Beiträge von Jonathan Martin

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mit Gott helfe.

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde; so wahr mir Gott helfe.

    Herr Präsident, vereeehrte Abgeordnete,
    Sinn dieses Gesetzes sollen 2 Dinge sein: zur Ersten sollen Staatsbürger, nach dem sie ihre Schule oder die Lehre beendet haben,dem Staate und der Allgemeinheit mit dem Dienst etwas zurück geben, etwa durch einen Dienst im Altenpflegeheim, zum anderen sollen die Berufe der sozialen Branche sowie auch die Unionsstreitkräfte die Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung erhalten. Das Mindestalter von 19 besteht aus dem Grunde, da das Abitur mehrheitlich im 19. Lebensjahr erreicht wird, selbiges gilt für eine Ausbildung. Da es sich um einen Dienst handelt, der mit Arbeit verbunden ist,erhält der Pflichtige selbstverständlich eine Vergütung, wie es bereits jetzt bei freiwillig dienenden der Streitkräfte der Fall ist.


    Die Unionsregierung bittet daher um Zustimmung

    Die Unionsregierung beantragt Aussprache und Abstimmung über folgende Vorlage
    [doc]
    Dienstpflichtgesetz (Dpg)

    § 1 Grundlegendes
    Dieses Gesetz regelt die allgemeine Dienstpflicht in der Demokratischen Union.


    §2 Die Dienstpflicht
    (1) Die allgemeine Dienstpflicht gilt für männliche und weibliche Staatsbürger, die das 19. Lebensjahr erreicht haben bis zum 36. Lebensjahr. Ausgenommen davon sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für den Dienst geeignet sind. Sie wird nach erreichen des 19. Lebensjahres durchgeführt und dauert 12 Monate. Sie kann auf Antrag der den Dienst leistenden Person verlängert werden.
    (2) Die Dienstpflicht kann bei von der zuständigen Behörde eingetragenen Trägern karitativer wie sozialer Natur (Sozialdienst), sowie bei den Unionsstreitkräften (Wehrdienst) geleistet werden. Die Behörde hat die Möglichkeit, einen Einsatzort für eine Person abzulehnen, wenn sie charakterlich, gesundheitlich oder aufgrund einer Vorstrafe dazu nicht geeignet ist, oder beim gewünschten Träger kein Bedarf vorhanden ist.


    §3 Die Behörde
    (1) Die für die Dienstpflicht zuständige Behörde trägt den Namen "Unionsamt für die Dienstpflicht" (UfD), kurz "Dienstpflichtsamt".
    (2) Das Dienstpflichtsamt ist dem Unionsministerium für Inneres unterstellt, hat sich jedoch mit dem UdV abzustimmen
    (3) Das Dienstpflichtsamt hat seinen Hauptsitz in Manuri, sowie Amtsräume in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt.
    (4) Das Dienstpflichtsamt sorgt für die Einhaltung der in diesem Gesetz genannten Vorschriften. Es prüft, ob der Pflichtige die vom Träger genannten Anforderungen erfüllt (Eignungsüberprüfung). Sollte der Pflichtige seinen Dienst bei den Unionsstreitkräften durchführen wollen, kommt diese Aufgabe den dortigen Stellen zu (Musterung).


    §4 Besoldung
    Ein Pflichtiger erhält, wenn er Sozialdienst leistet, eine Aufwandsentschädigung in höhe von mindestens 400 .Die genaue Höhe wird vom Träger festgelegt. Wehrdienstleistende werden nach Soldtabelle der Unionsstreitkräfte bezahlt


    §5 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
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    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde; so wahr mir Gott helfe.

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde