• [doc]ROLDEMIAN MEDICAL CARE BILL


    ARTICLE I - FUNDAMENTALS


    Sec. 1 - Area of application
    Dieses Gesetz regelt die Grundlagen des Gesundheitssystems in der Republic of Roldem.


    Sec. 2 - Short form
    Dieses Gesetz soll als RMCB zitiert werden.


    ARTICLE II - PRE-HOSPITAL CARE


    Sec. 1 - Emergency Medical Technicians


    SSec. 1 - Training
    (1) Die Ausbildung zum Paramedic findet in 3 Stufen statt. Nach jeder Stufe kann die Ausbildung abgebrochen werden und der Auszubildende mit seinem aktuellen Ausbildungsstand ehrenamtlich als EMT arbeiten.
    (2) Die drei Abschnitte sind wie folgt gegliedert:
    a) EMT-B (Basic): In der Basisausbildung werden lebensrettende Sofortmaßnahmen, grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse, Wichtiges zur Sauerstoffabgabe, zum Einsatz des Spineboard und zur Schienung von Brüchen gelehrt. (32 Ausbildungseinheiten)
    b) EMT - I (Intermediate): Der EMT-I-Lehrgang vermittelt Wissen über das Legen periphervenöser Zugänge, über Intubation und die wichtigsten Medikamente bei Herz-Kreislauf-Problemen. (128 Ausbildungseinheiten)
    c) EMT-P (Paramedic): Der Paramedic kann nach Abschluss der Ausbildung das EKG auswerten, darf Medikamente verabreichen, erwirbt Fähigkeiten zur erweiterten Luftwegsicherung, zur Wiederbelebung von Polytrauma-Patienten und der Pädiatrie. Auch der richtige Krankentransport und ACLS-Maßnahmen werden gelehrt. (2,5 Jahre hauptamtliche Ausbildung)


    SSec. 2 - Employment Contracts
    (1) Personen mit EMT-B und EMT-I-Ausbildungen können ehrenamtlich beim Rettungsdienst und im Katastrophenschutz eingesetzt werden.
    (2) Personen in der EMT-P-Ausbildung beziehen bereits Gehalt und sind Vollzeitangestellte im Rettungsdienst.
    (3) Personen mit abgeschlossener EMT-P-Ausbildung können sowohl Haupt- als auch Ehrenamtlich eingesetzt werde.


    SSec. 3 - Duties
    (1) Emergency Medical Technicians übernehmen die Erstversorgung vor Ort sowie den qualifizierten Krankentransport.
    (2) EMTs übernehmen Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen und helfen im Katastrophenschutz mit.


    SSec. 4 - Employer
    (1) Die Republic of Roldem stellt einen staatlich getragenen Rettungsdienst auf. Dieser bildet EMTs selbst aus und beschäftigt sie haupt- und ehrenamtlich.
    (2) Private Rettungsdienste bedürfen einer Genehmigung durch die Staatsregierung.


    SSec. 5 - Locations
    Jede Stadt ab 10.000 Einwohnern hat Anspruch auf eine staatlich getragene Rettungswache.


    Sec. 2 - Emergency Calls
    Für Notrufe ist eine kostenfreie Telefonnummer einzurichten. Jeder Notruf hat vertraulich und schnell behandelt zu werden.


    Sec. 3 - Qualified Transport
    Die Republic of Roldem stellt zu Land, zu Wasser und in der Luft Transportmittel für Verletzte. Die Kosten für den Krankentransport müssen durch die Krankenversicherung getragen werden.


    ARTICLE III - HOSPITAL CARE


    Sec. 1 - Hospitals
    Jede Stadt ab 25.000 Einwohnern hat Anspruch auf ein staatlich getragenes Krankenhaus. Städte mit einer Universität an der Medizin gelehrt wird haben Anspruch auf staatliche Fördermittel für ihre Universitätsklinik.


    Sec. 2 - Costs of hospital care
    Die Kosten für lebenswichtige Maßnahmen müssen durch die Krankenkassen getragen werden. Weitere Kostenregelungen werden durch Einzelverträge geregelt.


    ARTICLE IV - INSURANCE


    Sec. 1 - Private Health Insurance
    Private Krankenversicherungen bedürfen einer Zulassung durch den Staat und dürfen ihre Leistungen einzeln mit den Klienten absprechen, lebensnotwendige Behandlungen müssen aber in voller Höhe übernommen werden.


    Sec. 2 - Medicare
    Wer sich aus irgendwelchen Gründen keine private Krankenversicherung leisten kann oder will hat gegen Einzahlung von 2,5 % seines Gehaltes Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese Krankenversicherung trägt jegliche Behandlung welche zum Erhalt des Lebens notwendig ist in voller Höhe. Bei weiteren Behandlungen liegt der Regelübernahmesatz bei 70 %. Sonderregelungen müssen mit dem Patienten im Vorraus vereinbart werden. Ein höherer Beitragssatz ist nicht zulässig.


    ARTICLE V - FINAL PROVISIONS
    Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.[/doc]

  • [DOC]Archival Details


    Details of Abolition
    Decided: June 15, 2015
    Promulgated: June 15, 2015
    Entry into Force: July 1, 2015
    Source: Roldem Law Gazette No. 2015-002
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    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


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