Beiträge von Kauli


    Stuart B. Templeton ist zugelassen.


    Dr. Anaïs Gribonne-Fritz ist nicht zugelassen, da sie nicht im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürgerin verzeichnet ist (§4 Wahlgesetz in Zusammenhang mit §3 Wahlgesetz)


    Alle zugelassen

    Auch hier mein Statement aus dem Unionsparlament, damit nicht nur Parlamentarier ihn kommentieren können.


    Schauen wir doch mal ins Wahlgesetz:


    [doc]§ 3
    Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde.[/doc]


    Das Bürgerverzeichnis ist öffentlich einsehbar, deswegen brauche ich keine Liste anfordern. Ich kann selber lesen. Wenn das Bürgerverzeichnis fehlerhaft ist, dann ist das traurig, ändert aber nichts am Gesetzestext. Ich habe mich früher auf Diskussionen über die Fehlerhaftigkeit des Bürgerverzeichnis eingelassen, was dann aber durch jemanden dazu ausgenutzt wurde, mehrfach abzustimmen und mich dann auch noch dafür zu verspotten. Jetzt halte ich mich sklavisch an den Gesetzestext.


    Den Rest können wir gerne vor dem Unionsgericht klären...


    Wie ist denn der Stand der Dinge in dieser Sache?

    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens
    Ich bitte Sie doch inständig eine korrekte Liste beim Afea anzufragen. Ich sage es gerne noch einmal: Ich bin Unionsbürger, Herr Kaulmann.


    Aber scheinbar des Lesens nicht mächtig. Der Kernsatz für Sie noch einmal hier in fett und groß:


    Zitat

    Original von Kauli
    [...]
    Kandidieren darf, wer wahlberechtigt ist. Kandidaturen bitte ich hier bis zum 28. April um 20 Uhr hier zu erklären. Diskussionen, insbesondere wer Wahlberechtigt ist oder nicht, bitte ich wo anders zu führen.
    [...]

    Die Wahl beginnt am Dienstag den 29. April 2014 um 20 Uhr und endet und endet am Sonntag, dem 4. Mai 2014 um 20 Uhr


    Wahlberechtigt, nach §3 Wahlgesetz sind:


    [doc]100002 Kauli
    100005 Hajo Poppinga
    100524 Heinrich Julius von Jagonburg
    100550 Armin Schwertfeger
    100628 Helen Bont
    100629 Rovan Trautmann
    100635 Pandora Friedmann
    100651 Massimiliano Napolitani
    100653 Alexander Steinhoff
    100654 Draga Markievic
    100658 Bernardo Macaluso
    100685 Stuart Templeton
    100688 Alexander Krüger
    100694 Felizius zu Hammerstein
    100695 Martin Mohle
    100696 Fanny von Hammersmarck
    100697 Josef Altmann
    100700 Franz Sperling
    100701 Johannes Kleven
    100702 Hans Sack
    100703 Niklas Fiedenskamp
    [/doc]


    [so]Sollten sich hier noch Änderungen ergeben, dann werde ich sie einpflegen[/so]


    Kandidieren darf, wer wahlberechtigt ist. Kandidaturen bitte ich hier bis zum 28. April um 20 Uhr hier zu erklären. Diskussionen, insbesondere wer Wahlberechtigt ist oder nicht, bitte ich wo anders zu führen.


    [doc]§ 3
    Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde.[/doc]

    Hohes Gericht.


    Ich möchte mich in meiner abschließenden Erwiderung der Klage auf zwei Punkte konzentrieren. Der erste dreht sich um die Tatsachen und der zweite wie sie von mir in der Öffentlichkeit besprochen wurde.


    Zur doppelten Abstimmung hat Herr van Bloemberg-Behrens selber alles gesagt was zu sagen ist. Ich darf ihn hier zitieren, wie er selber sein Verhalten am
    09.01.2014 um 21:29 beschreibt:


    Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt.



    Kommen wir nun zum zweiten Punkt. Außerhalb der von mir im Prozess zitierten Diskussion habe ich mich mit namentlichen Nennungen zurück gehalten. In der von Herrn van Bloemberg-Behrens angesprochenen Diskussion sage ich wörtlich


    Ich warte nur auf Herrn Macaluso. Hätte ein gewisser Herr nicht mehrfach abgestimmt, dann wären wir schon längst weiter gekommen...


    Das sich Herr van Bloemberg-Behrens gleich angesprochen fühlt zeugt nur von seinem schlechten Gewissen. Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.


    Ich beantrage also die Klage abzuweisen und Herr van Bloemberg-Behrens alle Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Es geht um die folgende Diskussion, die ich hier dokumentierte, wo er am Ende selber über sich sagt: "Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt." Die entsprechenden Beiträge sind hier verlinkt.


    Zitat

    Original von Kauli 09.01.2014 18:34
    [doc]
    Die Wahl muss leider gestoppt werden. Es hat sich heraus gestellt, das 100666 Geert van Bloemberg-Behrens und 100688 Alexander Krüger vom selben Spieler gesteuert werden. 100666 Geert van Bloemberg-Behrens wird von mir immer per Hand nachgetragen, da er angeblich aufgrund eines Datenbankfehlers als NebenId eingetragen ist. (siehe die Diskussion hier)


    Bei den beiden letzten Wahlen (UP und erste Nachwahl) haben beide innerhalb von 2 Minuten abgestimmt, womit ein Mitspieler doppelt abgestimmt hat. Somit bleibt mir nichts weiter übrig, als die Nachwahl zu beenden und neu zu starten. Ob ich auch gleich beim Unionsgericht beantrage die UP-Wahl für ungültig zu erklären werde ich mir im Laufe des Abends überlegen.[/doc]




    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens 09.01.2014 18:55
    Alexander Krüger ist seit über einem Jahr Neben-ID. Genauso wie auf der Liste der Wahlberechtigten noch stets unzählige Leute stehen, die längst ihr Wahlrecht verloren haben. Hier sollte das Innenministerium endlich mal aktiv werden und zusammen mit dem Afea eine Reform des Bnets erarbeiten oder gar ein weniger anfälligeres System entwickeln.



    Zitat

    Original von Kauli 09.01.2014 19:14


    Und was hat die Meldung an den Wahlleiter verhindert, dass da eine Wahlberechtigung zu viel erteilt wurde? Und warum musste die auch noch verwendet werden? Fragen über Fragen...





    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens 09.01.2014 21:29
    Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt.

    [so]Sorry, den Prozess hatte ich ganz vergessen[/so]


    Erstens: um Ihre Fragen zu beantworten:


    Beide stimmten innerhalb weniger Minuten ab, die Mailadressen unterscheiden sich nur maginal.


    Unter besondere Vorkommnisse wurde nichts vermerkt, da der Fehler nicht bei einer Auswertung bemerkt wurde. Die Wahl wo es auffiel wurde dann abgebrochen.


    Zweitens möchte ich beantragen das Verfahren hier einzustellen.


    Begründung:


    Geert van Bloemberg-Behrens ist kein zugelassene Person in einem strafgerichtlichen Verfahren nach §2 Absatz 2 der Strafprozessordnung.


    Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.


    [doc]§2: Beteiligte Organe
    (1) Organe in Strafermittlungsverfahren sind:
    a) jeder Beschuldigte
    b) die Staatsanwaltschaft der Union oder eines Landes
    (2) Organe im strafgerichtlichen Verfahren sind:
    a) jeder Angeklagte
    b) jeder Strafverteidiger
    c) die Öffentlichkeit, vertreten durch die Unionsanwaltschaft
    d) eine Kammer eines Gerichtes der Gerichtsbarkeit der Union oder eines Landes
    (3) Parteien im strafgerichtlichen Verfahren sind
    a) die Verteidigung mit den Absatz (2) Nr. 1 und 2
    b) die Anklage mit dem Absatz (2) Nr. 3[/doc]

    Nach zweieinhalb Wochen extremen Stress melde ich mich mal zurück. Ich werde im Laufe des Tages mal alles durchlesen....