Beiträge von Fanny von Hammersmarck

    Hebt die rechte Hand:

      Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz der Demokratischen Union und des Landes Westliche Inseln wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

    Sofern mir dadurch keinerlei Nachteile entstehen können, etwa indem das Gericht noch feststellt dass das Amt für Einwohnerangelegenheiten der falsche Beklagte und darum von Anfang sowieso an im Recht war, ja.


    Wessen Fehler es nun war, dass Frau Maria-Zeh Ravdez zunächst auf der Liste der Wahlberechtigten erschienen war, ist mir persönlich egal.


    Meines Erachtens gehörte sie nicht auf diese Liste, und sie ist jetzt von dieser gestrichen. Um mehr ging es mir nicht.


    Wenn eine Verfahrenseinstellung also bedeutet, dass Frau Volpert und ich nun jede nach Hause gehen und uns unseren Angelegenheiten widmen, beantrage ich eine Einstellung des Verfahrens.

    Also bevor es untergeht oder die Diskussion einschläft, möchte ich dann folgende Neufassung in den Spielregeln förmlich vorschlagen:


    [doc]II. Spielteilnahme


    C. Identitäten
    1) Jeder Mitspieler darf nur eine Identität mit Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union führen. Ein Verstoß dagegen wird von der Spielleitung mit Spielausschluss geahndet.
    2) Zusätzlich darf jeder Mitspieler in Unionsländern, in welchem seine Identität mit Unionsbürgerschaft ihren Wohnsitz nicht hat, eine nur dort auf Landesebene wahlberechtigte Identität mit Unionsangehörigkeit führen. Das Wahlrecht von Unionsangehörigen kann durch Landesrecht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
    3) Außerdem darf jeder Mitspieler weitere Identitäten mit oder ohne Unionsangehörigkeit zur Ausgestaltung führen, die nicht wahlberechtigt sind.[/doc]


    Kann darüber bitte eine Abstimmung eingeleitet werden? :)

    Vielen Dank.


    Entscheidende Rechtsnorm ist hier § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit. Dieser lautet:

      "§ 5 Verlust von Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft
      (1) Die Unionsbürgerschaft wird entzogen
      1. wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde;
      2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2;
      3. bei Verschollenheit im Sinne von § 2 Zweites Buch ZGB;
      4. wenn der Unionsbürger dies wünscht oder
      4. wenn ein Gesetz dies bestimmt.
      (2) Inaktivität eines Unionsbürgers ist gegeben, wenn dieser binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Nicht inaktiv ist, wer sich gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten für einen Zeitraum von maximal 40 Tagen abwesend gemeldet hat.

    Und entscheidende Tatsache ist, dass Frau Maria-Zeh Ravdez' letztes Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten vom 19.10.2013 datiert.


    Damit war Frau Maria-Zeh Ravdez die Unionsangehörigkeit spätestens am 27.12.2013 zu entziehen. Wenn man von einer nichtöffentlichen Abmeldung für die Dauer von 40 Tagen ausgeht, ansonsten bereits am 17.11.2013.


    Dennoch teilt das Amt für Einwohnerangelegenheiten der Wahlleiterin der Westlichen Inseln am 19.02.2014 auf deren Anfrage nach den Unionsbürgern mit Wohnsitz auf den Westlichen Inseln eine Liste mit, auf welcher Frau Maria-Zeh Ravdez erscheint.


    Das Amt für Einwohnerangelegenheiten ist meiner Auffassung sehr wohl dafür zuständig, auf Anfragen wohl Wahlleitern jedenfalls für den Tag der Bearbeitung der Anfrage aktuelle Listen von Unionsbürgern zu übermitteln.


    Denn es ist nicht Aufgabe von zumal Landes-(!)-Wahlleitern, darüber zu befinden, wer Unionsbürger ist. Das ist nach dem Gesetz Aufgabe des Amtes für Einwohnerangelegenheiten.


    Wenn dessen Datenbestand offensichtlich seit Monaten keiner Revision hinsichtlich § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit mehr unterzogen worden ist, dann sollte eine solche Anfrage eines Wahlleiters wohl erst recht dazu veranlassen, eine solche vor Beantwortung der Anfrage auszuführen.


    Es dürfte auf der Hand liegen, dass die Wahlleiterin einer im Zeitraum vom 28.02. bis 04.03.2014 stattzufindenden Wahl kein Interesse an der Übermittlung wahlberechtigter Bürger mit Stand vom 26.12. oder gar 16.11.2013 hat.


    Eine Klage gegen die Wahlleitung verspräche hier keinerlei Erfolg. Denn diese müsste dazu verurteilt werden, als Landes-Wahlleitung Aufgaben einer Unions-Behörde zu vollziehen.


    Hier ist klar das Amt für Einwohnerangelegenheiten darauf in Anspruch zu nehmen, bei Anfragen nach Unionsbürgern mit bestimmten Wohnsitz zumindest eine am Tag der Übermittlung der Antwort aktuelle und korrekte Liste zu übermitteln.


    Und nicht eine Liste mit Personen, denen die Unionsbürgerschaft bereits seit Monaten zu entziehen ist.

    [DOC]

    Kamahamea, 19.02.2014


    An das
    Unionsgericht
    - Abt. Verwaltungsgericht I. Instanz -
    Bloomsburgh, Roldem


    Antrag auf Erlas einer einstweiligen Verfügung


    Antragsstellerin:


    Fanny von Hammersmarck, Kamahamea, Westliche Inseln


    Antragsgegnerin:


    Amt für Einwohnerangelegenheiten, Manuri, Katista


    Antragsformel:


    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, der Wahlleiterin der vom 28.02. bis 04.03.2014 stattfindenden Wahl zum Inselpräsidenten der Westlichen Inseln mitzuteilen, dass Frau Maria-Zeh Ravdez, #ID 100676, am 18.02.2014 nicht Unionsbürgerin mit mindestens 14-tägigem Wohnsitz auf den Westlichen Inseln war.


    Antragsbegründung:


    Nach § 2 Absatz 1 des Wahlgesetzes der Westlichen Inseln in Verbindung mit Artikel 55 der Verfassung der Westlichen Inseln ist auf den Westlichen Inseln wahlberechtigt, wer am Tag der offiziellen Bekanntgabe einer Wahl Staatsbürger der Demokratischen Union ist und seinen Wohnsitz seit mindestens 14 Tagen auf den Westlichen Inseln hat.


    Nach Auskunft der für das Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Unionsregierung (Antwort des Unionsministers Napolitani auf eine Unionsratsanfrage der Republik Roldem) entspricht der heute gebrauchte Begriff der "Unionsbürgerschaft" dem früher gebräuchlichen Begriff der "Staatsbürgerschaft."


    Nach § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit ist die Unionsbürgerschaft zu entziehen, wenn ein Unionsbürger binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Eine Abmeldung für einen Zeitraum von bis zu 40 Tagen ist möglich.


    Das letzte Lebenszeichen hat Frau Maria-Zeh Ravdez am 19.10.2013 von sich gegeben.


    Das ist mehr als 28 Tage her, und es ist auch im Falle einer nichtöffentlichen Abmeldung gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten von 40 Tagen mehr als 68 Tage her.


    Frau Maria-Zeh Ravdez ist somit die Unionsbürgerschaft zu entziehen, womit sie in der Wahl des Inselpräsidenten der Westlichen Inseln vom 28.02. bis 04.03.2014 nicht wahlberechtigt ist.


    Die Antragsstellerin hat als wahlberechtigte Bürgerin der Westlichen Inseln und zudem Kandidatin in der vorgenannten Wahl ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung einer korrekten Liste der Wahlberechtigten durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten an die Wahlleitung.


    Auf Grund der Dringlichkeit der Angelegenheit sowie der offensichtlichen Sach- und Rechtslage wird der Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung beantragt.


    Fanny von Hammersmarck[/DOC]

    Na ja, eine Wahl mit zwei oder drei Wahlberechtigten und zehn Kandidaten ist nun auch irgendwie witzlos. Andersrum ist besser. ;)


    Und ID-Beschränkungen ganz zu kippen halte ich für unpraktikabel. Das hat weniger mit Sim-On und Sim-Off trennen können zu tun, sondern einfach mit dem Prinzip einer Politiksimulation.


    Ein guter Rollenspieler kann zwei IDs spielen, die z. B. geschäftlich oder romantisch oder so miteinander rivalisieren. Aber niemand soll mir erzählen, er würde mit einer ID zu einer Wahl antreten, und mit seiner anderen ebenfalls wahlberechtigten ID dann gegen sich selbst stimmen. Weil er ja so gut und realistisch seine IDs trennt. ;)

    Das System klingt ziemlich genau nach dem, was ich meine. :daumen:


    Nur sollten die verschiedenen Arten von IDs, ihre Anmeldung usw. doch eigentlich Sim-Off geregelt sein. Sim-On ist eine ID vielleicht mit einer anderen ID des gleichen Spielers verwandt, verschwägert oder so. Aber sie sind ja nicht die gleiche Person. ;)

    Einfacher wäre es natürlich andersherum: Die Wahlleitung nimmt sich das BNet her, prüft die Einträge von Bürgern der Westlichen Inseln auf Aktualität, und wer sich zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen sieht, muss eben klagen.


    Auch hier rennen wir doch möglicherweise schon wieder vermeidbarer Bürokratie in die Arme. Es sei denn, das AfEA nimmt ihre Anfrage zum Anlass, das Verzeichnis vor Übermittlung seiner Auskunft zu aktualisieren. ;)

    Aber nicht das, was ich meine. Denn damit wären unionsangehörige IDs, deren zugehörige ID mit Unionsbürgerschaft in einem anderen Land lebt, ja wiederum vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. ;)


    Mir geht es um die Idee, dass jeder Mitspieler der Demokratischen Union eine wahlberechtigte ID auf den Westlichen Inseln soll haben können, wenn er möchte. Aber eben auch niemand mehr als eine zur gleichen Zeit.


    Das halte ich mit den derzeitigen Kategorien von Unionsbürgern (einer pro realer Person) und Unionsangehörigen (beliebig viele pro realer Person) für Sim-On nicht regelbar.

    Das Gesetz ist, nehme ich an, einfach nur veraltet. Es stammt wohl noch aus einer Zeit, als die Westlichen Inseln allein so viele Bürger hatten wie heute die ganze Union. Damals waren die darin enthaltenen Fristen dann wohl auch sinnvoll.


    In der aktuellen Situation jedoch halte ich es für unnötigen Bürokratismus, seine Fristen sklavisch einzuhalten. Alle Wahlberechtigten haben sich anstehenden Wahl erklärt, auf wen oder was also warten?


    Und sollte das AfEA Ihnen Frau Ravdez als Wahlberechtigte mitteilen, werde ich wohl oder übel eine einstweilige Verfügung beim Unionsgericht beantragen müssen. Sonst warten wir nach meiner Stimmabgabe nämlich noch mal drei Tage darauf, dass eine längst nicht mehr hier lebende und wahlberechtigte Person vielleicht doch noch wählt. ;)

    Schon, nur folgendes: Öffnet man das Parlament und die Wahlämter auf Landesebene gleichberechtigt für Unionsangehörige, könnte sich theoretisch jeder mit mehreren Unionsangehörigen in einem Land anmelden. Und hätte dort also mehrere Stimmen.


    Das lässt sich Sim-On durch die Gesetzgebung nicht verhindern. Es sei denn, man nimmt in diese Sim-Off-Bestimmungen auf. Hinweise auf reale Personen u. ä. gehören aber doch nun mal nicht im Sim-On-Gesetze.


    Dieses Problem meine ich. Das ließe sich nur über die Spielregeln lösen. ;)

    Mit Verlaub Frau Unionspräsidentin, aber das ist genau jener Bürokratismus, der die ganze Union noch einmal zu Grunde richten wird. ;)


    Es gibt, wie unschwer zu erkennen ist, genau eine Wahlberechtigte auf den Westlichen Inseln. Diese hat ihre Kandidatur bereits erklärt. Theoretisch könnte sie binnen rund 24 Stunden gewählt und die Unionsexekution beendet werden.


    Aber nein, erst mal warten wir noch drei Tage auf weitere Kandidaturen, die nicht erklärt werden können. Dann warten noch wir eine Woche bis zum Wahlbeginn. Um Zeit für einen Wahlkampf zu haben, der nicht stattfinden kann.


    Und warum das Ganze? Damit Leute, die hier nicht wohnen, "Rechtssicherheit" haben.


    Ich habe keine Angst, dass meine Wahl zur Inselpräsidentin von Haustieren oder Verstorbenen angefochten wird. Haben Sie? ;)

    Auch dann nicht, wenn ein Gesetz in einer konkreten Situation a) den Interessen des betreffenden Landes schadet und b) niemandem nützt und niemanden schützt?


    Und wenn schon das Unionspräsidialamt das aus Rücksicht auf das Selbstbestimmungsrecht der Länder nicht tun will: Warum ernennt es dann nicht einen einheimischen Unionskommissar, der das vielleicht einfacher könnte?


    Wer sich in seinen Rechten verletzt sieht, könnte ja klagen. Wir aber niemand, weil niemandes Rechte verletzt würden. ;)

    Ich erlaube mir mal, dieses Thema zu reaktivieren. ;)


    Denn ich stehe vor folgender Frage:


    Ich würde mich auf den WI gerne für die Regelung einsetzen, dass auch Unionsbürger mit Wohnsitz in anderen Ländern dort eine auf Landesebene aktiv und passiv wahlberechtigte ID spielen können.


    Das Problem dabei ist nur: Gibt man Unionsangehörigen das aktive und passive Wahlrecht, könnte eine reale Person mit mehreren wahlberechtigten IDs auf den Westlichen Inseln aktiv sein. Das soll natürlich ausgeschlossen werden.


    Könnte man die - ohnehin noch von Haupt- und Neben-IDs anstatt Unionsbürgern und Unionsangehörigen sprechenden - Spielregeln vielleicht um eine entsprechende Klarstellung bzw. eine neue Kategorie von IDs ergänzen?


    Also "Landesangehörige", oder so?

    Zitat

    Original von Lotta-Karolina Altmann
    Die Unionsexekution, also die Zwangsverwaltung von Unionsländern, ist ein scharfes Schwert, dass in die Rechte der Unionsländer massiv eingreift. Nicht umsonst muss der Unionsrat zustimmen. Das Unionspräsidialamt wird sich daher strikt an die gesetzlichen Vorgaben der unter Unionsexekution stehenden Unionsländer halten, zumal diese Vorgaben ja auch unter normalen Umständen zu berücksichtigen wäre. Vielmehr ist das Unionspräsidialamt bemüht, das heikle Instrument nicht überzustrapazieren und die Beschneidung der Landesrechte so gering wie möglich zu halten. Auch um von vornherein jede Zweifel an der Recht- und Gesetzesmäßigkeit der vorgenommenen Handlungen zu zerstreuen.


    Dieser Respekt vor den Gesetzen der Westlichen Inseln ist zwar ehrenwert. Aber ist er auch zweckmäßig?


    Meiner Meinung nicht. Die Unionsexekution greift genau dann ein, wenn die politischen Strukturen eines Landes versagen. Und ihre Aufgabe ist es, die Funktionstüchtigkeit des betroffenen Landes so schnell wie möglich wieder herzustellen.


    Was nutzen den Westlichen Inseln weitere zwei Wochen Stillstand, nur damit einem veralteten und überbürokratischen Gesetz Genüge getan wird?


    Einem Gesetz, das in der konkreten Situation nichts und niemanden mehr vor irgendwas schützt? Sondern nur die Rückkehr der Normalität und Selbstverwaltung auf den Westlichen Inseln hinauszögert?