Beiträge von Geert van Bloemberg-Behrens


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Vertreterin der Republik Roldem hat folgende Anfrage an die Unionsregierung eingebracht. Die Unionsregierung wurde informiert. Die Aussprache ist eröffnet.



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      Anfrage gemäß § 6 GO


      Auf private Initiative hin stellte die Volkby School of Politics, Freistadt in der Vergangenheit Organigramme der Behörden der Unionsverwaltung her (vgl. hier). Viele der dort benannten Behörden waren oder sind nicht besetzt.


      Ich frage die Unionsregierung:


      1. Welche Unionsbehörden werden durch welche gesetzlichen Grundlagen vorgesehen? Welchen übergeordneten Behörden und Gerichten sind diese jeweils unterstellt?
      2. Welche Unionsbehörden sind derzeit errichtet?
      3. Welche Unionsbehörden sind trotz gesetzlicher Grundlage nicht errichtet? Warum nicht?
      4. Welche Einrichtungen der Union sind weder einem Ministerium noch einem Gericht unterstellt?
      5. Welche Behördenleitungen sind derzeit besetzt? Wer sind die jeweiligen Amtsträger? Welche Besoldung erhalten diese (bitte einzeln auflisten)?
      6. Welche Behördenleitungen sind derzeit nicht besetzt? Welche Besoldung ist für diese vorgesehen (bitte einzeln auflisten)?


      Mit vorzüglicher Hochachtung
      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      Premierministerin

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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Vertreterin der Republik Roldem hat folgenden Antrag eingebracht. Die Unionsregierung wurde informiert.
    Die Aussprache ist eröffnet.


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      Anfrage gemäß § 6 GO


      Der Kommunikationsstaatsvertrag (KommStV) zwischen den Ländern und der Union wurde am 8. April 2014 mit Beschluss des Unionsparlaments ratifiziert. Am 9. April 2014 unterzeichnete die Unionspräsidentin dieses Dokument.


      Ich frage die Unionsregierung:


      1. Welche gesetzgeberischen oder verordnungsgeberischen Handlungsbedarf sieht die Unionsregierung in Umsetzung der Artikel 4 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 2 und 3, 8 Abs. 1, 11 bis 13, 14, 15, 17 Abs. 2, 18 Abs. 6 sowie 19 KommStV (bitte einzeln auflisten)?
      2. Zulassungsbehörden wird die Unionsregierung für die Erfüllung des Art. 17 Abs. 2 KommStV einrichten?
      3. Wird die Unionsregierung Initiativen auf dem Weg der Vertretungsgesetzgebung hinsichtlich Postleitzahlen, Kraftfahrzeugkennzeichen und Telefonortsnetzausscheidungszahlen anstreben? Wenn ja, welchen Umfang werden diese haben und wann werden diese Gesetzesinitiativen gestartet? Wenn nein, warum nicht?
      4. An welchen weiteren Punkten sieht die Unionsregierung Regelungsbedarf seitens der Union?
      5. Welche Auffassung vertritt die Unionsregierung hinsichtlich der Einrichtung einer eigenen internationalen Telefonvorwahl für die abseits des anticäischen Kontinents liegenden Länder Republik Roldem und Republik Westliche Inseln?


      Mit vorzüglicher Hochachtung
      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      Premierministerin

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    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Vertreterin der Republik Roldem hat folgende Anfrage eingebracht. Die Unionsregierung wurde informiert. Die Aussprache ist eröffnet.



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      Sehr verehrter Herr Präsident,


      ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung:


      1. Wie bewertet die Unionsregierung die Vorgänge zwischen dem Großherzogtum Bazen und der Adelsrepublik Anturien?
      2. Wie schätzt die Unionsregierung die Auswirkungen auf die Demokratische Union ein?
      3. Wird sich die Union in dem Konflikt beteiligen?
      4. Wird sich die Union in dem Konflikt schlichtend beteiligen?
      5. Welche Maßnahmen gedenkt die Unionsregierung anzuregen und durchzuführen, die den Frieden in Antica sichern?
      6. Welche Konflikte zwischen Staaten sieht die Unionsregierung derzeit in Antica?
      7. Welche potenziellen Konflikte zwischen Staaten sieht die Unionsregierung in Antica?


      Mit vorzüglicher Hochachtung
      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      Premierministerin

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    Sehr geehrte Damen und Herren,


    das Unionsparlament hat das folgende Gesetz beschlossen. Der Unionsrat besaß Einspruchsrecht, die Frist wurde allerdings bereits überschritten.


    Die Aussprache ist eröffnet.


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    Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro


    § 1
    Die Unionsregierung wird ermächtigt, zur Unterstützung der Bemühungen des Hohen Rates der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete um eine vertragliche Lösung der gegenwärtigen Polkrise die folgenden Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zu verhängen:



    A.) ab 14. April 2014, 20:01 Uhr:
    01. Einreiseverbot für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, sofern sie nicht Botschafter der Föderalen Republik Andro im jeweiligen Mitgliesstaat der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete sind.
    02. Einfrieren von Vermögenswerten von privaten und staatlichen Firmen, Unternehmen und anderen Organisationen, die sich am Verstoß gegen die Polkonvetion beteiligen und Sanktionsmaßnahmen gegen deren Spitzenmanager und hohen Beamten.
    03. Entzug der Überflugrechte und Landerechte für androische Fluggesellschaften.


    B.) ab 28. April 2014:
    04. Entzug der Transitrechte für unter androischer Flagge fahrende Schiffe durch die Hoheitsgewässer und gegebenfalls Binnengewässer.
    05. Einfrieren sämtlicher Vernögenswerte androischer Unternehmer und anderer Privatpersonen.
    06. Handelsboykott gegen androische Erdöl- und Erdgasprodukte sowie für sämtliche technischen Geräte und chemischen Produkte, die für die androische Erdgas- und Erdölindustrie wichtig sind sowie Exportstopp.


    C.) ab 5. Mai 2014:
    7. Handelsboykott gegen androische technische Produkte einschließlich der Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbaubranche und gegen androische natürliche Rohstoffe und Agrarprodukte.
    8. Handelsboykott gegen die androische Textilindustrie.
    9. Ausschluss dreibürgischer und/oder androischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr.


    D.) ab 19. Mai 2014:
    10. Einreisestopp für androische Staatsbürger.


    E.) ab 2. Juni 2014:
    11. Erlass eines allumfassenden wirtschaftlichen Boykotts.


    § 2
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.


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    [DOC]


      Vertreter*innen der Länder im Unionsrat


      Freistaat Freistein: Ministerpräsident Hans Sack
      Unionsrepublik Heroth: -
      Kaiserreich Imperia: Sekretär der Imperialversammlung Josef Altmann
      Republik Roldem: Premierministerin Dr. Anaïs Gribonne-Fritz (stellv. Präsidentin)
      Land Salbor-Katista: Ministerpräsident Geert van Bloemberg-Behrens (Präsident)
      Westliche Inseln: -


      Amtszeit des Präsidenten
      Die aktuelle Amtszeit des Präsidenten endet am 01.September 2014


      Stand
      Diese Liste wurde zuletzt am 01. Juni 2014 aktualisiert.


      Geert van Bloemberg-Behrens
      Präsident

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    [doc]

    LAND SALBOR-KATISTA

    Der Ministerpräsident


    Hiermit verkünde ich den folgenden vom Landtag beschlossenen Beschluss:


    [doc] Beschluß über die Vertretung im Unionsrat


    Hiermit beschließt der Landtag von Salbor-Katista gem. Art. 9 Abs. 2 der Landesverfassung die Wiederherstellung der Vertretung im Unionsrat durch den Ministerpräsidenten. [/doc]



    Funnix, den 24. Mai 2014 AD


    Der Vorsitzende des Landespräsidiums
    Geert van Bloemberg
    Ministerpräsident


    Aktenzeichen 03 2014 AD


    [/doc]

    Verkündet am 24.05.2014
    In Kraft



    [doc]Gesetz zur Beendigung des Brückenbaus


    § 1 Bauabwicklung
    (1) Die laufenden Planungen und Baurbeiten an der Fiete-Schulze-Brücke werden eingestellt.
    (2) Bisher fertiggestellte Brückenteile werden zurückgebaut, sofern und soweit dies unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
    (3) Brückenteile, deren Rückbau unter ökologischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist, sollen einer die Umwelt fördernden Nachnutzung zugeführt werden.


    § 2 Denkmäler
    An den geplanten Brückenköpfen in Salbor und Katista werden Denkmäler errichtet, die an die lange Auseinandersetzung über die Errichtung einer Brücke zwischen den Landesteilen erinnern. Über deren Ausgestaltung entscheidet der Landtag auf Vorschlag des Landespräsidiums.


    § 3 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/doc]

    [doc]

    LAND SALBOR-KATISTA

    Der Ministerpräsident


    Hiermit verkünde ich das folgende vom Landtag beschlossene Gesetz:



    [doc]Gesetz zur Beendigung des Brückenbaus


    § 1 Bauabwicklung
    (1) Die laufenden Planungen und Baurbeiten an der Fiete-Schulze-Brücke werden eingestellt.
    (2) Bisher fertiggestellte Brückenteile werden zurückgebaut, sofern und soweit dies unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
    (3) Brückenteile, deren Rückbau unter ökologischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist, sollen einer die Umwelt fördernden Nachnutzung zugeführt werden.


    § 2 Denkmäler
    An den geplanten Brückenköpfen in Salbor und Katista werden Denkmäler errichtet, die an die lange Auseinandersetzung über die Errichtung einer Brücke zwischen den Landesteilen erinnern. Über deren Ausgestaltung entscheidet der Landtag auf Vorschlag des Landespräsidiums.


    § 3 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/doc]


    Funnix, den 24. Mai 2014 AD


    Der Vorsitzende des Landespräsidiums
    Geert van Bloemberg
    Ministerpräsident


    Aktenzeichen 02 2014 AD


    [/doc]