesverfassungen bestellt und abberufen.
§ 2 Mitglieder
(1) Die von den Ländern entsandten Vertreter sind Mitglieder des Unionsrates. Sie zeigen ihre Vertretungsbefugnis beim Präsidium des Unionsrates an.
(2) Mit der Eintragung des Vertreters in die Liste der Vertreter der Unionsländer im Unionsrat werden diese Mitglieder des Unionsrates mit allen Rechten und Pflichten.
(3) Eine bestehende Mitgliedschaft erlischt, sobald:
a. ein Unionsland einen neuen Vertreter bestimmt hat und dieser in die Liste der Vertreter der Unionsländer im Unionsrat eingetragen wurde;
b. das Mitglied seine Unionsbürgerschaft verloren hat;
c. das Mitglied eine Mitgliedschaft im Unionsparlament durch entsprechende Eidesleistung angenommen hat.
(4) Hat ein Mitglied seine Unionsbürgerschaft verloren, ist er aus der Liste der Vertreter der Unionsländer im Unionsrat zu löschen.
(5) Die Mitglieder des Unionsrates genießen für und bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Unionsrates Immunität vor Strafverfolgung.
(6) Jedes Unionsland entsendet einen Vertreter in den Unionsrat. Der entsandte Vertreter muss direkt oder indirekt demokratisch legitimiert sein.
§ 3 Sitzungen
Der Unionsrat verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Mitgliedes des Unionsrats kann die Öffentlichkeit mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für den jeweiligen Geschäftsgang ausgeschlossen werden.
§ 4 Abstimmungen und Wahlen
(1) Sofern diese Geschäftsordnung oder die Unionsverfassung nichts anderes bestimmen, fasst der Unionsrat seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
(2) Auf Antrag von mindestens einem Mitglied sind Wahlen und Abstimmungen geheim abzuhalten, wenn die technische Möglichkeit dafür gegeben ist.
II. Organe und Einrichtungen des Unionsrates
§ 5 Präsidium
(1) Der Unionsrat wählt für drei Monate aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten (Präsidium).
(2) Das Amt des Präsidenten oder Vizepräsidenten endet:
a. mit Ablauf der Amtszeit;
b. mit Erlöschen der Mitgliedschaft im Unionsrat;
c. durch vorzeitige Abwahl, bei der gleichzeitig für die restliche Amtszeit ein Amtsnachfolger gewählt werden muss.
(3) Endet das Amt des Präsidenten oder Vizepräsidenten vorzeitig, ist für die verbliebene Amtszeit unverzüglich ein Amtsnachfolger zu wählen.
§ 6 Wahl des Präsidiums
(1) Zum Präsidenten oder Vizepräsidenten ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat.
(2) Kann kein Kandidat die absolute Mehrheit auf sich vereinigen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt, zu der die beiden bestplatzierten Kandidaten des vorherigen Wahlgangs zur Wahl gestellt werden.
(3) Zum Wahlleiter kann per Akklamation
a. eines der Mitglieder des Unionsrates;
b. der Unionswahlleiter;
c. ein Landeswahlleiter
bestimmt werden.
§ 7 Aufgaben des Präsidiums
(1) Der Präsident:
a. leitet die Sitzungen des Unionsrates eröffnet und beendet diese;
b. leitet, soweit diese Geschäftsordnung oder die Unionsverfassung nichts anderes bestimmt, die Wahlen und Abstimmungen;
c. vertritt den Unionsrat nach Innen und Außen;
d. übt die Polizeigewalt und das Ordnungsrecht in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Unionsrates aus;
e. führt die Geschäfte des Unionsrates und leitet dessen Verwaltung;
f. erteilt die Genehmigung für polizeiliche Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen,
§ 8 Vertretung des Präsidenten
(1) Ein Vertretungsfall tritt ein wenn der Präsident:
a. seine Amtsgeschäfte für einen vorbestimmten Zeitraum an den Vizepräsidenten abgibt;
b. seinen Amtspflichten für mehr als 48 Stunden nicht nachkommt;
c. sich abwesend meldet;
d. sein Amt verliert.
(2) In den oben genannten Fällen soll stets der Vizepräsident die Amtsgeschäfte unverzüglich übernehmen und solange führen bis der Vertretungsfall beendet ist.
(3) Sollten sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident an der Ausübung der Amtsgeschäfte verhindert sein, so soll nach 48 Stunden das dienstälteste Mitglied des Unionsrates die Amtsgeschäfte führen bis der Vertretungsfall beendet ist.
§ 9 Antrags-Threads
(1) Das Präsidium richtet einen Antrags-Thread ein.
(2) In dem Antrags-Thread werden die an den Unionsrat gerichteten und zur Beratung und Beschlussfassung bestimmten Anträge eingereicht.
III. Sitzungen des Unionsrates
§ 10 Öffentlichkeit, Ausschluss der Öffentlichkeit und Rederecht
(1) Der Unionsrat tagt permanent und grundsätzlich öffentlich.
(2) Auf Antrag eines Mitglieds des Unionsrates kann der Unionsrat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen die Öffentlichkeit von der Sitzung ausschließen.
(3) Das Rederecht steht nur den Mitgliedern des Unionsrates zu.
(4) Die Mitglieder des Unionsparlaments und der Unionsregierung, dem Unionspräsidennten sowie den Regierungschefs der Unionsländer, sofern sie nicht bereits Mitglied des Unionsrates sind, haben jederzeit das Recht, im Unionsrat zur Sache das Wort zu ergreifen.
(5) Auf Antrag von mindestens einem Mitglied des Unionsrats kann der Präsident weiteren Personen Rederecht erteilen.
§ 11 Sitzungsleitung
(1) Die Sitzungsleitung obliegt dem Präsidenten oder gemäss Paragraf 8 dem Vizepräsidenten oder dem dienstältesten Mitglied des Unionsrates.
(2) Der Präsident öffnet und beendet Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen.
(3) Stört ein Mitglied des Unionsrates oder ein Besucher die Ordnung des Unionsrates oder äußert sich ein Redner beleidigend, verleumderisch oder in sonstiger unparlamentarischer Art und Weise, steht dem Präsidenten das Mittel
a. des Ordnungsrufes;
b. der Rüge;
c. des Ordnungsgeldes in Höhe bis zu 10.000 Bramer;
d. des Ausschlusses von bis zu vier aufeinander folgenden Sitzungen gegen Mitglieder des Unionsrates;
e. des befristeten oder unbefristeten Hausverbots gegen Besucher;
f. der Sitzungsunterbrechung für maximal eine Woche zu.
§ 12 Stellungnahmen von Unionsregierung und Unionspräsident
(1) Der Unionsrat kann jederzeit die Stellungnahme des Unionspräsidenten und jedes Mitgliedes der Unionsregierung zu einer Anfrage verlangen.
(2) Jedes Mitglied des Unionsrates hat das Recht einmal pro Monat eine Anfrage an die Unionsregierung oder den Unionspräsidenten zu stellen. Pro Anfrage sind maximal 10 Einzelfragen zulässig.
§ 13 Dauer von Beratungen, Wahlen und Abstimmungen
(1) Die Beratungen und Debatten des Unionsrates dauern mindestens 120 Stunden und höchstens 336 Stunden. Sie können mit Zustimmung einer Mehrheit der Mitglieder des Unionsrates in dringenden Fällen auf 48 Stunden verkürzt werden.
(2) Abstimmungen und Wahlen dauern 120 Stunden.
§ 14 Wahl- und Anbstimmungsprozedere
(1) Der Präsident hat bei Abstimmungen die Frage so zu stellen, dass sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" beantwortet werden kann. Bei der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses werden die Enthaltungen nicht berücksichtigt; überwiegen bei einer Abstimmungen die "Ja"-Stimmen die "Nein"-Stimmen, ist die zur Abstimmung gestellte Frage positiv beschieden worden.
(2) Nehmen an einer Wahl mindestens zwei Personen als Kandidaten teil, stellen die jeweiligen Kandidaten die Wahloption zusätzlich zur Wahloption "Enthaltung" dar.
(3) Nimmt an einer Wahl nur eine Persone teil, lautet die Wahlfrage, ob die Mitglieder des Unionsrats den Kandidaten wählen. Die Wahloptionen sind "Ja", "Nein" oder "Enthaltung".
(4) Bei der Verkündung des Wahlergebnisses werden die Enthaltungen nicht berücksichtigt; gewählt ist, wer mehr "Ja"-Stimmen als "Nein"-Stimmen auf sich vereinigen konnte.
(5) Eine öffentliche Stimmabgabe kann durch eine nochmalige Stimmabgabe geändert werden.
§ 15 Abweichungen von der Geschäftsordnung
Während einer Sitzung können im Einzelfall auf Antrag eines Mitglieds des Unionsrats mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmungen abweichende Ausnahmen beschlossen werden.
E. Schlussbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung verliert die Geschäftsordnung des Unionsrats vom Januar 2008 ihre Gültigkeit.
[/doc]
Ich bin gespannt auf die Meinung der geschätzten Kollegen zu meinem Vorschlag.
Wir sollten uns in jedem Fall aber noch darauf einigen ob wir des Unionsrats oder des Unionsrates verwenden wollen um die Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Sehr geehrter Unionsratspräsident,
Zunächst möchte ich Ihnen für die Ausarbeitung dieser Vorlage danken und mich für meine späte Wortmeldung entschuldigen.
Ich begrüsse es grundsätzlich wenn eine Geschäftsordnung möglichst klar und ohne Prosa verfasst ist, von daher geht dieser Entwurf sicher in die richtige Richtung.
Es gibt jedoch auch Punkte die ich, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt so nicht für sinnig erachte.
Ich muss ganz offen sagen, dass ich, angesichts der chronischen Unterbesetzung des Unionsrates keinen praktischen Vorteil darin sehe einen sogenannten, verzeihen Sie aber die Bezeichnung sagt mir wirklich gar nicht zu, Ältestenrat zu installieren. Sogar wenn wir hoffentlich bald wieder in einem Saal mit vollen Stühlen tagen, bleiben wir doch eine überschaubare Gruppe. Um die Führung des Unionsrates jederzeit zu gewährleisten präferiere ich das Senioritätsprinzip. Ich halte es für sinnvoller also wie bis anhin den Ratspräsidenten zu wählen, ob seine Stellvertretung nun gewählt oder ernannt wird, da bin ich sehr emotionslos, tendiere aber eher zur unkomplizierten Ernennung. Im Verhinderungsfalle sollte dann innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes das jeweils dienstälteste Mitglied des Rates die Amtsgeschäfte kommissarisch übernehmen.
Ähnlich verhält es sich mit Kommissionen und Ausschüssen. Ausländische Parlamente die solche Institutionen kennen, beweisen dass diese kaum je aktiv, geschweige denn produktiv werden. Ich plädiere dafür dem Charakter als Arbeitsparlament entsprechend die Gesamtheit der Mitglieder miteinzubeziehen, statt die Möglichkeiten zur Partizipation von vornherein einzuschränken.
Der letzte Punkt der bei mir Fragen aufwirft ist jener in dem es um die vorzeitige Beendigung von Abstimmungen geht. Ich halte es nicht für sinnvoll der Sitzungsleitung hier Spielraum zu geben, nicht zu letzt auch weil sich die Verkürzung einer Abstimmung schnell als politisches Instrument missbrauchen lässt. Ausserdem wird so die aus meiner Sicht sinnvolle Möglichkeit der Änderung der Stimmabgabe potentiell verunmöglicht. Ich stelle mir hier eher einen fixen Abstimmungszeitraum zwischen fünf und sieben Tagen vor, der nur unter ganz bestimmten äusseren Bedingungen, wie einer akuten militärischen Bedrohung verkürzt werden darf.
Zudem, rein im Interesse einer sauberen Protokollführung, sollte eine Stimmabgabe nicht durch editieren, sondern durch eine erneute Stimmabgabe geändert werden.
Auch die hiesige Ministerpräsidentin verfolgt die Zeremonie vor Ort
Herzlichen Glückwunsch Heinz!
Sehr geehrter Herr Unionsratspräsident,
Ich melde mich hiermit als Vertreterin für Salbor-Katista.
Ich danke all meinen Wählerinnen und Wählern!
Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Teodora tritt mit ihrem Gatten hervor.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Teodora gibt gemeinsam mit Sylvester ihre Stimme ab.
Besten Dank!
Ich hoffe ich darf auch mit Ihrer Stimme rechnen?
[doc]Wahlprogramm Teodora Calzone zur Ministerpräsidentenwahl im Januar 2019
* Schaffung einer landesweiten Kranken- und Unfallversicherung.
* Evaluation der aktuellen Situation im Bereich Altersvorsorge und gegebenenfalls Schaffung geeigneter Vorsorgeprogramme.
* Stärkung der Schutz- und Sicherheitsorgane.
* aktive Vertretung von Salbor-Katista im Unionsrat.[/doc]
[doc]Wahlprogramm Teodora Calzone zur Landtagswahl im Januar 2019
* Schaffung einer landesweiten Kranken- und Unfallversicherung.
* Evaluation der aktuellen Situation im Bereich Altersvorsorge und gegebenenfalls Schaffung geeigneter Vorsorgeprogramme.
* Stärkung der Schutz- und Sicherheitsorgane.[/doc]
Ich kandidiere hiermit für den Landtag.