Ich habe zwar keine Aussprache beantragt, und die dafür vorgesehene Frist ist schon längst abgelaufen. Eigentlich müsste gleich abgestimmt werden.
Aber nun gut.
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Original von Tjark Siefken
Was ich mich allerdings frage: Ist es klug und zweckführend, auch das aktive Wahlrecht auf die Unionsangehörigen auszudehnen?
In der Neufassung des Wahlgesetzes steht, dass nur die Unionsbürger das aktive und passive Wahlrecht haben. Davon, dass Unionsangehörige auch das aktive Wahlrecht bekommen sollen, steht in der Neufassung nichts.
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Meiner Ansicht nach haben wir mit dem aktiven und passivem Wahlrecht für Unionsbürger und dem passiven Wahlrecht für Unionsangehörige bisher einen sehr guten Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden.
Nach dem neuen Gesetz haben Unionsangehörige gar kein passives Wahlrecht mehr. Da der Landtag nicht mehr gewählt wird, ist nicht mehr nötig.
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Die erste Kammer bestünde wie bisher aus gewählten Abgeordneten mit den ungefähren Aufgaben des bisherigen Landtages, während die zweite Kammer aus allen Unionsbürgern- und Angehörigen bestünde, die ihren Willen zur Ausübung der Mitgliedschaft erklären und hätte aufschiebende Veto-Rechte. So könnten in jedem Falle alle interessierten Landeskinder an der Landespolitik mitwirken.
Das ist in meinen Augen zu viel der Bürokratie.
Wen es Ihnen darum geht, dass alle Landeskinder an der Landespolitik mitwirken ist doch ein Landtag in dem jeder Unionsbürger und Unionsangehöriger Mitglied ist, die beste Lösung. Es wird ja niemand dazu gezwungen sich im Landtag an den Aussprachen zu beteiligen.
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Warum ich dennoch an einer gewählten Kammer festhalten möchte: Nach meiner Auffassung funktioniert unser Landesparlament nicht schlechter, als deren Pendants in anderen Unionsländer. Vielleicht funktioniert es sogar besser, denn die Wahlen haben einen entscheidenden Vorteil: Regelmäßig werden landespolitische Themen aufs Tableau gehoben. Zugegebenermaßen hat sich an den Wahlprogrammen in den letzten Wahlen nur hin und wieder ein kleiner Konflikt entsponnen - das ist aber durchaus mehr, als in den anderen Unionsländern.
Es mag ja sein, dass bei den Wahlen landespolitische Themen aufs Tableau gehoben werden, aber das passiert immer nur zu den Wahlen.
In einem Landtag wo jeder Mitglied ist, kann jeder, der etwas zu landespolitischen Themen zu sagen hat, seine Meinung äußern.
Außerdem ist es ja so, dass einige Bürger höchstwahrscheinlich zu manchen Gesetzesvorschlägen eine andere Meinung haben. Diese könnten sie dann in einem Landtag in dem jeder Mitglied ist, vertreten.
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Durch einen niedrigschwelligen Einstieg in die zweite Parlamentskammer könnte sich somit jedes willige Landeskind zunächst einmal ein wenig poltiisch ausprobieren, bevor es die Kandidatur zur ersten Kammer wagt.
Ich denke das ist nicht nötig. Außerdem bin ich gegen diese Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Es wird schon niemand der Kopf abgerissen falls er im Landtag einen Fehler begeht. Dafür sind wir viel zu freundlich.