*Der festgenommene Joely Veitayaki wird in die Zelle im Untergeschoss einer kleinen Gendarmerie in Saint Pierre gebracht. Der Leiter der örtlichen Gendarmerie Frederic Gaillard bringt ihn persönlich in seine Zelle*
Gendarmerie Saint Pierre
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Gaillard führt Veitayaki in dessen Zelle.
So, Monsieur, das ier ist Ihre Zelle. Veralten Sie sich ordentlich, dann werden Sie hier keine Probleme haben. Wenn Sie belästigt werden...Sie wissen schon...sagen Sie denen einfach, das ist nicht Ihr Ding, in Ordnung?
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Den Herren der Gendarmerie rate ich, den Herren Abgeordneten freizulassen. Sie machen sich sonst der Freiheitsberaubung mitschuldig.
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Keine Bange, Monsieur. Wir wärden diese Angelegeneit vor ein Gerischt bringen, bevor eine Verhinderung der Mandatsausübung von Monsieur Veitayaki eintritt.
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Ich kann Sie nur warnen. Wer ohne Rechtsgrundlage handelt, begibt sich auf dünnes Eis. Insbesondere, wenn das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten wird.
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Genau. Immer artig sein, sonst holt der Hajo seine große Bruder.
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Unsere Reschtsgrundlage, Gewalttäter und Aufrührer zu veraften, ist in ganz gutem Zustand, Monsieur.
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Zitat
Original von Bodo von Kurzschluss
Genau. Immer artig sein, sonst holt der Hajo seine große Bruder.Naja, komm, Bodo. Jeder muß das Gesetz einhalten. Veitayaki kann nicht einfach Staatsbeamte an ihrer Amtsausübung hindern, genau so wenig kann aber unverhältnismäßig verhaftet werden. Das ist keine Rechtsstaatlichkeit.
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Zitat
Original von Frederic M. Gaillard
Unsere Reschtsgrundlage, Gewalttäter und Aufrührer zu veraften, ist in ganz gutem Zustand, Monsieur.Ja, welche ist es denn genau?
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Monsieur Popp-inga, isch abe schon Aufrührer veraften lassen, ohne das sie vorer selbst Andere mit Wurfgeschossen beworfen aben. Natürlisch ist das verältnismäßig.
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Allerhöchstens in einer Bananenrepublik, aber nicht hier. Aber ich merke schon, Sie weichen aus. Das Sie keine Rechtsgrundlage für die Untersuchungsverhaftung nennen können ist bezeichnend, denn es gibt keine.
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Monsieur Gaillard, zwar schätze ich Ihr barnstorvisches Verständnis von Härte und Ordnung, aber in diesem Land gehen Sie doch ein wenig zu weit.
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Zitat
Original von Hajo Poppinga
Das Sie keine Rechtsgrundlage für die Untersuchungsverhaftung nennen können ist bezeichnend, denn es gibt keine.
Zunäschst einmal §5 VerDemG und §3 III PolizeiG. Und nun darf isch Sie bitten, zu gehen, wir haben zu tun. -
Das sind keine ausreichenden Grundlagen für eine Verhaftung, sondern vielmehr für eine Auflösung.
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Wie wäre es dann mit §1 II UHaftG?
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*als Poppinga gegangen ist, versucht Gaillard, mit einem Kollegen den Dienstwagen zu reparieren*
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funzt net
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Ooooh!
(verbessert)
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*betritt die Gendarmeriedirektion in Saint Pierre*
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Ah, Monsieur Parsbock, kommen Sie rein!
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