Beiträge von Michael Heen

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    Das ist richtig, weicht aber a) vom Konzept des plebiszitären Vetos völlig ab und b) sieht die Rechtsordnung der Union dies bisher nicht vor und derzeit sehe ich dafür auch keine Notwendigkeit.


    Das ist richtig. Leider kenne ich mich mit der Rechtsordnung der Demokratischen Union zu wenig aus, um dies beurteilen zu können.


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    Sie können doch aufgrund Ihres gesunden Menschenverstandes sicherlich über seriöses Auftreten, Ausbildung und ähnliches urteilen?


    Sicherlich kann man das Äußere beurteilen. Doch habe ich erhebliche Zweifel, ob das ausreichend ist - der Schluss vom äußeren Auftreten auf die fachliche Qualifikation.


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    Sehe ich nicht so. Gegenbeispiele aus dem Ausland beweisen das.


    Auch da kenne ich mich zu wenig aus, da ich mich mit der Juristerei bislang zu wenig auseinandergesetzt habe.

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    Erstens würde eine Befassung durch das Unionsparlament nach der Annahme durch das Volk keinen Sinn mehr haben und zweitens würde dies die Regelannahme der repräsentativen Demokratie abschaffen.


    Es sei denn, man trennt zwischen Volksbegehren und Volksentscheid - oder?


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    Zunächst kann beispielsweise nach persönlicher und fachlicher Eignung entschieden werden - gerade im Richteramt.


    Um ehrlich zu sein: da ich kein Jurist bin, könnte ich im "Ernstfall" auch die fachliche Qualifikation eines Kandidaten zum Richteramt nicht beurteilen.



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    Denkbar wären zudem auch Konstellationen in denen der Wahlkampf vermieden wird. Beispielsweise könnte das Unionsparlament den Richter erstmalig wählen und danach müßte er sich alle vier Monate dem Votum des Volkes stellen um im Amte zu bleiben. So gäbe es keinen Wahlkampf und das Volk würde trotzdem die Richter legitimieren.


    Nehmen wir einmal an, der Richter müsste nach dem Gesetz Urteile fällen, die aber im Volk unpopulär wären: würde er sich nicht zweimal überlegen, diese zu fällen, mit Blick auf die nächste Wahl? Ich denke, dass wäre ein entscheidende Schwächung der Unabhängigkeit der Richter. Oder wie sehen Sie, bw. die Vaterländische Union, das?

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    Original von Fabian Montary


    Wozu, wenn das Volk schon beschlossen hat?


    Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es zum einen den Volksentscheid und zum anderen das Volksbegehren. wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es so, dass bei einem positiven Ergebnis des Volksbegehrens, das Parlament darüber befinden muss. Bei einem Volksentscheid hat - wieder unter dem Irrtumsvorbehalt - zuerst das Parlament einen Beschluss gefasst, und legt es anschließend dem Volk zur letzten Entscheidung vor.

    Werte Frau Heidenberg,
    was genau verstehen Sie, bzw. die UFD, unter einer "stabilen und guten Außenpolitik, die das Ansehen der Demokratischen Union über diese Grenzen trägt." ?


    Ansonsten denke ich, ist es durchaus positiv, wenn eine junge, dynamische Frau in das Regierungsamt käme.

    Was das "plebiszitäre Veto" angeht: ist es nicht sinnvoller, erst das Volk abstimmen zu lassen, bevor das Unionsparlament sich damit befasst? Ich kann mir vorstellen, dass man sich so viel Zeit und Arbeit gleich erspart. Das Unionsparlament kann sich ja immer noch mit dem Gesetz beschäftigen, wenn es vom Volk angenommen wurde.


    Ich halte die Idee der Richterwahl durch das Volk keine gute Idee. Oder nach welchen Kriterien sollen die Wähler entscheiden, wenn nicht nach den Wahlversprechen, die die Kandidaten dann von sich geben, um gewählt zu werden. Zudem frage ich mich, ob der Wahlkampf der Unabhängigkeit des Gerichts wirklich dienlich ist.

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    Original von Literoy Goldheart
    Herzlich Willkommen in der Demokratischen Union,
    seien Sie versichert, das die eMail Adresse, die Sie im Bürgernetz angeben, nicht für Spam missbraucht wird, sondern lediglich der Zustellung von Wahlbenachrichtigungen dient.
    Haben Sie sich sich für eine Heimat innerhalb der Union entschieden?


    Vielen Dank.
    Fürs erste habe ich mich für Manuri in Katista entschieden.


    Als neuer Bürger hier im Lande habe ich zwar noch nicht ganz den Durchblick, aber ist es hier wirklich Gang und Gäbe nach jemandem zu treten, der bereits am Boden liegt?


    Was das Wahlprogramm angeht: bei Frau Bont habe ich wenigstens den Eindruck gewonnen, dass sie sich ein paar Gedanken gemacht hat, statt nur dem Wähler zu sagen: "Wählt mich und alles wird gut".