Beiträge von Patrick Martinshof

    VORLÄUFIGE VERFASSUNG DER DEMOKRATISCHEN UNION RATELON


    Präambel:

    Nach dem Verderb und der Blutschuld, welche das Kalkbrenner-Regime über uns gebracht hat, hat sich die provisorische Unionsregierung aus ihrer eigenen Machtvollkommenheit heraus dazu entschlossen die folgende vorübergehende Verfassung zu erlassen, um die Ära des Kalkbrenner-Regimes endgültig zu beenden.


    Artikel I - Über allgemeine Bedinge

    (1) Die Demokratische Union Ratelon ist eine parlamentarische Republik, ihr Recht geht vom Volk aus.

    (2) Als Sitz der Unionsregierung und der höchsten Unionsorgane wird Manuri bestimmt.

    (3) Die demokratische Union Ratelon wird vorübergehend als unitaristischer Staat eingerichtet.


    Artikel II - Der Unionspräsident und die Unionsregierung

    (1) Der provisorische Unionspräsident fungiert als Staatsoberhaupt und Chef der Unionsregierung. Er ist nach dem Inkrafttreten dieser Verfassung durch die Unionsregierung zu wählen.

    (2) Der Unionspräsident führt den Oberbefehl über die ratelonischen Streitkräfte und ernennt sämtliche Würdenträger des Staates.

    (3) Dem Unionspräsidenten kommt das Begnadigungs- sowie das Notverordnungsrecht zu. Notverordnungen bedürfen der Gegenzeichnung eines Mitglieds der Unionsregierung, um Rechtskraft zu erlangen.

    (4) Der Unionspräsident ernennt nach eigenem Ermessen die Mitglieder der Unionsregierung. Die einzelnen Ministerien werden durch entsprechende Verordnungen des Unionspräsidenten errichtet.


    Artikel III - Der Unionsrat

    (1) Der Unionsrat fungiert als Organ der Gesetzgebung, ihm steht ein Ratspräsident vor, welcher durch den Unionspräsidenten ernannt wird.

    (2) Die Mitglieder des Unionsrates werden durch den Unionspräsident ernannt, jener soll hierbei jedoch die politischen Kräfteverhältnisse im Land beobachten. Ehemalige Mitglieder des Rates der Nationalen Rettung, sowie Nutznießer des Kalkbrenner-Regimes sind von einer Mitgliedschaft im Rat ausgeschlossen.

    (3) Der Unionsrat regelt seine Geschäftsgänge selbstständig durch Beschluss einer Geschäftsordnung


    Artikel IV - Demilitarisierung

    (1) Mit dem Inkrafttreten der vorläufigen Unionsverfassung wird die sofortige Demobilisierung der ratelonischen Streitkräfte angeordnet.

    (2) Sämtliche Einheiten haben in ihre Heimatgarnisonen zurückzukehren und dort ihre Waffen niederzulegen. Einheiten der Kriegsgegner, welche aktuell in ratelonischem Gewahrsam sind, werden innerhalb von 96 Stunden aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.

    (3) Bestimmte Formationen, welche durch einen gesonderten Oberbefehl des Unionspräsidenten benannt werden, werden vorerst nicht demobilisiert um die Erhaltung der Ordnung und öffentlichen Sicherheit zu bewerkstelligen.

    Artikel V - Über die Gerichtsorganisation

    (1) Die Gerichtsorganisation tritt in jener Form wieder in Kraft, in welcher sie vor der Machtergreifung des Kalkbrenner-Regimes bestanden hat.

    (2) Zur Aburteilung von Kriegsverbrechern werden separate Gerichte gebildet, welche sich aus je zwei zivilen, und zwei militärischen Richtern zusammensetzen. Diese Gerichtshöfe sind dazu ermächtigt auch die Todesstrafe zu verhängen. Die Todesstrafe soll primär durch Erschießung vollstreckt werden, für die Vollstreckung ist die Zustimmung des Unionspräsidenten erforderlich.


    Artikel VI - Schließende Bestimmungen

    (1) Der Unionspräsident soll binnen einer Woche, gerechnet ab der Verkündung dieser Verfassung im Unionsgesetzblatt, gewählt werden.

    (2) Der Unionsrat soll binnen einer Woche, gerechnet ab der Wahl des Unionspräsidenten, ernannt werden und sich konstituieren.

    (3) Der Unionspräsident soll binnen einer Woche, gerechnet ab seiner Wahl, Parlamentäre ernennen und diese zu den ehemaligen Kriegsgegnern entsenden. Diese Parlamentäre sind mit allen erforderlichen Vollmachten auszustatten.

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    Notverordnung No. 1 der provisorischen Unionsregierung


    Sämtliche Notverordnungen welche unter dem Kalkbrenner-Regime ergangen sind werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

    Um für eine grundlegende Organisation des Staates und seiner Gewalten zu sorgen wird folgende vorläufige Verfassung in Kraft gesetzt.


    VORLÄUFIGE VERFASSUNG DER DEMOKRATISCHEN UNION RATELON


    Präambel:
    Nach dem Verderb und der Blutschuld, welche das Kalkbrenner-Regime über uns gebracht hat, hat sich die provisorische Unionsregierung aus ihrer eigenen Machtvollkommenheit heraus dazu entschlossen die folgende vorübergehende Verfassung zu erlassen, um die Ära des Kalkbrenner-Regimes endgültig zu beenden.


    Artikel I - Über allgemeine Bedinge

    (1) Die Demokratische Union Ratelon ist eine parlamentarische Republik, ihr Recht geht vom Volk aus.

    (2) Als Sitz der Unionsregierung und der höchsten Unionsorgane wird Manuri bestimmt.

    (3) Die demokratische Union Ratelon wird vorübergehend als unitaristischer Staat eingerichtet.


    Artikel II - Der Unionspräsident und die Unionsregierung

    (1) Der provisorische Unionspräsident fungiert als Staatsoberhaupt und Chef der Unionsregierung. Er ist nach dem Inkrafttreten dieser Verfassung durch die Unionsregierung zu wählen.

    (2) Der Unionspräsident führt den Oberbefehl über die ratelonischen Streitkräfte und ernennt sämtliche Würdenträger des Staates.

    (3) Dem Unionspräsidenten kommt das Begnadigungs- sowie das Notverordnungsrecht zu. Notverordnungen bedürfen der Gegenzeichnung eines Mitglieds der Unionsregierung, um Rechtskraft zu erlangen.

    (4) Der Unionspräsident ernennt nach eigenem Ermessen die Mitglieder der Unionsregierung. Die einzelnen Ministerien werden durch entsprechende Verordnungen des Unionspräsidenten errichtet.


    Artikel III - Der Unionsrat

    (1) Der Unionsrat fungiert als Organ der Gesetzgebung, ihm steht ein Ratspräsident vor, welcher durch den Unionspräsidenten ernannt wird.

    (2) Die Mitglieder des Unionsrates werden durch den Unionspräsident ernannt, jener soll hierbei jedoch die politischen Kräfteverhältnisse im Land beobachten. Ehemalige Mitglieder des Rates der Nationalen Rettung, sowie Nutznießer des Kalkbrenner-Regimes sind von einer Mitgliedschaft im Rat ausgeschlossen.

    (3) Der Unionsrat regelt seine Geschäftsgänge selbstständig durch Beschluss einer Geschäftsordnung


    Artikel IV - Demilitarisierung

    (1) Mit dem Inkrafttreten der vorläufigen Unionsverfassung wird die sofortige Demobilisierung der ratelonischen Streitkräfte angeordnet.
    (2) Sämtliche Einheiten haben in ihre Heimatgarnisonen zurückzukehren und dort ihre Waffen niederzulegen. Einheiten der Kriegsgegner, welche aktuell in ratelonischem Gewahrsam sind, werden innerhalb von 96 Stunden aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.

    (3) Bestimmte Formationen, welche durch einen gesonderten Oberbefehl des Unionspräsidenten benannt werden, werden vorerst nicht demobilisiert um die Erhaltung der Ordnung und öffentlichen Sicherheit zu bewerkstelligen.


    Artikel V - Über die Gerichtsorganisation

    (1) Die Gerichtsorganisation tritt in jener Form wieder in Kraft, in welcher sie vor der Machtergreifung des Kalkbrenner-Regimes bestanden hat.

    (2) Zur Aburteilung von Kriegsverbrechern werden separate Gerichte gebildet, welche sich aus je zwei zivilen, und zwei militärischen Richtern zusammensetzen. Diese Gerichtshöfe sind dazu ermächtigt auch die Todesstrafe zu verhängen. Die Todesstrafe soll primär durch Erschießung vollstreckt werden, für die Vollstreckung ist die Zustimmung des Unionspräsidenten erforderlich.


    Artikel VI - Schließende Bestimmungen

    (1) Der Unionspräsident soll binnen einer Woche, gerechnet ab der Verkündung dieser Verfassung im Unionsgesetzblatt, gewählt werden.

    (2) Der Unionsrat soll binnen einer Woche, gerechnet ab der Wahl des Unionspräsidenten, ernannt werden und sich konstituieren.

    (3) Der Unionspräsident soll binnen einer Woche, gerechnet ab seiner Wahl, Parlamentäre ernennen und diese zu den ehemaligen Kriegsgegnern entsenden. Diese Parlamentäre sind mit allen erforderlichen Vollmachten auszustatten.


    MANURI, 26.12.2023

    MARTINSHOF.

    Bürger und Bürgerinnen!


    Dank dem Einsatz von tapferen Soldaten, welche von Anfang gegen das Regime von Kalkbrenner waren, sowie durch den Einsatz von Soldaten die ihren Irrweg erkannt haben, ist es gelungen diesen verrückten Diktator mit samt seiner Entourage zu verhaften und ihrer Ämter zu entheben. An ihre Stelle ist eine provisorische Unionsregierung unter meiner Führung getreten, welche beschlossen hat dass ich bis auf weiteres das Amt des Unionspräsidenten ausfüllen möge. Um nun dem Krieg ein Ende zu setzen habe ich die sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen sowie die Entsendung von Parlamentären angeordnet. Weiters werden, genau zu diesem Zeitpunkt, noch verbliebene Anhänger des Kalkbrenner-Regimes entwaffnet und in Gewahrsam genommen.


    Uns erwarten schwere Zeiten, nachdem wir in Verderb und Blutschuld geführt worden sind. Dieser Krieg hätte niemals ausbrechen müssen und auch niemals ausbrechen dürfen. Nun können wir uns nur mehr unserem Schicksal fügen, und hoffen dass unsere Kriegsgegner uns mit Gnade und Güte begegnen. Nichts desto trotz, mit vereinten Kräften werden wir auch diese Herausforderungen meistern.


    Gott schütze Ratelon!

    Nachdem das Regierungsviertel entsprechend gesichert wurde, bezieht Martinshof sein Büro. Als erste Amtshandlung setzt er seine Unterschrift unter ein Dokument, welches die sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen und die ratelonische Kapitulation anordnet. Weiters wird die Entwaffnung von Einheiten, welche noch dem Diktator Kalkbrenner treu sind, befohlen. Danach wendet sich Martinshof in einer Ansprache an das Volk und die Weltöffentlichkeit.

    Schließlich ist der Zeitpunkt gekommen und man entschließt sich dazu die Operation zu starten. Über loyale Gefolgsleute gehen entsprechende Informationen und Befehle raus. Das Hauptziel dieser Operation ist ganz klar die Eroberung Manuris, um so schnell als möglich an die Hebel der Macht zu kommen.

    In einem kleinen, unscheinbaren Haus auf dem Land, trifft sich ein Zirkel von Verschwörern. Anfangs war der Kreis noch sehr klein und überschaubar, aber inzwischen sind auch höherrangige Angehörige der Unionsstreitkräfte und der Polizei hinzugekommen, so dass man nun langsam aber sicher den Zugriff auf die Ressourcen hat, welche man für den Sturz der Regierung braucht. Während man spricht verschlechtert sich die Lage in Manuri und der gesamten Union fast schon stündlich, so dass es nur mehr eine Frage von wenigen Stunden ist, bis der Griff des Kalkbrenner-Regimes so weit geschwächt ist dass man zuschlagen kann..