Beiträge von Kauli

    1. Wahlbeteiligung


    Es nahmen 13 von 18 Wahlberechtigte teíl. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 72.22 %.
    Gegenüber der letzten Wahl ist dies eine Verminderung in der Wahlbeteiligung von 5,56 %.



    2. Stimmverteilung


    Für Draga Markievic 10 Wähler 76,92%
    Für Martin Mohle 3 Wähler 23,08%
    Keine ungültigen Stimmen
    Keine Enthaltung


    3. Schlussbestimmung


    Die Vereidigung der Unionspräsidentin kann nun stattfinden.


    Gegen das amtliche Endergebnis ist Einspruch beim Unionsgericht bis zum 23. Februar möglich (§ 46 Wahlgesetz)

    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens
    Der Form halber: Ich habe keine Wahlberechtigung erhalten, obwohl ich wahlberechtigt bin.


    Laut bnet ist Geert van Bloemberg-Behrens eine Nebenid und somit nach §3 Wahlgesetz in Verbindung mit §§3,4,6 Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit nicht wahlberechtigt.

    [doc]OK, das war schwammig ausgedrückt. Ich hab im bnet einen Extraknopf. Wenn ich den drücke, dann bekomme ich eine computergenerierte Liste der momentan Wahlberechtigten. Das meinte ich, wenn ich sage, dass ich beim AfEA eine Liste anfordere. Wer eine bessere simulationsinterne Formulierung für den Knopfdruckt hat, der möge ihn sich denken. [/doc]

    §3 Wahlgesetz in Verbindung mit §§3,4 Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit sind da eindeutig



    [doc]Wahlgesetz


    § 3 Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde.


    Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit


    § 3 Unionsangehörigkeit
    (1) Der Antrag auf Erteilung der Unionsangehörigkeit ist beim Amt für Einwohnerangelegenheiten zu stellen. Der Antrag muß folgende Angaben über den Antragsteller enthalten:
    1. Name;
    2. Wohnsitz innerhalb der Union
    3. E-Mail-Adresse und
    4. bestehende Staatsangehörigkeit anderer Staaten.
    (2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten erteilt die Unionsangehörigkeit durch öffentlichen Bescheid, sofern keine Unstimmigkeiten innerhalb des Antrages bestehen und binnen 48 Stunden nach Antragstellung ein Post im siminternen Bereich des Forum geschrieben wurde.


    § 4 Unionsbürgerschaft
    (1) Unionsangehörige können beim Amt für Einwohnerangelegenheiten einen Antrag auf Verleihung der Unionsbürgerschaft stellen.
    (2) Sofern kein Verdacht auf Mehrfachanmeldung besteht, wird der Antragsteller zur Leistung folgenden Gelöbnisses aufgefordert: "Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte". Nach der Leistung des Gelöbnisses wird die Unionsbürgerschaft durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten durch öffentlichen Bescheid verliehen.
    [/doc]

    Hohes Haus.


    Ich möchte mich nun auch einmal zu diesem lächerlichen Antrag äußern. Was Verspätungen bei Wahlterminen betrifft, so muss ich die Kritik in Demut entgegen nehmen und Besserung geloben.


    Was die Kritik an den Listen der Wahlberechtigten betrifft, so schildere ich mal, wie ich eine solche Wahl starte. Wenn die Wahl ausgeschrieben wird, dann fordere ich vom AfEA eine Liste der Wahlberechtigten an und veröffentliche sie. Am Wahltag lasse ich mir noch eine aktualisierte Liste geben, um eventuelle Änderungen zu berücksichtigen.


    Von dieser Liste bin ich bisher nur in einem Fall abgewichen. Herr van Bloemberg-Behrens versicherte mir hier das er nur aufgrund eines Fehlers nicht als Wahlberechtigt beim AfEA geführt wird und wurde deswegen seit dieser Wahl von mir per Hand nachgetragen. Wie ich dann später bemerkte, ist Herr van Bloemberg-Behrens identisch mit Herrn Alexander Krüger und hat unter diesem Namen auch an der UP-Wahl und der abgebrochenen ersten Nachwahl teilgenommen. Herr Krüger ist im Bürgerverzeichnis auch als legitimer Inhaber des Wahlrechts eingetragen. Somit gehe ich davon aus, das Herr van Bloemberg-Behrens kein Wahlrecht, weder aktiv noch passiv, besitzt.


    Erschwerend kommt noch hinzu, das, wenn ich davon ausgehe, das Herr van Bloemberg-Behrens/Krüger alle Stimmen sich selber gegeben hat, Herr van Bloemberg-Behrens bei einer korrekten Wählerliste nicht genug Stimmen bekommen hätte, um in das Parlament einzuziehen. Der Sitz wäre in diesem Fall an die KDU gegangen.


    Als Konsequenz werde ich nun ab sofort nur noch Wähler akzeptieren, die mir vom AfEA gemeldet wurden. Keine Diskussionen mehr, wer nicht drauf steht ist nicht dabei. Der erste der darunter zu leiden hat ist jetzt Herr Montary, den ich nicht als Kandidaten zur Unionspräsidentenwahl zulassen kann.


    Ich hoffe mit meinen Worten ein wenig zur Aufklärung beigetragen zu haben.

    Frau Markievic und Herr Mohle sind als Kandidaten zugelassen. Herr Montary ist im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union nicht als Staatsbürger verzeichnet und kann somit nicht zugelassen werden.

    Die Wahl beginnt am Dienstag den 11. Februar 2014 um 20 Uhr und endet am Sonntag, den 16. Februar 2014 um 20 Uhr


    Wahlberechtigt sind


    [doc]100002 Kauli
    100005 Hajo Poppinga
    100524 Heinrich Julius von Jagonburg
    100550 Armin Schwertfeger
    100628 Helen Bont
    100629 Rovan Trautmann
    100635 Pandora Friedmann-Barré
    100651 Massimiliano Napolitani
    100653 Alexander Steinhoff
    100654 Draga Markievic
    100657 Wilhelm Land
    100658 Bernardo Macaluso
    100665 Josh Newitt
    100676 Maria-Zeh Ravdez
    100685 Stuart Templeton
    100688 Alexander Krüger
    100691 Niko Wirt
    100693 R3n3x3
    100694 Felizius zu Hammerstein
    100695 Martin Mohle [/doc]


    Kandidieren darf, wer wahlberechtigt ist. Kandidaturen bitte ich hier bis zum 10. Februar um 20 Uhr hier zu erklären. Diskussionen bitte ich wo anders zu führen.

    Es nahmen alle Abgeordnete an der Abstimmung teil.


    Für Herrn van Bloemberg-Behrens stimmten 5 Abgeordnete, gegen ihn 2. Herr van Bloemberg-Behrens hat somit die notwendige Mehrheit erreicht.