Beiträge von Stefan Ehrlach

    *Am Sonntagmittag tritt der amtierende Imperialkanzler vor die Presse.*


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    verehrte Imperianer,


    in den letzten sechs Monaten habe ich mich in den Dienst meines Heimatlandes Imperia gestellt. Ich tat dies in einer Zeit, nachdem unser Heimatland unter Unionsexekution gestellt worden war und habe es mir zum Ziel gemacht, das Kaiserreich wieder zu alter Stärke aufzurichten. Hierzu habe ich den letzten Monaten gearbeitet und habe dabei zwei große Ziele erreicht: 1. Imperia erhielt wieder eine aktive Vertretung und 2. Die Frage über die Staatsform wurde in einer Abstimmung endgültig geklärt und auch gesetzlich fixiert.


    Jedoch erschöpfte sich meine Arbeit darin. Ich habe es weder geschafft, dem Kaiserreich wieder eine stabile Personaldecke zu geben, auf der eine Vertretung auch in zukunft gesichert wird, noch habe ich weitere Gesetzesentwürfe erarbeitet, die das Kaiserreich hätten vorantreiben können. Ich bin mir dieser Lage bewusst und habe daher für mich eine Entscheidung getroffen: Ich werde bei den kommenden Imperialkanzlerwahlen im November nicht erneut antreten.


    *Blitzlichtgewitter*


    Weiterhin werde ich auch alle anderen politischen Ämter in Imperia, darunter auch den Vorsitz in der Imperialversammlung, nach der Neuwahl abgeben. Ich danke allen, die mich in den vergangenen Monaten unterstützt haben und hoffe, dass sich zeitnah eine Nachfolge finden lassen wird.


    Vielen Dank.


    *Der Imperialkanzler verlässt das Podium.*

    [doc]

    KAISERREICH IMPERIA
    DER IMPERIALKANZLER



    Ausschreibung: Wahlleiter zur Wahl des Imperialkanzlers 11/2012


    Hiermit schreibt das Imperialkanzleramt die Stelle des Wahlleiters für die Wahl des Imperialkanzlers 11/2012 aus.


    Die Wahlen beginnen am 1. November 2012 und enden am 6. November 2012.


    Bewerbungen senden Sie bitte an den Imperialkanzler *so*PN*so*. Bewerbungsfrist ist der 23.10.2012.



    Imperialkanzler[/doc]

    [doc]

    KAISERREICH IMPERIA
    DER IMPERIALKANZLER



    Wahlen des Imperialkanzlers


    Hiermit lege ich gemäß Imperialwahlgesetz den Wahlzeitraum für die Wahl zum Imperialkanzler fest.


    Die Wahlen beginnen am 1. November 2012 und endet am 6. November 2012.



    Imperialkanzler


    Aktenzeichen: 2012/4


    Herausgeber: Der Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia
    Druck: Staatsdruckerei Mixoxa[/doc]

    Hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf.


    [doc]

    Arbeitnehmerschutzgesetz


    §1 Zweck
    Dieses Gesetz schafft Grundlagen für den Schutz von Arbeitnehmern, die in der Demokratischen Union in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis stehen.


    §2 Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    (1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche Personen, die in einem vertraglich festgehaltenen Arbeitsverhältnis mit einer natürlichen oder juristischen Person stehen.
    (2) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche oder juristische Personen, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern können und das Arbeitsentgelt schulden.


    §3 Arbeitsvertrag
    (1) Jedem Arbeitverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde.
    (2) In einem Arbeitsvertrag werden die grundsätzlichen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Verpflichtend sind hierbei Angaben über
    a) die Art der Anstellung,
    b) die Aufgaben und Tätigkeitsbeschreibung der zu vergebenen Stelle,
    c) der Lohn,
    d) die Wochenarbeitszeit sowie
    e) die Laufzeit des Arbeitsverhältnisses.
    Weitere Regelungen können in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Vertragstext aufgenommen werden.
    (3) Flächentarifverträge, die flächendeckende Arbeitsbedingungen festschreiben, sind möglich und erwünscht.
    (4) Ein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag ist unstatthaft und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.


    §4 Interessenvertretung
    (1) Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, Interessenvertretungen zum Schutz der jeweiligen Interessen einzurichten.
    (2) Die Interessenvertretungen können sich fachlich spezialisieren.


    §5 Tarifautonomie
    Die Tarifautonomie liegt bei den Vertragspartnern und soll von diesen an ihre jeweiligen Interessenverbände übertragen werden.


    §6 Tarifverhandlungen
    (1) In regelmäßigen Abständen sollen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern bzw. ihren jeweiligen Interessenverbänden über die Arbeitbedingungen stattfinden.
    (2) Über die Abstände der Verhandlungen entscheiden die Vertragspartner eigenständig.
    (3) Verhandlungspartner sind hierbei jeweils die zuständigen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


    §7 Streikrecht
    (1) Die Arbeitnehmer haben das Recht im Rahmen der Tarifverhandlungen ihre Arbeit für begrenzte oder unbegrenzte Zeit niederzulegen.
    (2) Die Arbeitsniederlegungen sind durch die zuständigen Interessenvertretungen zu organisieren.
    (3) Die Arbeitsniederlegung ist grundsätzlich zwei Tage vorher anzukündigen.
    (4) Vor der Arbeitsniederlegung muss mindestens eine Verhandlungsrunde im Rahmen der Tarifverhandlungen stattgefunden haben.
    (5) Während Verhandlungsrunden ist eine Arbeitniederlegung nicht erlaubt.
    (6) Kommen die Verhandlungspartner nach drei Verhandlungsrunden zu keinem Konsens ist eine Schlichtung einzuberufen, deren Ergebnis für die Verhandlungspartner verpflichtend ist. Das Prozedere und das Personal der Schlichtung ist durch die beiden Verhandlungspartner festzulegen. Während der Vorbereitung und der Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist eine Arbeitsniederlegung nicht erlaubt.
    (7) Während der Arbeitsniederlegung ist darauf zu achten, dass eine Grundversorgung der Bürger ermöglicht wird.
    (8) Eine Arbeitsniederlegung aller Wirtschaftszweige ist nicht erlaubt.


    §8 Aufsicht
    Verstößt ein Vertragspartner bzw. Verhandlungspartner gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes hat der jeweils andere Vertragspartner bzw. Verhandlungspartner das Recht Einspruch beim zuständigen Ministerium einzulegen. Die Entscheidung des zuständigen Ministeriums kann nur durch einen Gerichtsentscheid des zuständigen Gerichts aufgehoben werden.


    §9 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungrechtlichen Grundsätzen in Kraft.[/doc]

    Zitat

    Original von Maximilian von Brinckmann
    Warum so aggressiv? Ich habe eine Feststellung getätigt. Die beiden angedachten Minister, namentlich Steinhoff und Trautmann, haben sich noch nie bewiesen und erhalten gleich jeweils ein hohes Ministeramt. Das ist nunmal Fakt.


    Entschuldigen Sie, wenn ich etwas ruppig war. Ich wollte nur die Intention Ihres Beitrags in Erfahrung bringen.


    Aber zurück zu sachlichen Diskussion:
    Herr Trautmann war Botschafter im Kaiserreich Dreibürgen. Und Herr Steinhoff ist bereits seit geraumer Zeit politisch in der DU aktiv.


    Es ist gute Tradition in der DU auch Nachwuchspolitiker in Regierung aufzunehmen. Daran ist weder etwas Verwerfliches, noch verstößt es gegen irgendwelche ungeschriebenen Regeln. Wenn immer nur alte Bekannte in Regierungen eintreten sollen, würden irgendwann doch Ideen ausgehen. Nachwuchspolitiker sorgen dafür, dass immer wieder neue Ideen auch in die Regierungsarbeit Eingang finden.

    *trinkt einen Schluck Wein, verzieht kurz das Gesicht, da ihm hier wohl irgendein Tafelwein untergejubelt wurde, schaut dann aber auf, als lauter Jubel aufbrandet. Er lässt das Glas dezent auf dem Tisch stehen und stellt sich zu einigen Mitgliedern an die Leinwand.*

    Da werden sich mit Sicherheit Möglichkeiten finden. Besonders auch, wenn ich mich mehr auf die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung konzentriere, bietet sich da ja auf jeden Fall Raum für Kooperation, welcher Art auch immer. :)

    Ich werde wohl schauen, dass es hier in Imperia wieder kulturell und gesellschaftlich vorankommt. Nachdem zuletzt die wichtigsten Weichenstellungen vorgenommen wurden, kann jetzt an anderer Stelle weiter gearbeitet werden.