Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung
Platz des Friedens 1
01307 Manuri
Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung
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Trifft gemeinsam mit US-Aussenminister Hayward ein. In ihrem Büro angekommen, zeigt Bont auf eine Sitzgruppe.
Bitte, Exzellenz, setzen Sie sich. Tee, Kaffee und Erfrischungsgetränke sowie ein kleiner Imbiss stehen bereits auf dem Tisch.
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Vielen Dank, Madam Chancellor.
*setzt sich in einen Sessel und schüttet sich etwas stilles Wasser in sein Glas*
Ein wichtiger Grund meines Besuchs ist, mich als U.S. Secretary of State, und somit als erster Ansprechpartner für alle diplomatischen Belange in den Beziehungen unserer beiden Staaten, vorzustellen. Ich freue mich hierbei auf eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der Demokratischen Union und den Vereinigten Staaten von Astor.
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Dass ist sehr erfreulich, Exzellenz.
Wie Sie sicherlich wissen, räumt die Unionsregierung der Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten einen sehr hohen Stellenwert ein. Ich selber hatte bereits das Vergnügen, mit einer Reihe Ihrer Amtsvorgänger und einigen US-Präsidenten zusammen zu arbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass wir diese gute Zusammenarbeit auch mit der jetzigen US-Administration fortsetzen werden.
Umso erfreulicher ist es, dass Sie nach Manuri gekommen sind.Schenkt sich eine Tasse Tee ein.
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*trinkt einen Schluck Wasser*
Insbesondere halte ich diesen Besuch für sich wichtig, um auch die bilateralen Beziehungen weiter zu verbessern. Neben dem bereits bestehenden Diplomatievertrag, der ja bereits mehrere inhaltliche Bereiche abdeckt, würde ich vor allem die kulturellen Beziehungen auszuweiten. Derzeit sind diese auf den Artikel 3 des Grundlagenvertrages beschränkt, der die Vereinfachung der Visavergabe für Schüler und Studenten vorsieht.
Vielleicht kommen wir ja bei diesem Besuch auf einen gemeinsamen Nenner zur Ausweitung eines kulturellen Austauschs.
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Das ist richtig, Exzellenz. Die kulturelle Zusammenarbeit beschränkt sich, vertragstechnisch, auf den in Artikel IIIb geregelten Bildungsaustausch. Einer Ausweitung auf andere Gebiete stehe ich sehr positiv gegenüber.
Da wäre noch ein Aspekt, den ich gerne in den Vertrags mit aufnehmen würde, und zwar ist das die konsularische Betreuung von Staatsbürgern der Demokratische Union bzw. ihre Betreuung durch die Botschaft der DU im Falle von deren Verhaftung oder wenn eine Anklage gegen sie vorliegt - und umgekehrt natürlich.
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Ich denke, dass dieser Punkt sicherlich auch Eingang in den Vertrag finden kann. Vielleicht sollten wir nun überlegen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Ich halte im kulturellen Bereich zumindest einige Maßnahmen für umsetzbar, die Eingang in das Vertragswerk finden können. Zu nennen seien hier:
- Einrichtung von Schüler/Studentenaustauschprogrammen
- Errichtung von Informationshäusern in den Gastgeberstaaten
- Professoren/Dozentenaustauschprogramme
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Ich würde ergänzen:
- Förderung der Kooperation und des Austauschs von Orchestern, insbesondere von Jugendorchestern;
- Förderung der Zusammenarbeit von Museen;
- Öffnung des jeweiligen Marktes für Produkte der Kulturindustrie, inesondere von Filmen;
- Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustausches zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften. -
Ich halte diese Punkte ebenfalls für sinnvoll. Vielleicht überlegen wir nun, wie wir weiter verfahren. Möglich wäre die Erweiterung des Grundlagenvertrages, ebenso wie die Erarbeitung eines Kulturkooperationsvertrages o.ä.
Ich würde den zweiten Weg bevorzugen, um den Grundlagenvertrag nicht zu überfrachten.
In Bezug auf Ihren Wunsch, Madam Chancellor, die konsularische Betreuung würde ich jedoch dafür plädieren, diesen in den Grundlagenvertrag aufzunehmen.
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Das halte ich für eine geeignete Vorgehensweise: die Regelungen bezüglich der konsularischen Betreuung nehmen wir in den Grundlagenvertrag auf, während wir für die kulturelle Zusammenarbeit einen eigenen Vertrag erarbeiten werden.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie bereits einen Entwurf zur Hand haben? -
Vielleicht können wir in Bezug auf das Kulturabkommen folgenden Entwurf als Diskussionsgrundlage nutzen:
ZitatKulturkooperationsabkommen
zwischen
der Demokratischen Union
und
den Vereinigten Staaten von AstorPräambel
Die Demokratische Union und die Vereinigten Staaten von Astor (im Folgenden als Vertragspartnerpartner bezeichnet)
geleitet durch den Wunsch die ihre bilateralen Beziehungen zu verbessern;
fest im Glauben, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
kommen darin überein, folgende Maßnahmen zu ergreifen:§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern die Einrichtung von Lehrstühlen für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner öffnen ihre Märkte für Produkte der Kulturindustrie, insbesondere von Filmen, des jeweils anderen Vertragspartners.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(3) Die Vertragspartner erklären, dass sie eine bilaterale Institution ins Leben rufen, die mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens betraut wird.§4 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft. -
Liest sich den Entwurf durch.
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*trinkt einen Schluck Wasser*
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*so* Sorry, habe derzeit Probleme mit meinem Internet-Anschluss. *so*
Ja, das kann man so stehen lassen.
Ich werde gleich einen Vorschlag zur Ergänzung des Grundlagenvertrags vorlegen. -
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Als sie das Foyer betritt, wird ihr leicht wehmütig zumute, als sie an die Zeiten denkt, da sie selbst hier Hausherrin war... Doch nur ein paar Sekunden später ruft sie sich zur Ordnung und geht mit beherztem Schritt zum Pförtner, um sich bei der Ministerin anmdelden zu lassen.
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Der Pförtner meldet Frau Bont bei der Staatsministerin Pandora Friedmann an, die dem Außenressort derzeit geschäftsführend vorsteht.
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Betritt das Büro und reicht Frau Friedmann die Hand.
Guten Tag, Frau Ministerin. Schön, dass Sie mich so prompt empfangen konnten. -
Frau Unionskanzlerin, es ist mir eine Ehre, Sie in Ihrem alten Haus begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen, guten Tag.
Sie erwidert den Handschlag.
Setzen Sie sich doch bitte. Darf ich Ihnen etwas zu trinken anbieten?
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Vielen Dank, Frau Ministerin, sind Sie zu freundlich.
Setzt sich.
Einen Kaffee bitte, wenn es keine zu großen Umstände macht.
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