Ach herje, die SUR....
Beiträge von Maximilian von Rohan-Mason
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Dat wär ma nen Ding, einfach inne Bibliothek zu gehn, wat?
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Wollte Herr Vain nicht Präsident werden? Sehr konsequent. Ausgenommen Frau Sophia "Zauchenland und die-Union-ist-ein-Auslaufmodell" Kreitmayr haben wir also keine wirkliche Neuerung. Da hätte die alte Mannschaft auch gleich weiterarbeiten können. Die drei hätten auch gereicht, da die Substanz der Regierung mit dieser Umformung mitnichten verbessert wurde.
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Zitat
Original von Hjalmar Sörensen
Warum bzw. wie allerdings die Führerin einer kleinen Dritt-Partei Regierungs-Chefin werden sollte ist mir nicht klar. Allerdings ist das ja auch eine Frage von Koalitionsverhandlungen.Parteien sind in der DU offenkundig ein Auslaufmodell.
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Was ist an dem Dokument eigentlich so interessant? Ich vermeine, mich zu erinnern, dass ich den Beitrittsvertrag selbst noch aus meinen Zeiten als Ministerpräsident in der Schublade habe...
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Zitat
Original von Oliver von Palm
Ich bin ganz ehrlich gesagt gegen so ein Gesetz. Die Frage ist: Ab wann ist etwas ein Denkmal? Warum müssen wir, um irgendwelche alte Bausubstanz zu erhalten, das Eigentum einschränken?"(3) Eine Eintragung in die Kartei erfolgt auf Antrag eines Eigentümers, einer Kommune, oder der Imperialregierung; in keinem Falle aber gegen den ausdrücklichen Willen des jeweiligen Eigentümers des Denkmals."
Wer einmal zustimmt, seinen Besitz als Denkmal eintragen zu lassen, der muss auch dauerhaft die "Konsequenzen", die sich daraus ergeben tragen. Ansonsten kann niemand Herrn Lützows Villa gegen den Willen von Herrn Lützow als Denkmal eintragen lassen. Übrigens geht es hier nicht um "irgendwelche" Bausubstanz, sondern um kulturelles Erbe, dessen Erhalt vielleicht im rein wirtschaftlichen Sinne unattraktiv ist. Aber wenn dem so einfach wäre, könnte die Stadt Mixoxa auch fast alle Theater und die Oper schließen - aber das will im Sinne der Lebensqualität und im Sinne des Erscheinungsbild unserers Landes wohl niemand, da dies weiche Standortfaktoren gerade für die Wirtschaft sind.
Eine Kommission kann man natürlich festschreiben, und fest verankern. Ich hielt es aber für ausreichend, eine solche Kommission nur für den Falle eines Streichens eines Denkmals festzuschreiben. Die Eintragung selbst dürfte das Amt festlegen; und ich gehe davon aus, dass es dies auch unter Einbeziehung genannter Experten tun dürfte; ggf. könnte dies die Staatsregierung auch vorschreiben. Daran soll es aber nicht scheitern, daher kann der Antrag auch entsprechend geändert werden.
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Hohes Haus,
der Antrag ist meiner Meinung nach selbsterklärend und soll natürlich primär dem Schutze imperianischen Kulturguts dienen.
Für eine Kulturnation wie Imperia ist es selbstverständlich staatliche Verpflichtung, dieses zu fördern und weitgehend zu unterstützen. Mit diesem Gesetze soll dafür eine rechtliche Grundlage gelegt werden.
Ich bitte entsprechend um Ihre Zustimmung, oder ihre Anmerkungen zu meinem Vorschlag.
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Die Union ist derzeit nicht regierbar. Und das liegt nicht daran, dass sie es prinzipiell wäre. Nein, vielmehr ist es offenkundig das fehlende Potenzial an Politikern.
Man sollte nichts vormachen. Eine überparteiliche Lösung wird und kann keine dauerhafte sein; geschweige denn, dass sie überhaupt sinnvolle politische Richtungsarbeit machen kann. Denn dazu sind die Vorstellungen der politischen Gruppen trotz allem zu verschieden, und gegen gewisse individuelle (Inaktivitäten, Verweigerungen, etc.) Probleme kann sogar ein Kabinett aus den besten Köpfen dieses Landes ankommen, sondern auch in einem solchen wird es vorkommen. Ein nicht unerheblicher Punkt ist auch, dass ich niemanden sehe, der genug Integrationskraft besitzt, ein solches Kabinett auch zu leiten. Denn diese Person müsste nicht wissen, worum es geht und daher fachkompetent sein, sie müsste auch überparteilich respektiert und anerkannt werden. Und das ist, bei aller Liebe, derzeit keiner der aktiven Unionspolitiker.
Das Land hat ein echtes Führungsproblem, ich bin gespannt, wie es gelöst wird.
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Ich beantrage mal was:
ZitatImperialgesetz zum Schutze von Denkmälern
§1 Der Denkmalschutz
(1) Imperianische Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
(2) Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen der Republik und den Kommunen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes.
(3) Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig obliegt es Denkmalschutz und Denkmalpflege, dass die Denkmäler in die Raumordnung und Landesplanung sowie die städtebauliche Entwicklung im Rahmen sinnvoller Nutzung einbezogen werden.
§2 Das Denkmal
(1) Denkmäler sind Dinge, bei denen öffentliches Interesse zur Erhaltung und spezifischer Nutzung bestehen. Insbesondere besteht öffentliches Interesse bei Dingen, die bedeudend für die Geschichte und Entwicklung der Republik Imperia, seiner Städte und Siedlungen sowie des Menschen allgemein sind. Ferner besteht öffentliches Interesse, sofern künstlerische, wissenschaftliche, oder städtebauliche Gründe für den Erhalt eines Dinges in beachtenswerter Form fürsprechen.
(2) Denkmäler werden wie folgt kategorisiert:
I. Baudenkmäler: Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen sowie deren, sofern bestehendes, historisches Inventar bestehen. Mehrere örtlich zusammenliegende Baudenkmäler können in einem Denkmalkomplex zusammengefasst werden.
II. Landschaftsdenkmäler: Landschaftsdenkmäler sind Denkmäler, die aus Garten,- Friedhofs,- oder Parkanlagen bestehen. Ferner sind Landschaftsdenkmäler von Menschenhand gestaltete Landschaften.
III. Bodendenkmäler: Bodendenkmäler sind Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden, insbesondere Zeugnisse tierischen und pflanzlischen Lebens aus der Vorzeit, Besonderheiten der Bodenbeschaffenheit oder der natürlichen Landschaftsanlage.
IV. Bewegliche Denkmäler sind Denkmäler, die nicht ortsgebunden sind, auf jedoch die Bestimmungen der Denkmaldefinition dieses Gesetzes Anwendung finden.§3 Die Denkmalverwaltung
(1) Die Denkmalverwaltung obliegt dem "Imperialen Amt für Denkmalplege" (IAD), welche einem zuständigen Mitglied der Imperialregierung direkt untersteht.
(2) Das Imperiale Amt für Denkmalpflege führt eine Kartei zur Übersicht über die Denkmäler in der Republik Imperia, gegliedert nach den Bestimmungen des §2, Absatz zwei.
(3) Eine Eintragung in die Kartei erfolgt auf Antrag eines Eigentümers, einer Kommune, oder der Imperialregierung; in keinem Falle aber gegen den ausdrücklichen Willen des jeweiligen Eigentümers des Denkmals.
(4) Eine Ablehnung und Annahme eines Antrags auf Eintragung eines Denkmals sind öffentlich schriftlich zu begründen. Das Imperiale Amt für Denkmalpflege erledigt seine Arbeit auf Grundlage einer vom zuständigen Mitglied der Imperialregierung erlassenen Durchführungsverordnung, welche auch die Kriterien für An-, und Ablehnung eines Antrags auf Eintragung als Denkmal umfasst.
(5) Eine Löschung aus der Kartei erfolgt nur in Ausnahmefällen, und ist durch drei unabhängige Gutachter einstimmig zu befürworten.
(6) Mit der Eintragung in die Kartei wird ein Denkmal mit sofortiger Wirkung unter Schutz gestellt.§4 Die Denkmalnutzung
(1) Denkmäler sind so zu Nutzen, dass der Gehalt ihrer Substanz dauerhaft gesichert ist.
(2) Wird ein eingetragenes Denkmal nicht in dieser Form genutzt, so kann das Imperiale Amt für Denkmalpflege Eigentümer oder Nutzungsberechtigte dazu verpflichten, das Baudenkmal in zumutbarer Weise zu nutzen. Entsprechende Sanktionen bei Nichtbefolgung können auf Grundlage einer Verordnung ausgesprochen.
(3) Veränderungen an Nutzung und Bausubstanz bzw. Stationierung von Denkmälern bedürfen einer Erlaubnis des Imperialen Amts für Denkmalpflege. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die geforderten Maßnahmen dem Denkmalschutze nicht entgegegen stehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Maßnahme besteht.
(4) Die Veräußerung und der Erwerb von Denkmälern sind dem Imperialen Amt für Denkmalpflege umgehend anzuzeigen.§5 Entdeckung von Denkmälern
(1) Wer auf seinem Grundstück ein Denkmal entdeckt, hat dies dem Imperialen Amt für Denkmalpflege anzuzeigen und das entdeckte Material zur Prüfung in unverändertem Zustand zu erhalten.
(2) In Einvernehmen mit dem Eigentümer des Denkmals wird in Folge über die weitere Nutzung entschieden, und ob ein Verfahren zur Eintragung in die Denkmalkartei erfolgen soll.§6 Die Denkmalpflege
Das Imperiale Amt für Denkmalpflege nimmt folgende Aufgaben wahr:
1. Fachliche Beratung und Erstattung von Gutachten in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
2. wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmäler sowie deren Veröffentlichung und wissenschaftliche Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis der Denkmalpflege,
3. Konservierung und Restaurierung von Denkmälern sowie fachliche Überwachung dieser Maßnahmen,
4. wissenschaftliche Ausgrabungen, Bergung und Restaurierung von Bodendenkmälern, Überwachung dieser Maßnahmen sowie Erfassung der beweglichen Bodendenkmäler,
5. Bewirtschaftung der von der Republik bereitgestellten Mittel für die Denkmalpflege,
6. Wahrnehmung der Interessen der Denkmalpflege bei Planungen und sonstigen Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder anderer öffentlicher Stellen als Träger öffentlicher Belange,
7. Beratung bei der Vorbereitung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen.
8. Sicherung der Denkmäler vor und gegebenenfalls nach dem Katastrophenfalle.§7 Übernahme von Denkmälern
Der Eigentümer kann die Übernahme eines Denkmals durch die Kommune oder die Republik verlangen, wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf seine Pflicht zur Erhaltung des Denkmals auf Grund einer behördlichen Maßnahme nach diesem Gesetz wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, das Denkmal zu behalten oder es in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Er ist für den Grundstücks- oder Materialwert zu entschädigen.
§8 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz am Ende des Tages seiner Verkündung in Kraft.
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Zitat
Original von Andreas O'Sullivan
Kann mir eigentlich jemand hier einen guten, bereits existierenden (;)) postnuklearen Roman empfehlen?"Die Straße" von McCarthy.
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Zitat
Original von Amber Marie Ford
Ich bitte die geehrten [...] rosa [...] und sonst für das Prädidakt "politisch korrekt" qualifizierten Mitspieler freundlichst um Stellungnahmen zu diesem von mir im Netz gefundenen Text, unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Beleidigung, Diskriminierung, Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Volksverhetzung, Schwelle zur und Grenzen der Kunst und Satire etc. pp.
Nur Mut, ich beiße euch nicht, mich interessiert nur einmal was ihr dazu sagt, und was ihr sagt wenn ich euch anschließend überrasche...
Also bitte, Frauen interessieren mich höchstens peripher und daher kann ich zu so nem Schrieb gar nichts sagen.
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Zitat
Original von Hjalmar Sörensen
Aber auf Landesebene wird es wenn es möglich wird auch bestimmt bald rot-rot oder rot-rot-grün geben.
Dann kommt es noch darauf an, wie bürgerlich die Grünen inzwischen sind.Die Frage ist auch, ob die SPD die Linkspartei einbindet oder ob es gerade im Osten nicht eher umgekehrt sein wird. Was natürlich gleichzeitig Rückwirkung auf den Westen und auf die Bundesebene haben wird, da sich die "Volkspartei" SPD kaum der Schmach hingeben wird, außerhalb einer "großen" Koalition Juniorpartner zu sein.
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Hohes Haus!
Dieser Antrag definiert den Unterschied zwischen Imperianer und Imperialbürger etwas neu, sodass es im Artikel 15 möglich ist, das Amte des Imperialverwesers nur Imperianern zugänglich zu machen, ohne auf die bisherige (NebenID) Regelung verzichten zu müssen.
Das "dauerhaft" ist befusst etwas schwammig formuliert. Da im Zweifel aber die Intention des Gesetzgebers die Auslegung begründet, so möchte ich dazu anführen, dass "dauerhaft" eventuelle Wahlumzüge, wie derzeit erlebbar, verhindern soll und der Kandidat seinen Lebensmittelpunkt in Imperia haben muss - egal, ob gestalterisch begründet oder durch die Aktivität.
Der dritte Artikel streicht einige Bemerkungen bzgl. Verfassungsänderungen in Bezug auf einen "Kronrat". Dieser ist jedoch meiner Meinung nach nicht mehr in der Verfassungsurkunde als Institution auffindbar, daher kann man diese ruhig streichen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.
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Vielleicht verlässt er sich auch auf eine geschaffene Hausmacht, und Konstruktivität ist sekundär. Wer weiß das schon? Fakt ist nur, dass das Volk den Imperialkanzler wählt, und entweder macht es das immer, oder man lagert den ganzen Prozess ins Herrenhaus um.
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Zitat
Original von Rudolph Baader
Schön und gut, Herr Rohan-Mason, aber in der Praxis will ich mal bezweifeln, dass ein abgewählter Kanzler die Amtsgeschäfte sorgsam weiterführt.Natürlich. Aber wenn man ehrlich ist... was soll er auch großartig tun? Es sei denn, er kandidiert nochmal. Dann ist er vielleicht besonders motiviert. Und falls absolut nicht, dafür habe ich die Vertreterregelung drin belassen. Es sollte nur irgendwer das Amt für Notfälle formal ausführen, gerade auch wegen der Vertretungspflichten in Punkto Imperialverweser.
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Ich möchte folgenden Alternativfassung für den Artikel 19 in die Diskussion einbringen:
ZitatArtikel 19
Neuwahl des ImperialkanzlersAuf Antrag zweier Mitglieder kann das Herrenhaus Neuwahlen für das Amte des Imperialkanzlers beschließen. Hierzu muss eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Herrenhauses diesem Antrag zustimmen. Ist der Antrag erfolgreich, so sind umgehend Neuwahlen einzuleiten. Der amtierende Imperialkanzler oder ein von ihm benannter Vertreter führen die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des neuen Imperialskanzerlers fort.
Vorteile:
- Über die Zukunft des Kanzlers entscheidet defacto weiterhin die gleiche Instanz, die ihn auch wählt: Das Volk. Es macht vielleicht praktisch kaum einen Unterschied, aber rein theoretisch möchte ich schon Wert darauf legen, dass da die Legitimationen nicht verwischen.
- Man hat mit diesem Antrag wieder Klarheit über eine völlige Amtszeit und kann auch differenzierter mit dem Prozess der Neuwahl umgehen, als im Falle eines Misstrauensvotums.
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Ich beantrage das Folgende:
ZitatErstes Gesetz zur Änderung der Verfassungsurkunde
Artikel 1.
Artikel 7 der Verfassungsurkunde wird wie folgt neu gefasst:
"Artikel 7
ImperialbürgerschaftImperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist. Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus"
Artikel 2.
Artikel 15 der Verfassungsurkunde wird wie folgt neu gefasst:
"Artikel 15
Wahl des ImperialverwesersDer Imperialverweser wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf sechs Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperianer kandidieren. Wiederwahl ist zulässig.
Der Imperialverweser schwört bei seinem Amtsantritt vor dem Herrenhaus einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu regieren. Die Vereidigung wird vom Imperialkanzler vorgenommen."Artikel 3.
Im Artikel 29 der Verfassungsurkunde werden der zweite sowie der dritte Satz ersatzlos gestrichen.
Artikel 4.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
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Ich werde heute Abend einen Änderungsantrag für den betreffenden Passus der Verfassungsurkunde einbringen. Die Änderungen zur Öffnung für NebenIDs wurde schließlich noch im Glauben beschlossen, man könnte ein zivilisiertes Wahlverfahren in Imperia durchführen, ohne, dass Externe sich die geöffnete Formulierung zu eigen machen.
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Ich wär schon dafür, absolute Zahlen zu benutzen. Was ich aber fragen will. Wieso soll der Imperialkanzler nur bis zum Ende der in Imperia eigentlich nicht vorhandenen Legislaturperiode amtieren. Wenn schon jemand inthronisiert wird, kann er gleich auch die komplette Amtszeit erhalten. Denn schlussendlich ist so ein Verfahren nichts anderes als eine reguläre Wahl des Kanzlers.