Ich hoffe, dass diese Klage an das korrekte Gericht adressiert ist. Ich war nicht sicher, ob es sich um einen Fall nach §17 (2) der Unionsgerichtsordnung handelt oder um einen Fall nach §22.
Da ich kein Jurist bin und es schwer ist rechtliche Vertretung derzeit zu finden, bitte ich hier ggf. um Nachsicht und Hilfestellung.
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An das
Unionsgericht für Zivilsachen
Klage auf einstweilige Verfügung in Bezug auf die Wahl zum 40. Unionsparlament
Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens
Antragsgegner:
Unionswahlleiter Tiberius Kaulmann
Ich beantrage folgende Einstweilige Anordnung:
Unionswahlleiter Kaulmann hat eine Liste der Unionsbürger beim Amt für Einwohnerangelegenheiten anzufragen und muss diese als Grundlage zur Ermittlung der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament nutzen.
Antragsbegründung:
Laut §3 und §4 des Wahlgesetzes ist wahlberechtigt, wer im Bürgernetz der Demokratischen Union verzeichnet ist. Bei einer Debatte im Unionsparlament hat die Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Frau Volpart, erklärt, dass es technische Probleme mit dem öffentlichen Bürgernetz gibt und dass die Datensätze nicht korrekt sind. Laut Leiterin Volpart sind nur Listen von Wahlberechtigten korrekt, die direkt von einem Wahlleiter bei der Behörde angefragt werden. Das Protokoll der Anfrage ist hier nachzulesen.
Ich stehe im Bürgernetz als Unionsangehöriger verzeichnet, obwohl ich Unionsbürger bin. Hier ist die Ernennungsurkunde zu finden. Frau Volpart kann dies sicher auch bestätigen.
Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Daten im Bürgernetz inkorrekt sind. So wurde bekannt, dass Alexander Krüger Unionsangehöriger ist, im Bürgernetz wird er jedoch weiterhin als Unionsbürger geführt.
Unionswahlleiter Kaulmann hat an dieser Stelle nun eine Liste der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament veröffentlicht. Auf dieser tauche ich fälschlicherweise nicht auf. Herr Kaulmann hat offensichtlich als Grundlage das Bürgernetz genutzt, obwohl bekannt ist, dass dieses fehlerhaft ist.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geert van Bloemberg-Behrens
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