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Communication Act
§ 1 Definition
Kommunikation im Sinne dieses Gesetzes ist die Post- und Telekommunikation
§ 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Einteilung der Republic of Roldem in Postal Code Regions und Prefix Regions. Die Einteilung ist für alle Lizenzinhaber nach § 5 verbindlich.
§ 3 Postal Codes
Die Postal Codes Regions und ihre Postal Codes werden durch den Secretary of the Interior der Republic of Roldem per Verordnung festgelegt.
§ 4 Prefixes
Die Prefix Regions und ihre Prefixes werden durch den Secretary of Interior der Republic of Roldem per Verordnung festgelegt.
§ 5 Communication Consessions
(1) Lizenzen zur Betreibung von Postkommunikation werden beim Department for Economic Affairs erworben.
(2) Lizenzen zur Benutzung des Telekommunikationsnetzes werden beim Department for Economic Affairs erworben.
(3) Die vergebenen Lizenzen sind jeweils für sechs Monate gültig und verlängern sich stillschweigen, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Lizenz gekündigt wird.
§ 6 Telekommunikationsnetz
(1) Das Telekommunikationsnetz der Republic of Roldem wird durch ein Unternehmen unterhalten, dieses darf nicht Lizenzinhaber nach § 5 Abs. 2 sein.
(2) Die Vergabe des Auftrages findet nach öffentlicher Ausschreibung statt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Die Verordnungen nach § 3 und § 4 sind dem Gesetz als Anhang A anzuhängen.
(2) Die Lizenzinhaber nach § 5 Abs. 1 und 2 sind dem Gesetz als Anhang B anzuhängen.
(3) Das mit der Unterhaltung des Telekommunikationsgesetzes beauftragte unternehmen ist de, Gesetz als Anhang C anzuhängen.
(4) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Roldem Law Gazette
No. 2007-09-24-I
National Printing
Port Victoria, Roldem, DU