[DOC]
An das
Unionsgericht
- Abt. Verwaltungsgericht I. Instanz -
Bloomsburgh, Roldem
Antrag auf Erlas einer einstweiligen Verfügung
Antragsstellerin:
Fanny von Hammersmarck, Kamahamea, Westliche Inseln
Antragsgegnerin:
Amt für Einwohnerangelegenheiten, Manuri, Katista
Antragsformel:
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, der Wahlleiterin der vom 28.02. bis 04.03.2014 stattfindenden Wahl zum Inselpräsidenten der Westlichen Inseln mitzuteilen, dass Frau Maria-Zeh Ravdez, #ID 100676, am 18.02.2014 nicht Unionsbürgerin mit mindestens 14-tägigem Wohnsitz auf den Westlichen Inseln war.
Antragsbegründung:
Nach § 2 Absatz 1 des Wahlgesetzes der Westlichen Inseln in Verbindung mit Artikel 55 der Verfassung der Westlichen Inseln ist auf den Westlichen Inseln wahlberechtigt, wer am Tag der offiziellen Bekanntgabe einer Wahl Staatsbürger der Demokratischen Union ist und seinen Wohnsitz seit mindestens 14 Tagen auf den Westlichen Inseln hat.
Nach Auskunft der für das Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Unionsregierung (Antwort des Unionsministers Napolitani auf eine Unionsratsanfrage der Republik Roldem) entspricht der heute gebrauchte Begriff der "Unionsbürgerschaft" dem früher gebräuchlichen Begriff der "Staatsbürgerschaft."
Nach § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit ist die Unionsbürgerschaft zu entziehen, wenn ein Unionsbürger binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Eine Abmeldung für einen Zeitraum von bis zu 40 Tagen ist möglich.
Das letzte Lebenszeichen hat Frau Maria-Zeh Ravdez am 19.10.2013 von sich gegeben.
Das ist mehr als 28 Tage her, und es ist auch im Falle einer nichtöffentlichen Abmeldung gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten von 40 Tagen mehr als 68 Tage her.
Frau Maria-Zeh Ravdez ist somit die Unionsbürgerschaft zu entziehen, womit sie in der Wahl des Inselpräsidenten der Westlichen Inseln vom 28.02. bis 04.03.2014 nicht wahlberechtigt ist.
Die Antragsstellerin hat als wahlberechtigte Bürgerin der Westlichen Inseln und zudem Kandidatin in der vorgenannten Wahl ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung einer korrekten Liste der Wahlberechtigten durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten an die Wahlleitung.
Auf Grund der Dringlichkeit der Angelegenheit sowie der offensichtlichen Sach- und Rechtslage wird der Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung beantragt.
Fanny von Hammersmarck[/DOC]