Werte Kolleginnen und Kollegen,
Salbor-Katista wird diese Reform mittragen.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Salbor-Katista wird diese Reform mittragen.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Auch Salbor-Katista wird dieser Reform zustimmen.
Man hat sich sehr über den Korb gefreut und beschliesst Helen bald einen Besuch abzustatten.
Alles bestens, das Land ist fest in demokratischer Hand.
Nach dem die zeitweilig durch den Putschversuch gestörte Ordnung wiederhergestellt ist, wird der Landtag unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen wieder geöffnet.
Geschätze Kollegen,
Dasselbe gilt für Salbor-Katista.
Geschätze Kollegen,
Dasselbe gilt für Salbor-Katista.
Teodora trifft in Begleitung ihres Gatten ein.
Ein herausragender Sieg für die Demokratie, für Frieden und Freiheit!
Selbstverständlich wird auch Ministerpräsidentin Calzone anwesend sein.
Aufgrund des Putschversuchs ruht die Aussprache.
Aufgrund des Putschversuchs ruht die Aussprache.
Auf Anordnung von Ministerpräsidentin Calzone wird der Sender unter den Schutz der Polizei gestellt. Es soll sichergestellt werden, dass die Regierung weiterhin mit der Bevölkerung kommunizieren kann.
Aktuell spielt der Sender Hinweise und Verhaltensregeln für Notsituationen wie diese ab.
Aufgrund der terroristischen Akte wird der Amtssitz der Ministerpräsidentin durch schwerbewaffnete Polizeisonderkräfte geschützt. Man steht in regem Austausch mit der rechtmässigen Unionsregierung von Helen Bont und koordiniert so die Sicherung weiterer neuralgischer Punkte wie etwa Strom- und Wasserversorgung, aber auch diverser Behörden.
Aufgrund der Bedrohungslage wurde der Arbeitsplatz der Ministerpräsidentin und weiterer hochrangiger Beamten in Schutzräume verlegt.
Ich bitte um die Moderationsrechte für Salbor-Katista, insbesondere für den Landtag.
Als zweiter Punkt steht die Geschäftsordnung auf dem Programm.
Die derzeitige Geschäftsordnung des Landtages:
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Geschäftsordnung des Landtages Salbor-Katista
§1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Landtag tagt permanent
(2) Die Mitglieder des Landtags von Salbor-Katista genießen im Rahmen ihrer Arbeit als Landtagsabgeordnete politische Immunität. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
§2 Landtagsvorsitz
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Präsidenten. Mit selber Mehrheit wird ein Stellvertreter des Präsidenten gewählt.
(2) Dem Landtagspräsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landtages unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(3) Der Landtagspräsident leitet die Aussprachen, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.
§3 Anträge und Aussprachen
(1) Anträge können von allen Mitgliedern des Landtages an der vom Präsidenten angezeigten Stelle eingereicht werden.
(2 )Ein Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden.
(3) Aussprachen zu einem Antrag werden eröffnet, wenn ein Mitglied des Landtages dies binnen 48 Stunden beantragt.
(4) Aussprachen dauern mindestens 72 Stunden, können bei weiterem Gesprächsbedarf jedoch verlängert werden.
§4 Abstimmungen
(1) Nach Ablauf der Aussprache, bzw. der Frist gemäß §3(3), wird vom Präsidenten eine Abstimmung über den Antrag eingeleitet.
(2 ) Der Landtag entscheidet in der Regel mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen. Nachträglich geänderte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.
(3) Aktive Enthaltungen sind zulässig.
(4) Abstimmungen laufen über 96 Stunden.
§5 Rederecht
(1 ) Im Landtag haben alle Mitglieder Rederecht.
(2) Der Präsident des Landtages kann in begründeten Fällen weiteren Personen das Rederecht für eine Aussprache erteilen. Es bleibt auf die jeweilige Aussprache beschränkt.
§6 Ordnungsmaßnahnmen
(1) Ein Abgeordneter des Landtages, welcher in einem Redebeitrag vom Thema der Debatte abweicht, ist vom Landtagspräsidenten darauf hinzuweisen und dazu aufzufordern, sich fortan an den Gegenstand der Aussprache zu halten. Kommt der Abgeordnete der Aufforderung nicht nach, so kann der Landtagspräsident seine betreffenden Beiträge ganz oder teilweise editieren, um themenfremde Äußerungen zu entfernen.
(2) Ein Abgeordneter, welcher in einer Aussprache eine beleidigende oder ehrverletzende Äußerung tätigt, ist durch den Landtagspräsidenten zu rügen. Im Wiederholungsfalle kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern verhängt und der Abgeordnete von der weiteren Debatte ausgeschlossen werden.
(3) Ein Nichtmitglied des Landtages, oder ein nach Absatz 2 von einer Debatte ausgeschlossenes Mitglied des Landtages, welches ohne Erteilung des Rederechtes durch den Landtagspräsidenten das Wort ergreift, ist durch diesen zur Ordnung zu rufen. Der Landtagspräsident hat zusätzlich ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern zu verhängen.
§7 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Landtag mit einfacher Mehrheit angenommen wurde.[/doc]