Danke, Herr Kaulmann. Da sonst nichts mehr kommt, schließe ich die Verhandlung und ziehe mich zur Urteilsfindung zurück.
Beiträge von Heinrich von Löwenherz
-
-
Gut. Dann darf jetzt Herr Kaulmann sein Plädoyer halten.
-
Ich möchte, wenn keine Beweisanträge mehr gestellt werden, zu den Schlussplädoyers übergehen. Zur Ausarbeitung der Plädoyers haben die Parteien je 72 Stunden Zeit. Herr Geert van Bloemberg-Behrens ist als erster dran. Dann Herr Kaulmann.
-
Zitat
Original von Kauli
Es ist eine weitere Person, die diese Behauptung aufgestellt hat: Herr Geert van Bloemberg-Behrens
Geert van Bloemberg-Behrens ist als Kläger anwesend. Sie können ihm eine Frage stellen oder auf eine Aussage verweisen, die das Gericht zur Kenntnis nimmt.
-
Zitat
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Geschätzter Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nun leider nicht mehr folgen./Simoff: Ich weiß, was du meinst. Da ich aber ein Verfechter der Trennung von RL und VL bin, kann und werde ich auf so etwas nicht eingehen. Das gehört Simoff geklärt. Ergo bin ich auch der Auffassung, dass man nicht mit simulationsexternen Dingen argumentieren kann in einem Gerichtsprozess.
[so]Bin ich ja grundsätzlich auch. Es wäre nur nicht fair Kauli als Idioten darzustellen, obwohl es simoff-Tatbestände gibt. Wenn Du am Verfahren festhältst und/oder Kauli auf ein Urteil besteht werde ich bei der Entscheidung die simoff Paragraphen berücksichtigen. Also rate ich dir von der Strategie Krüger ist eine andere Person grundsätzlich ab. Der Hinweis gilt für einen eventuell sich anschließenden Prozess gegen dich.[/so]
[doc]
Unionsgericht für Strafsachen
Beschluss
Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214
In der Strafsache
gegen
Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Unionwegen Verleumdung
wird der Antrag des Angeklagten Kaulmann auf Einstellung des Verfahrensabgewiesen.
Der Kläger, Geert van Bloemberg-Behrens, führt das Verfahren in Wege der Privatklage. Im Rahmen dieser ist der Privatkläger hinsichtlich der Rechte im Verfahren so zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Klageerhebung (§ 8b Abs. 1 u. 4 StPG). Diese besondere Vorschrift verdrängt (ergänzt) die allgemeine des § 2 Absatz 2 StPG.
v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
[/doc] -
Zitat
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Zudem beantrage ich, dass Herr Alexander Krüger hier als Zeuge vernommen wird. Er kann sicher bezeugen, dass er selbst abgestimmt hat.Das ist nicht strittig. Im Zweifel wären die Fragen, die ich an ihn habe im Zusammenhang eines möglichen Strafverfahrens gegen Sie und nicht gegen Herrn Kaulmann.
Da es keine funktionierende Rechtsanwaltschaft gibt und ich einen fairen und sauberen Prozess möchte, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass das Strafgesetzbuch der Demokratischen Union im achten Abschnitt sich mit realen Straftaten befasst. Insoweit werde ich wahrscheinlich auch berücksichtigen müssen was simoff ist. Die Trennung Geert van Bloemberg-Behrens und Alexander Krüger zieht als Strategie nicht wirklich. Das ist aber auch keine Frage, die wir hier erörtern müssen. Das wäre, wie gesagt, ein anderes Verfahren.
-
Zitat
Original von Kauli
Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.Danke. Was für ein Zeuge wäre das und was könnte er beitragen? Über den Verfahrensantrag werde ich noch förmlich entscheiden.
-
Wenn bis zum 20.03.2014 keine Vorträge mehr gemacht werden werde ich zu den Plädoyer aufrufen und ggf. nach Aktenlage entscheiden. Sie haben also noch Gelegenheit zu Äußerungen und Anträgen.
-
-
Als Hinweis an die Prozessparteien, weise ich darauf hin, dass das Gericht auch die Strafbarkeit nach §67 (Üble Nachrede) prüft.
-
Und um es nicht zu vergessen noch eine Frage: Es kann nicht 100%ig nachgewiesen werden, dass Krüger von Bloemberg-Behrens gewählt hat, oder doch?
-
Herr Kaufmann Sie dürfen sich dazu äußern. Und gleichzeitig habe ich einige Fragen.
Kann anhand der Protokolle festgestellt werden wann dieser Alexander Krüger und wann Geert van Bloemberg-Behrens abgestimmt haben? Uhrzeit, Datum. Haben beide die gleiche IP? Die gleiche Mail?
Warum haben Sie im offiziellen Wahlprotokoll unter "Besondere Vorkommnisse" nichts vermerkt?
-
Zitat
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Das ist mir selbst undeutlich, euer Ehren. In verschiedenen öffentlichen Äußerungen hat Herr Kaulmann behauptet, ich und Herr Krüger, der ehemalige Ministerpräsident von Salvor-Katista, sein ein und die selbe Person. Ich hätte einmal als Geert und einmal als Alexander abgestimmt. Absurd, finden Sie nicht? Ich wüsste nicht dass ich schizophren oder dergleichen bin.Ich glaube wir können auf ein ärztliches Gutachten über Ihre psychische Gesundheit verzichten

Ich habe die konkrete Äußerung rausgesucht, weil in der Anklageschrift wird nur auf eine vage Wiederholung verwiesen.Gibt es noch weitere Äußerungen dieser Art?
[so] Ich möchte das in Gänze kapieren, deshalb frage ich, obgleich es nicht entscheidend erscheint: Geert und Alexander werden vom gleichen Spieler geführt, oder?[/so]
-
Zitat
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich melde mich anwesend.Das ist schön. Möchten Sie was ergänzen? Vielleicht erklären Sie wie Herr Kaulmann auf die Idee kommen könnte Sie hätten doppelt abgestimmt? Spekulieren Sie mal

-
Fräulein, vielen Dank.
-
Zitat
Original von Kauli
Ach ja, ich möchte auch einen Antrag zur Verfahrensweise stellen.Bitte, Herr Kaulmann.
-
Herr Kaulmann möge zuerst erklären, ob er einen Strafverteidiger wünscht oder auf einen verzichtet. Und er möge festlegen, ob er sich zum Tatvorwurf äußern möchte oder nicht (§§ 13 Abs. 2, 7 StPG).
Herr van Bloemberg-Behrens darf jetzt oder dannach Ergänzungen zu seiner Anklage machen, wenn er solche zu machen hat oder erklären, dass er keine Ergänzungen mehr vorzubringen hat.
Bitteschön, meine Herren und möglichst sachlich.
-
[doc]
Unionsgericht für Strafsachen
Vorladung
An Herrn
Geert van Bloemberg-BehrensGeschäftsnummer UStG 01 XXIII 214
In der Strafsache
gegen
Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Unionwegen Verleumdung
wird Ihnen aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden. Im Rahmen der Privatklage haben Sie die gleichen Rechte, wie sie die Staatsanwaltschaft hätte.v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
[/doc] -
[doc]
Unionsgericht für Strafsachen
Vorladung
An Herrn
Tiberius KaulmannGeschäftsnummer UStG 01 XXIII 214
In der Strafsache
gegen
Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Unionwegen Verleumdung
werden Sie darüber informiert, dass gegen Sie im Rahmen der Privatklage ein Strafverfahren nach § 8b StPG eingeleitet wurde.Ihnen wird aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden.
Sie können einen rechtlichen Beistand hinzuziehen oder erklären, dass Sie auf einen Strafverteidiger verzichten. Zur Abgabe einer solchen Erklärung setzt das Gericht eine Frist bis zum
23.02.2014
v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
[/doc][doc]
§13 Rechte des Angeklagten
(1) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtliches Gehör.
(2) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtlichen Beistand (Strafverteidiger). Ihm wird notwendigenfalls vom Gericht ein Rechtsanwalt von Amts wegen vermittelt. Die Vermittlung kann unterbleiben, wenn der Angeklagte ausdrücklich auf einen Strafverteidiger verzichtet und der Angeklagte sich bei Betrachtung seiner Fähigkeiten und der Komplexität der Sach- und Rechtslage wohl selbst vertreten kann. In diesem Fall hat, sofern dieses Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Angeklagte alle Rechte, die sein Strafverteidiger hätte.
(3) Dem Angeklagten ist die geschützte Kommunikation mit seinem Strafverteidiger zu gestatten.
(4) Der Angeklagte kann sich wegen wahrheitswidriger Äußerungen vor Gericht nicht strafbar machen.
(5) Ist eines dieser Rechte nicht gewährleistet, muss das Gericht das Verfahren aussetzen, bis der Mangel behoben ist.
(6) Bei mehreren Angeklagten gelten die Rechte für jeden einzeln.
(7) Der Angeklagte kann die Aussage verweigern.[/doc] -
[DOC]
Manuri, 19.02.2014
An das
Unionsgericht für StrafsachenKlage wegen Verleumdung
Antragssteller:
Geert van Bloemberg-BehrensAntragsgegner:
Herr Tiberius KaulmannHiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)
Antragsbegründung:
Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.
Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.
Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments und Präsident des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geert van Bloemberg-Behrens
[/DOC]