Session 2018-001 Hearing: 5th Election Act Amendment Act (Administration)

  • [doc]
    Parliament of Roldem
    Speaker



    Honorable Members of the Parliament,


    die Administration hat den Beschluss des nachfolgenden Gesetzentwurfs beantragt.
    The Right Honorable Secretary of the Interior erhält das Wort. Anschließend ist die Aussprache eröffnet.


    Prof. Dr. Dr. Fabian Montary
    Speaker of the Parliament[/doc]


    [doc]5th Election Act Amendment Act


    Article 1


    Article 3 Section 1 Election Act wird neu gefasst: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Präsidenten der Republik ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum zu enthalten.“
    Article 3 Section 2 Election Act wird neu gefasst: „Der Präsident der Republik ernennt eigenverantwortlich einen Wahlleiter. Dieser darf weder Kandidat, noch dienstlich Unterstellter eines Kandidaten bei der von ihm geleiteten Wahl sein. Der Wahlleiter ist unabhängige obere Landesbehörde; seine Entscheidungen sind ausschließlich durch die Gerichte zu überprüfen.“


    Article 2


    Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens amtierende Wahlleiter wird entlassen; ihm ist eine Entlassungsurkunde auszuhändigen.


    Article 3


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/doc]

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


    wappen_montary.png

  • Mr. Speaker,


    die Administration beabsichtigt mit diesem Gesetzentwurf die folgenden Punkte.

    • Zentrales Anliegen ist die Entfristung des Amts des Wahlleiters. Bislang sieht das Gesetz vor, dass mit der Ausschreibung einer Präsidentschaftswahl auch die Stellung des Wahlleiters auszuschreiben ist. Die Administration ist sich darüber einig, dass ein dauerhaft bestellter Amtsträger sinnvoller ist. Somit bleibt das Wahlamt auch dauerhaft ein Ansprechpartner für die Angelegenheiten der Wahlen.
    • Das zweite Vorhaben ist die nähere Klärung der Stellung des Wahlleiters. Diese Behörde ist nach Auffassung der Administration höchstmöglich unabhängig zu halten, um das hohe Vertrauen in das zentrale Element unserer Demokratie, nämlich der Wahl, weiter zu bestätigen. Die derzeitige Regelung sieht lediglich vor, dass neben der möglichen persönlichen Betroffenheit von der Wahl als Kandidat kein Subordinationsverhältnis zwischen der Präsidentin der Republik und dem Wahlleiter bestehen darf, was vor allem bedeutet, dass der Amtsinhaber nicht in die Administration und die nachgeordneten Behörden eingebunden sein darf. Das wird mit der neuen Formulierung der vollkommenen Unabhängigkeit und einzigen Unterwerfung des Wahlleiters unter die verfassungsmäßige Ordnung und die Kontrolle durch die Jurisdiktion deutlich. Damit wird die Behörde noch unabhängiger als bislang bzw. wird ihre De-facto-Stellung nochmal im Gesetz hervorgehoben.
    • Und zu guter letzt, da wird das Gesetz ohnehin einmal anfassen, können wir die notwendigen Änderungen, die sich aus der letzten Verfassungsänderung, nämlich von Premierminister hin zum Präsidenten ergeben haben, nachvollziehen.

    Ehrenwerte Abgeordnete, ich bitte Sie um Unterstützung des Gesetzesvorhabens. Herzlichen Dank.

    robadge_half.jpgProf. Bérénice Vanderbilt
    Secretary Plenipotentiary, and Chief of Staff

  • Honorable Members of the Parliament,


    es ergeht der Hinweis, dass die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Administration frühestens am Sonntag, den 29. April 2018 begonnen wird, da bis zu diesem Datum kein Mitglied des hohen Hauses hinreichend lang seine Unionsbürgerschaft innehat und somit seine Stimmberechtigung hat.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


    wappen_montary.png

  • Honorable Members of the Parliament,


    gibt es noch weitere Anmerkungen zum Entwurf der Regierung? Wenn dem nicht der Fall sein sollte, wird die Bill nach Sonntag zur Abstimmung gestellt.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


    wappen_montary.png

  • [doc]
    Parliament of Roldem
    Speaker



    Honorable Members of the Parliament,


    die Aussprache ist geschlossen.


    Prof. Dr. Dr. Fabian Montary
    Speaker of the Parliament[/doc]

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


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