Beiträge von Schrobi

    Zitat

    Original von Lady Teri Shark
    Paket annehmen und sammeln. Als Privatmann schließt du mit der Annahme eines nicht bestellten Paketes keinen Vertrag ab. Wenn die Absender ihre Pakaete irgendwann zurückfordern, müssten sie dan auch den Versand bezahlen.


    Würde ich von abraten.


    Es handelt sich hier zwar hier denke ich um eine unbestellte Leistungen, die grundsätzlich keine Ansprüche gegen einen begründen. Da hier aber eindeutig ist, dass das Paket nicht für einen bestimmt ist (Name und Adresse sind ja offensichtlich falsch) und das auch erkennbar ist, begründet man im schlimmsten Fall so selber Ansprüche gegen sich.


    Wenn andauernd Pakete falsch ankommen und der Zusteller die immer zu einem bringt, obwohl das nicht logisch zu erklären ist (Name stimmt nicht, Adresse auch nicht), dann hat der Zusteller sie doch nicht mehr alle.


    Pakete ablehnen ist das eine. Ich würde mich aber auch mal mit Hermes in Verbindung setzen und den erzählen, dass deren Paketbote andauernd Lieferung zu einem schickt, obwohl Name und Adresse nicht stimmen.

    Folgender Antrag ging bei Gericht ein:


    [doc]An: Uniongericht
    - Das Unionsverwaltungsgericht



    Hauptstadtbüro
    Kanzlei Hinz & Kunz international, Büro Katista
    An der Promenade 5
    Trisan, Freie Republik Katista, DU
    Senior Partner: Prof. Pjotr Jerkov



    05. August 2009, Trisan, Katista


    Betrifft: Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen den Unionspräsidenten



    Meine Mandanten


    Herr Palin Waylan-Majere, wohnhaft Montary City, Roldem


    sowie die
    Fraktion DIE GRÜNEN im Unionsparlament


    beantragen eine einstweilige Anordnung gegen den Unionspräsidenten und die Anordnung der Vereidigung Palin Waylan-Majeres als Mitglied des Unionsparlamentes.
    Außerdem beantragen wir die Eröffnung des Hauptverfahrens zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Handelns des Unionspräsidenten.



    I


    Der Antrag ist zulässig.


    Das Unionsverwaltungsgericht ist nach §7 III zuständig für alle Verfahren, bei denen mindestens eine streitentscheidende Norm aus dem Öffentlichen Recht stammt und eine öffentliche Person beteiligt ist.
    Bei der Unionsverfassung handelt es sich um eine Rechtsnorm des Öffentlichen Rechts. Der Unionspräsident ist öffentliche Person als von der Verfassung mit Rechten ausgestattetes Amt.


    Nach §17 UGerG ist die einstweilige Anordnung in sämtlichen Verfahrenszügen zulässig.



    II


    Mein Mandant sieht sich durch die Entscheidung des Unionspräsidenten (Mitteilungen 28. Unionsparlament) ihn nicht als Mitglied des Unionsparlamentes zu vereidigen in seinem Recht zur Ausübung eines politischen Mandats eingeschränkt (Art. 30 I Satz 1 Unionsverfassung: "Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben.").



    III


    Begründung im ersten:
    Artikel 30 verbietet ausdrücklich die Einflussnahme des Unionspräsidenten auf eine solche Entscheidung; ein Prüfungsrecht gesteht ihm die Verfassung nicht zu. Die Aufgabe des Unionspräsidenten zur Vereidigung von Abgeordneten nach Art. 36 I Satz 2 Unionsverfassung ist also keine Entscheidungsbefugnis, sondern eine Ausführungsanordnung. Der Präsident tritt hier lediglich als "willfähriger Ausführer" der Unionsverfassung in Erscheinung, nicht aber in seiner Aufgabe als Bewahrer der Unionsverfassung.



    IV


    Begründung im zweiten:
    Scheint die Argumentationskette die der Unionspräsident, bzw. sein Rechtsbeistan anführt nicht stimmig.
    Eine Parteienauflösung hat nicht stattgefunden. Wenngleich auch die Partei die Kriterien des Parteiengesetzes nicht mehr erfüllt hat, so findet dennoch keine automatische Auflösung statt, sondern diese obliegt dem Innenministerium. Eine solche Auflösung fand nachweislich nicht statt, ergo hat die Partei "DIE GRÜNEN" auch über den Tod Rex Markers fortgedauert, und ist somit berechtigt, nachzunominieren.
    Eine hypothetische Parteilöschung, "die hätte stattfinden müssen" kann und darf schon alleine im Sinne der Rechtssicherheit nicht beachtlich sein.


    V


    Zusammenfassend beantragen wir also 1) den Erlass einer Einstweiligen Anordnung, die die Vereidigung von Palin Waylan-Majere anordnet. 2) Die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Handlungsweise des Unionspräsidenten als rechtswidrig einstufen soll.





    Mit freundlichen Grüßen,
    Prof. Pjotr Jerkov, Rechtsanwalt[/doc]


    Es ergeht der nachfolgende


    [doc]

    Beschluss



    I. Dem Antrag auf einstweilige Anordnung zur Vereidigung des Antragstellers als Mitglied des Unionsparlaments durch den Unionspräsidenten wird entsprochen. Der Unionspräsident hat die Vereidigung von Palin Waylan-Majere zum MdUP vorzunehmen.


    II. Das Hauptverfahren wird eröffnet.


    Es folgt die Begründung:


    Zu. I: Der Antragsteller beruft sich auf das Behinderungsverbot zur Übernahme eines Mandats. Diese Regelung steht im Einklang, und dient insbesondere, der Gewährleistung des freien Mandats. Dadurch soll das Recht sicher gestellt werden, sich um ein Mandat bewerben, es ausüben, aber auch annehmen zu können und dies frei von Beschränkungen. Für das Gericht war nun zu prüfen, wie weit diese Schutzvorschriften anzuwenden sind, d.h. ob hier im Wege der einstweiligen Anordnung das freie Mandat zu schützen ist.
    Das Gesetz erlaubt Parteien ausdrücklich den Mandatsträger zu bestimmen, sofern die Nachrückerregelung ausgeschöpft ist. Unabhängig von der letztendlich erforderlichen Klärung, ob das Verfahren innerhalb der Partei korrekt verlief, begründet die Parteientscheidung zunächst einen Mandatsanspruch, der durch den Grundsatz des freien Mandats zu schützen ist. Dem Antragsteller muss deshalb die Annahme und die Ausübung des Mandats vorerst ermöglicht sein.
    Die Verwehrung der Mandatsausübung wiegt deutlich schwerer, als die spätere Feststellung, dass die gesetzlich erlaubte parteiinterne Mandatsbestimmung Fehler aufweist.


    Zu II: Inwiefern die Entscheidung des Antragsgegners rechtswidrig gewesen sein könnte, ist nach Ansicht des Gerichts insbesondere unter Betrachtung seiner (verfassungs)rechtlichen Stellung durch Sachvorträge der Parteien im Hauptverfahren zu erörtern. In diesem Zusammenhang ist dann auch zu klären, inwieweit die Nachnominierung im parteiinternen Verfahren rechtskonform ist.


    Prof. Dr. Schrobi, 13.08.2009
    [/doc]


    Das Hauptverfahren ist somit unter meinem Vorsitz eröffnet.
    Die Verfahrensparteien werden um Anwesenheitsmeldung bzw. um Mitteilung der Prozessvertreter gebeten.


    Der Antragsteller hat die Gelegenheit Ergänzungen zum vorliegenden Antrag vorzutragen.

    Eine sehr traurige Nachricht.
    Ich wünsche den Angehörigen viel Kraft einen solchen schmerzlichen durchzustehen.




    [so]@v.Stern: Hey, schön, dass du wieder da bist!?! ;) Wenigstens lebst du noch ^^[/so]

    Zitat

    Original von Philipp Klatten
    Dass die Kritik nicht ganz unberechtigt ist, zeigt auch die schnelle Reaktion von Steinmeier, das Gesundheitsressort in seinem Wahlkampfteam erst mal unbesetzt zu lassen. Ein typisches Sommerloch-Thema ist das jedenfalls nun nicht mehr.


    Sehe ich anders. Er wurde quasi dazu gezwungen, weil die einfache Bevölkerung nunmal hier wieder auf den Zug der Presse aufspringt, die hier einen Skandal hochpuscht. Für die ohnehin frustrierten und politikverdrossenen Menschen in unsererm Land sind Politiker glaub ich alle per se böse und wenn man sich die "Teds" und "Umfragen" der Tageszeitungen und Nachrichtensender ansieht, dann gibt es fast 80% Rücktrittforderungen in der Bevölkerung. Bei so einem aufgebauschten Ding, muss Steinmeier durch handeln, um nicht weiter zu versinken.


    Für mich ist das keine Art von Schuldeingeständnis oder so.

    Hat jemand zufällig gestern - ich glaub es war bei den Tagesthemen mit Herrn Buhrow - gegen Ende den kleinen Beitrag zu den Sommerlöchern gesehen? Nicht nur Buhrow musste lachen, auch ich konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen.


    Die Berichte über den ausgebüxten Kaiman Sammy.
    Ein Riesenwels, der einen Dackel verspeist hatte.
    Ein Problembär in Bayern.
    Mallorca soll weiteres Bundesland werden.
    Rechtsüberholen in den Ferienzeiten soll erlaubt sein.
    etc.
    Dieses Jahr leider nur eine fast vom Alligator gefressener Ex-Ministerpräsident Beckstein, tja und wohl diese künstliche Aufregung um einen vorübergehend entwendeten Dienstwagen ^^


    War sehr unterhaltsam, auch wie es zusammengeschnitten war ;)

    Zitat

    Original von Hajo Poppinga
    Aber trotzdem sollten deutsche Regierungsangehörige zu jeder Zeit angemessen auftreten und reisen. Deswegen habe ich auch kein Problem damit, wenn die mit der Flugbereitschaft durch die Gegend kutschiert werden.


    Wir sollten uns ein wenig mehr an den Franzosen orientieren.
    Wenn ihr kleiner Sonnenkönig Nicolas für 200.000 € im Jahr (oder wieviel es auch immer waren) Blumen bestellt, dann freuen die sich, dass ihr Palast so herrlich geschmückt ist. ;)


    Ganz ehrlich: Eine Minister/in braucht nunmal gewisse Dinge - auch im Urlaub, da der Job eben ein Fulltime-Job ist und nicht mal eben nebenher gemacht oder gar abgelegt werden kann.

    Sehe ich ähnlich.


    Es ist sicherlich zu hinterfragen, warum der Dienstwagen "leer" tausende Kilometer nachgebracht werden musste.


    Andererseits - und ich kann mich ja auch nur auf die Infos auf der Presse stützen - scheint den Ministern der Dienstwagen ausdrücklich im In- und Ausland zuzustehen. Deswegen ist es wohl rechtlich in Ordnung gewesen. Der Vorwand dort dienstliche Termine wahrzunehmen halte ich für irrelevant, weil es darauf meines Erachtens nicht drauf ankommt, den Dienstwagen zu nutzen.


    Ich kann nachvollziehen, dass eine Bundesministerin sich ungern einen fremden Wagen mit fremden Fahrer "anmietet". Und auch das Argument, dass sie sich "von der Botschaft einen Wagen leihen könnte" überzeugt mich nicht. Auch da entstehen Kosten.
    Auch wenn es sicherlich andere Ansichten gibt, ich bin der Meinung, dass sie sehr wohl einen gewissen Grad an Personenschutz braucht und wenn es nur der ausgebildete Fahrer und ein gesichertes Fahrzeug ist. Immerhin ist sie Mitglied eines Verfassungsorgans der BRD - Gefahreneinschätzung hin oder her. Dass es - gerade in den südlichen Ländern - Kriminalität gibt hat sich bei dem Diebstahl der Limousine gezeigt.


    Zudem können wir gar nciht prüfen, ob sie nicht vielleicht alle Fahrten privat abrechnet zwischen den dienstlichen Terminen. Das ist alles reine Spekulation, solange man nicht Zahlen und Vorschriften kennt.


    Ich finde es legitim, dass sie ihren Dienstwagen im Ausland nutzt. Ministerin ist man nunmal nicht nur für ein paar Stunden am Tag.

    Hey, dann liegt es doch nicht an meiner Internetverbindung.


    Ist mir heute mittag nämlich auch schon aufgefallen.
    Hatte auch kurz überlegt das mal hier anzusprechen, aber dann ging es auf einmal wieder.


    Müssen wir mal beobachten. War hoffentlich heute ne Ausnahme.

    Witzige - und vor allem medienwirksame - Idee ;)


    Sachenrecht habe ich aber (zum Glück) noch vor mir.


    Ich muss aber sagen, dass dieser "Hörsaal", in dem geschrieben wurde, recht hässlich ist. So langgezogen und alles auf einer Ebene. Sowas mag ich ja gar nicht ^^

    Zitat

    Original von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
    Wer lernt, hat kein Talent ;)


    Ich sollte auch nicht zu viel vor den Büchern hängen ... musste mich gerade selbst dabei ertappt wie ich in der Forenübersicht bei den WI "Rücktritt" las und mein erster Gedanke "nach §§323 oder 326 IV?" war :D Oh mann ... Zeit ins Bett zu gehen ;)

    Eine schöne Idee und für die juristische Welt sicherlich eine Bereicherung.


    Eventuell könnten die Herausgeber darüber nachdenken, diese juristische Fachzeitschrift durch internationale Autoren zu ergänzen. Zum einen wäre es auf diese Weise interessant anderere Rechtssysteme und dort gefallene Entscheidungen gesammelt zu lesen, zum anderen wäre es sicherlich eine weitere Aktivitätsgarantie, wenn ein möglichst breites, internationales Autorenteam mitwirkt.

    ich warte noch auf das Portal "meinbnd.net" - natürlich sponsored by bundesregierung.


    da tragen sich sämltiche auffindbare und erwähnenswerte Daten wie von Geisterhand selbst ein :D