Beiträge von Heinrich von Löwenherz

    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens
    Geschätzter Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nun leider nicht mehr folgen.



    /Simoff: Ich weiß, was du meinst. Da ich aber ein Verfechter der Trennung von RL und VL bin, kann und werde ich auf so etwas nicht eingehen. Das gehört Simoff geklärt. Ergo bin ich auch der Auffassung, dass man nicht mit simulationsexternen Dingen argumentieren kann in einem Gerichtsprozess.


    [so]Bin ich ja grundsätzlich auch. Es wäre nur nicht fair Kauli als Idioten darzustellen, obwohl es simoff-Tatbestände gibt. Wenn Du am Verfahren festhältst und/oder Kauli auf ein Urteil besteht werde ich bei der Entscheidung die simoff Paragraphen berücksichtigen. Also rate ich dir von der Strategie Krüger ist eine andere Person grundsätzlich ab. Der Hinweis gilt für einen eventuell sich anschließenden Prozess gegen dich.[/so]



    [doc]



    Unionsgericht für Strafsachen





    Beschluss


    Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214


    In der Strafsache


    gegen


    Tiberius Kaulmann,
    wohnhaft in Katista,
    Unionsbürger der Demokratischen Union



    wegen Verleumdung
    wird der Antrag des Angeklagten Kaulmann auf Einstellung des Verfahrens


    abgewiesen.


    Der Kläger, Geert van Bloemberg-Behrens, führt das Verfahren in Wege der Privatklage. Im Rahmen dieser ist der Privatkläger hinsichtlich der Rechte im Verfahren so zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Klageerhebung (§ 8b Abs. 1 u. 4 StPG). Diese besondere Vorschrift verdrängt (ergänzt) die allgemeine des § 2 Absatz 2 StPG.


    v. Löwenherz
    Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
    [/doc]

    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens
    Zudem beantrage ich, dass Herr Alexander Krüger hier als Zeuge vernommen wird. Er kann sicher bezeugen, dass er selbst abgestimmt hat.


    Das ist nicht strittig. Im Zweifel wären die Fragen, die ich an ihn habe im Zusammenhang eines möglichen Strafverfahrens gegen Sie und nicht gegen Herrn Kaulmann.


    Da es keine funktionierende Rechtsanwaltschaft gibt und ich einen fairen und sauberen Prozess möchte, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass das Strafgesetzbuch der Demokratischen Union im achten Abschnitt sich mit realen Straftaten befasst. Insoweit werde ich wahrscheinlich auch berücksichtigen müssen was simoff ist. Die Trennung Geert van Bloemberg-Behrens und Alexander Krüger zieht als Strategie nicht wirklich. Das ist aber auch keine Frage, die wir hier erörtern müssen. Das wäre, wie gesagt, ein anderes Verfahren.

    Herr Kaufmann Sie dürfen sich dazu äußern. Und gleichzeitig habe ich einige Fragen.


    Kann anhand der Protokolle festgestellt werden wann dieser Alexander Krüger und wann Geert van Bloemberg-Behrens abgestimmt haben? Uhrzeit, Datum. Haben beide die gleiche IP? Die gleiche Mail?


    Warum haben Sie im offiziellen Wahlprotokoll unter "Besondere Vorkommnisse" nichts vermerkt?

    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens
    Das ist mir selbst undeutlich, euer Ehren. In verschiedenen öffentlichen Äußerungen hat Herr Kaulmann behauptet, ich und Herr Krüger, der ehemalige Ministerpräsident von Salvor-Katista, sein ein und die selbe Person. Ich hätte einmal als Geert und einmal als Alexander abgestimmt. Absurd, finden Sie nicht? Ich wüsste nicht dass ich schizophren oder dergleichen bin.


    Ich glaube wir können auf ein ärztliches Gutachten über Ihre psychische Gesundheit verzichten :)
    Ich habe die konkrete Äußerung rausgesucht, weil in der Anklageschrift wird nur auf eine vage Wiederholung verwiesen.


    Wahlbetrug?


    Gibt es noch weitere Äußerungen dieser Art?


    [so] Ich möchte das in Gänze kapieren, deshalb frage ich, obgleich es nicht entscheidend erscheint: Geert und Alexander werden vom gleichen Spieler geführt, oder?[/so]

    Herr Kaulmann möge zuerst erklären, ob er einen Strafverteidiger wünscht oder auf einen verzichtet. Und er möge festlegen, ob er sich zum Tatvorwurf äußern möchte oder nicht (§§ 13 Abs. 2, 7 StPG).


    Herr van Bloemberg-Behrens darf jetzt oder dannach Ergänzungen zu seiner Anklage machen, wenn er solche zu machen hat oder erklären, dass er keine Ergänzungen mehr vorzubringen hat.


    Bitteschön, meine Herren und möglichst sachlich.

    [doc]



    Unionsgericht für Strafsachen




    Vorladung


    An Herrn
    Geert van Bloemberg-Behrens



    Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214


    In der Strafsache


    gegen


    Tiberius Kaulmann,
    wohnhaft in Katista,
    Unionsbürger der Demokratischen Union



    wegen Verleumdung
    wird Ihnen aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden. Im Rahmen der Privatklage haben Sie die gleichen Rechte, wie sie die Staatsanwaltschaft hätte.



    v. Löwenherz
    Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
    [/doc]

    [doc]



    Unionsgericht für Strafsachen




    Vorladung


    An Herrn
    Tiberius Kaulmann



    Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214


    In der Strafsache


    gegen


    Tiberius Kaulmann,
    wohnhaft in Katista,
    Unionsbürger der Demokratischen Union



    wegen Verleumdung
    werden Sie darüber informiert, dass gegen Sie im Rahmen der Privatklage ein Strafverfahren nach § 8b StPG eingeleitet wurde.


    Ihnen wird aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden.


    Sie können einen rechtlichen Beistand hinzuziehen oder erklären, dass Sie auf einen Strafverteidiger verzichten. Zur Abgabe einer solchen Erklärung setzt das Gericht eine Frist bis zum


    23.02.2014





    v. Löwenherz
    Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
    [/doc]


    [doc]
    §13 Rechte des Angeklagten
    (1) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtliches Gehör.
    (2) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtlichen Beistand (Strafverteidiger). Ihm wird notwendigenfalls vom Gericht ein Rechtsanwalt von Amts wegen vermittelt. Die Vermittlung kann unterbleiben, wenn der Angeklagte ausdrücklich auf einen Strafverteidiger verzichtet und der Angeklagte sich bei Betrachtung seiner Fähigkeiten und der Komplexität der Sach- und Rechtslage wohl selbst vertreten kann. In diesem Fall hat, sofern dieses Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Angeklagte alle Rechte, die sein Strafverteidiger hätte.
    (3) Dem Angeklagten ist die geschützte Kommunikation mit seinem Strafverteidiger zu gestatten.
    (4) Der Angeklagte kann sich wegen wahrheitswidriger Äußerungen vor Gericht nicht strafbar machen.
    (5) Ist eines dieser Rechte nicht gewährleistet, muss das Gericht das Verfahren aussetzen, bis der Mangel behoben ist.
    (6) Bei mehreren Angeklagten gelten die Rechte für jeden einzeln.
    (7) Der Angeklagte kann die Aussage verweigern.[/doc]

    [DOC]

    Manuri, 19.02.2014


    An das
    Unionsgericht für Strafsachen



    Klage wegen Verleumdung


    Antragssteller:
    Geert van Bloemberg-Behrens


    Antragsgegner:
    Herr Tiberius Kaulmann



    Hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)


    Antragsbegründung:


    Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.


    Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.


    Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments und Präsident des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.


    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Geert van Bloemberg-Behrens


    [/DOC]