ZitatOriginal von Jennifer Volpart
Simoff: Ich fände es ganz chic, würdest du ein anderes Foto für deine ID finden...
Beiträge von Geert van Bloemberg-Behrens
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Original von Stuart Templeton
Er hat ein riesiges Parteilogo auf seiner Visitenkarte.Ich habe eben ein Herz für Menschen mit Sehschwäche.
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Ich kandidiere.
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Man würde sich doch sehr wünschen, dass die im Koalitionsvertrag aufgeführten Ziele etwas detaillierter beschrieben würden. Unter Einsatzphrasen kann sich leider niemand etwas Konkretes vorstellen. Was ist zum Beispiel unter dem Punkt "Reform des Wahlrechts und die Konkretisierung des Bürgerrechts" zu verstehen? Ihr letzter Gesetzentwurf ist leider am Veto der Unionspräsidentin gescheitert.
Die Personalie Steinhoff ist wohl ein Witz. Ein Mann, der in seiner letzten Amtszeit absolut nichts gemacht hat, wird nchmal mit einem Pöstchen versorgt. Immerhin muss er diesmal nur überlegen, ob er eine WiSim toll oder nicht so toll findet. Vielleicht bekommt er das ja hin. Toi, toi, toi.
Ich bin auch gespannt, was Herr Kaulmann so direkt im Kabinett bewirken wird. Ein Minister ohne Geschäftsbereiches sieht leider zunächst immer danach aus, dass noch jemand auf Grund des Koalitionsproporzes noch zum Minister gemacht wird.Die beiden Minister der Roldemian Constitution sind noch unbeschriebene Blätter auf Unionsebene. Ich bin gespannt auf deren Leistungen.
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Unabhängig davon hat sie recht.Ich stelle hiermit den Antrag Abwahl des Präsidentin gemäß § 3 Abs. 7 Alt. 4 GO. Ich bitte den Alterspräsidenten alles notwendige zu veranlassen.
Mein Mann gehört dem Unionsrat zurzeit nicht mehr an. Ich übernehme die Vertretung im Unionsrat. Sie haben nun selbst das Vergnügen, Ihrem Antrag als neue Alterpräsidentin nachzukommen.
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Original von Pandora Friedmann
Meine Lösung habe ich präsentiert: Beide Listen zusammenschauen und abgleichen. Damit hätte es sich von meiner Seite.Das wäre wohl das einfachste. Ist nur die Frage, was Kauli davon hält. Kauli?
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[so] Naja, das mit dem 2x stimmen war dumm von mir und unfair, das gebe ich zu. Die Diskussionen danach rund um's Bnet waren auch sicher interessant und haben das Spiel bereichert - aber jetzt ist halt ein Punkt erreicht wo es nur noch nervt.
Martin, bitte werte das hier nicht gleich als Angriff. Ich möchte das hier nun endlich mal gelöst haben. Dass du dafür nichts kannst, dass das Bnet nicht funktioniert, ist mir klar. Aber sollte jetzt einfach mal eine Lösung zwischen den Parteien (mir, dir und Kauli) gefunden werden. Ich würde da auch gerne jetzt eine Lösung für haben und nicht warten bis die technischen Probleme behoben werden. Schließlich ist es nicht unerheblich wenn man in diesem Spiel das Wahlrecht praktisch nicht ausüben kann. [/so] -
[so]
Eine Zeit lang fand ich ja diesen Konflikt ganz interessant, aber mittlerweile geht es mir ziemlich auf den Senkel... Schließlich werde ich so des Wahlrechts beraubt und kann hier nicht so simulieren, wie ich das möchte. Eine Lösung wäre hier deshalb mal ganz schick. Meine Motivation schwindet hier im Moment tagtäglich. [/so] -
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen...
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Könnte man mich mittlerweile als Unionsbürger im Bürgernetz verzeichnen? Das wäre sehr reizend.
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[DOC]
Manuri, 06.05.2014
An das
Oberste UnionsgerichtEinspruch gegen das Ergebnis der Wahl zum 40. Unionsparlament gemäß §46 des Wahlgesetzes
Antragssteller:
Geert van Bloemberg-BehrensIch beantrage:
1. Die Annulierung der Wahl zum 40. Unionsparlament gemäß §47 des Wahlgesetzes und §22 (4) der Unionsgerichtsordnung.
2. Eine Einstweilige Verfügung zum Stopp der Vereidigung des 40. Unionsparlaments. Diese darf erst fortgesetz werden, wenn der Antragspunkt 1 negativ beschieden wird.Zulässigkeit der Beschwerde:
Ich habe meine Kandidatur für das 40. Unionsparlament eingereicht, somit bin ich laut §22 (2)a beschwerdeberechtigt. Die Beschwerde wurde zudem fristgerecht eingereicht.Begründung der Beschwerde:
Ich habe meine Kandidatur zum 40. Unionsparlament fristgerecht eingereicht. Der Wahleiter hat meine Kandidatur abgewiesen mit der Begründung, dass ich nicht wahlberechtigt sei, da ich nicht im Bürgerverzeichnis stehe. Ich habe vor Ort mitgeteilt, dass ich sehr wohl wahlberechtigt bin, da ich die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union besitze. Am 17.06.2013 wurde mir die Urkunde über die Unionsbürgerschaft durch Unionskanzlerin Helen Bont überreicht.
Es ist richtig, dass ich nicht im Bürgernetz der Union stehe. Dies ist jedoch auf ein Verschulden des Amtes für Einwohnerangelegenheiten zurückzuführen. Ich habe am 18.07.2013 auf diesen Fehler hingewiesen. Der darauf folgenden Aufforderung des Amtes für Einwohnerangelegenheiten bin ich nachgekommen. Das Bürgernetz ist zudem nicht mit dem im Gesetz beschriebenen Bürgerverzeichnis identisch bzw. gleich zu setzen.Die Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten hat bei einer Aussprache im Unionsparlament erklärt, dass das öffensichtlich einsehbare Bürgernetz technische Probleme verursacht. Die Behörde würde eine interne Liste der Unionsbürger führen, die vollkommen korrekt sei. Unionswahlleiter Kaulmann hat an dieser Aussprache als Abgeordneter auch teilgenommen. Er hat somit davon Kenntniss genommen, dass das öffensichtlich einsehbare Bürgernetz Probleme bereitet. Er hat auch davon Kenntnis genommen, dass das Afea davon ausgeht, dass der Wahlleiter die Liste der Wahlberechtigten beim Afea vorab anfordert.
Zitat der Leiterin des Afea in dieser Aussprache:
"Ja, es ist sichergestellt, dass Wahlleiter die richtige und aktuellen Datensätze für die Wahlen erhalten. Hierzu ist eine Anfrage an das AfEA von Nöten, bestenfalls mit der vorherigen Prüfung der aufgefundenen Datensätze. Wir übermitteln die Unterlagen dann fristgemäß und sachrichtig."Herr Kaulmann hat trotz des Wissens um diese Problematik bei der Wahl zum 40. Unionsparlament die Daten des öffentlich einsehbaren Bürgernetzes übernommen anstatt eine korrekte Liste beim Afea anzufragen. Herr Kaulmann hat nach meiner Beschwerde erklärt, dass er sich an §3 und §4 des Wahlgesetzes halten will. Dort steht, dass wahlberechtigt ist, wer im Bürgerverzeichnis als Unionsbürger verzeichnet ist. Herr Kaulmann geht fälschlicherweise davon aus, dass das sogenannte öffentliche Bürgernetz als Bürgerverzeichnis anzusehen ist. Das ist jedoch nicht aus dem Gesetz abzuleiten. Wie vom Afea in der UP-Aussprache verkündet wurde, erstellt die Behörde direkt auf Anfrage ein korrektes Wählerverzeichnis auf Grund von verschiedenen Bürgerverzeichnisquellen.
§3 des Wahlgesetzes sagt:
"Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde."
Der letzte Halbsatz trifft bei mir zweifelsohne zu. Es ist auf Grund der wirren Formulierung nicht ersichtlich, ob hier eine Entweder-Oder-Bestimmung vorliegt oder ob beide Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.Die Nichtzulassung als Kandidat zur Wahl verstößt zudem nicht nur gegen das Wahlgesetz, sondern auch gegen Artikel 20 Paragrafen 1 und 2 der Unionsverfassung.
Meine Nichtzulassung zur Wahl stellt einen erheblichen Mangel dar. Im 39. Unionsparlament war ich der einzige Oppositionsabgeordnete, alle anderen Abgeordneten gehörten den Regierungsfraktionen aus KDU und SPDU an. Mit meiner Nichtzulassung hatten die Wählerinnen und Wähler somit nicht die Gelegenheit für eine in der letzten Legilatur aktiven Oppositionspartei zu stimmen. Es standen nur die bisherigen Regierungsparteien sowie zwei bisher nicht im Unionsparlament in Erscheinung getretenen Listen an. Der Bevölkerung bin ich nicht nur in meiner Rolle als Oppositionspolitiker bekannt, sondern auch als Präsident des 39. Unionsparlaments und Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista bekannt. Es ist davon auszugehen, dass ich bei Teilnahme an der Wahl einen Sitz erlangt hätte. Somit wären das Wahlergebnis und die Sitzverteilung im Parlament völlig anders ausgefallen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geert van Bloemberg-Behrens
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Sobald das amtliche Ergebnis feststeht, werde ich selbstverständlich eine Klage gegen diese Wahl einreichen. Die einzige Oppositionspartei des letzten Unionsparlaments wurde rechtswidrig von der Wahl ausgeschlossen, wer hier keine Wahlverzerrung sieht, muss blind sein.
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Original von Tjark Siefken
Ist Herr van Bloemberg nun eigentlich Unionsbürger, oder nicht?Mein Gott, ja!
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Die Klage war wahrscheinlich unglücklich formuliert. Das ändert trotzdem nichts daran, dass mir als Unionsbürger ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zusteht. In meinem Fall geht es nicht nur um 7 Wählerstimmen, sondern gleich um eine fehlende Kandidatur. Das führt zu einer ziemlichen Wahlbeeinflussung. Damit kann sich dann das Unionsgericht nach der Wahl befassen.
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Wohl wahr. Ich war mir allerdings nicht der Problematik bewusst. Eigentlich haben wir ja auch einen Justizminister für sowas.
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Original von Enno Janßen
Ich hab das auf dem Schirm und komme noch dieses Wochenende dazu.
Tja, jetzt läuft die Wahl. Das Mittel einer einstweiligen Verfügung macht auch irgendwie nicht viel Sinn, wenn die Gerichte keine ausreichenden Kapazitäten haben...
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Original von Draga Markievic
Die Enthaltungen sind in diesem Falle nicht zu berücksichtigen. Es gibt eine Mehrheit von 6 zu 3 Stimmen.Wer oder was sagt, dass diese nicht zu berücksichtigen sind?
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Liste des Bündnis Grün
1. Geert van Bloemberg-Behrens
2. Peter Vain
3. Patrick van Bloemberg-Behrens