Nach ihrer Vereidigung durch den Unionspräsidenten fährt Unionskanzlerin Helen Bont ins Unionskanzleramt, um die Amtsgeschäfte aufzunehmen.
Edit: Neues Bild eingefügt.
Nach ihrer Vereidigung durch den Unionspräsidenten fährt Unionskanzlerin Helen Bont ins Unionskanzleramt, um die Amtsgeschäfte aufzunehmen.
Edit: Neues Bild eingefügt.
Ministerpräsident und Präsident des Unionsrates Gerhard Cheman lässt durch sein Vorzimmer für die nächste Woche einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der Unionskanzlerin vereinbaren. Ihm ist wichtig, über div. Themen die Unions- und Landespolitik betreffend mit der Kanzlerin im Kanzleramt und nicht nebenbei in der KDU - Zentrale, o. ä. zu reden.....
ZitatOriginal von Gerhard Cheman
Ministerpräsident und Präsident des Unionsrates Gerhard Cheman lässt durch sein Vorzimmer für die nächste Woche einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der Unionskanzlerin vereinbaren. Ihm ist wichtig, über div. Themen die Unions- und Landespolitik betreffend mit der Kanzlerin im Kanzleramt und nicht nebenbei in der KDU - Zentrale, o. ä. zu reden.....
lässt erneut einen Termin für die konkrete Umsetzung von verschiedenen Themen (u.a. Ausbildungsmessen a la Freistein, etc.) vereinbaren, will auf die bereits mit der Kanzlerin besprochenen Dinge aufbauen und wartet auf Terminbestätigung...
Betritt gemeinsam mit Staatsminister Gönner das Kanzlerbüro. In einer Ecke stehen zwei Sessel und ein Tisch in ihrer Mitte. Dorthon geleitet Bont ihren Gast. Auf dem Tisch eine Kanne mit Kaffee und eine Tee sowie eine Platte mit Schnittchen und Gebäck.
Bitte, setzen und bedienen Sie sich, Exzellenz. Wenn Sie möchten, kann ich auch Mineralwasser oder Fruchtsäfte bringen lasssen.
Setzt sich und nimmt sich einen Kaffee.
Ich danke Ihnen Frau Unionskanzlerin. Ich freue mich, dass trotz der Verzögerung mein Besuch so schnell möglich war. Bazen hat großes Interesse an einer Kontaktaufnahme mit der Demokratischen Union und es ist mir eine Ehre, diesen Besuch unternehmen zu können. Praktisch ist Bazen erst einmal an einem grundlegenden Diplomatievertrag interessiert.
Das erscheint auch mir ein guter Start zu sein. Haben Sie schon einen konkreten Entwurf dabei?
Selbstverständlich.
Lässt sich von seinem Sekretär eine Aktentasche bringen und nimmt den Vertragsentwurf hervor.
ZitatAlles anzeigenDiplomatievertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, vereinbaren die Hohen Vertragsschließenden Parteien folgende Artikel zur Regelung der diplomatischen Beziehungen:
Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.
Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.
Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und ohne den Einsatz von Waffengewalt zu lösen. Ein Militärischen oder Paramilitärischen Truppen oder Nachrichtendiensten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von deren Regierung hin legitim.
Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.
Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, vor dem Hintergrund der Geschichte und der geografischen Gegebenheiten die Zusammenarbeit auf allen Gebieten, insbesondere jedoch im Hinblick auf Wirtschaft und Kultur zu fördern.
Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden, indem der Regierung der jeweils anderen Partei eine Note zugesandt wird.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Das ist nun nicht unbedingt ein tiefgreifender Vertrag, er ist, als grundlegendes Werk aber sicherlich ein Anfang.
Liest sich das Dokument durch. Erlauben Sie mir, dass ich ein paar Änderungsvorschläge anbringe. Nimmt einen Rotstift und bringt die Vorschläge an:
[doc]
Grundlagenvertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, gewillt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, sind die Hohen Vertragsschließenden Parteien wie folgt überein gekommen::
Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.
Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.
Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und auf die Androhung oder den Einsatz von Gewalt zu verzichten.. Ein Einsatz militärischer oder paramilitärischer Truppen oder geheimdienstliche Aktivitäten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei darfnur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Regierung des Vertragspartners erfolgen.
Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.
Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ihre bilateralen Beziehungen durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten der Writschaft, der Telekommunikation, des Verkehrswesens, der Kultur und der jusitiziellen Zusammenarbeit, zu vertiefen.
Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden.
Die Kündigung ist der Regierung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich in einer diplomatischen Note mitzuteilen.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft. [/doc]
Ich persönlich ziehe den Begriff "Diplomatievertrag" dem "Grundlagenvertrag" vor. Ansonsten könnte ich dem Werk so zustimmen.
Dann schlage ich in diesem Fall den Bezeichnung "Grundlagen- und Diplomatievertrag" vor.
Damit wäre ich einverstanden.
Sehr gut. Die endgültige Fassung wäre dann die Folgende:
ZitatAlles anzeigen
Grund- und Diplomatielagenvertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, gewillt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, sind die Hohen Vertragsschließenden Parteien wie folgt überein gekommen::
Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.
Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.
Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und auf die Androhung oder den Einsatz von Gewalt zu verzichten.. Ein Einsatz militärischer oder paramilitärischer Truppen oder geheimdienstliche Aktivitäten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei darfnur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Regierung des Vertragspartners erfolgen.
Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.
Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ihre bilateralen Beziehungen durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten der Writschaft, der Telekommunikation, des Verkehrswesens, der Kultur und der jusitiziellen Zusammenarbeit, zu vertiefen.
Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden.
Die Kündigung ist der Regierung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich in einer diplomatischen Note mitzuteilen.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Manuri, den
Für das Großherzogtum Bazen
Für die Demokratische Union
Ich habe die Fassung dem bazischen Landtag vorgelegt. Nach der Ratifizierung wird seine Hoheit der Prinzregent wohl einen Termin für eine Unterzeichnung ansetzten. Zumindest ist dies die übliche Vorgehensweise im Großherzogtum.
Ich bin mir sicher, dass wir eine entsprechend würdige Zeremonie im Unionspräsidialamt durchführen werden und dass Unionpräsidenten Poppinga seine Hoheit hierzu gerne empfangen wird.
Selbstverständlich. Gibt es neben dem Vertrag noch Dinge, die von Seiten der Demokratischen Union angesprochen werden wollen?
Ja, ich würde gerne erfahren, wie die bazische Regierung zum Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete steht und ob sie sich vorstellen könnte, dass das Grßherzogtum diesem Beitritt.
Nach Ihrer Abwahl gibt Bont für die Mitarbeiter im Unionskanzleramt zum Abschied eine kleine Feier.
*ein Brief trifft ein*
[DOC]
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin Dr. Bont,
die Vertreterin der Republik Roldem hat zwei Anfragen an die Unionsregierung gestellt, die Sie im Anhang finden. Ich bitte um Beantwortung im Unionsrat.
Hochachtungsvoll,
Manuri, den 11.Januar 2014
Patrick van Bloemberg-Behrens
Präsident
Anhang:
Anfrage 1:
1. Wann wird die Unionskanzlerin der Unionspräsidentin die Liste der Unionsminister zur Ernennung gemäß Art. 44. Abs. 1 UVerf vorlegen?
2. Soweit dies bereits geschehen ist, welche Personen wurden als Unionsminister vorgeschlagen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Wie erklärt sich die Unionsregierung die Verzögerung bei der Ernennung?
Anfrage 2:
1. Wie schätzt die Unionsregierung die Arbeit des Diplomatischen Dienstes ein?
2. Mit welchen Staaten unterhält die Demokratische Union diplomatische Kontakte (soweit Verträge vorliegen, dies bitte kenntlich machen)?
3. Mit welchen Staaten wurde ein Botschafteraustausch vereinbart?
4. In welchen internationalen Organisationen ist die Demokratische Union Mitglied?
5. Welche Mitglieder des Diplomatischen Dienstes sind derzeit im Dienst (bitte einzeln auflisten nach Ländern und internationalen Organisationen, zu denen sie entsandt sind)?
6. Wann erfolgte die letzte Besetzung eines Mitglieds im Diplomatischen Dienst?
7. Welche Mitglieder des Diplomatisches Corps sind derzeit in der Demokratischen Union akkreditiert (bitte einzeln auflisten nach Ländern)? Wie erklärt sich die Unionsregierung die Anzahl?
8. Welche Mitarbeiter internationaler Organisationen sind in der Demokratischen Union akkreditiert (bitte einzeln auflisten nach internationalen Organisationen)?
9. Welche Unionsbürger und Unionsangehörige sind Amtsträger oder Mitarbeiter bei internationalen Organisationen (bitte einzeln auflisten nach internationalen Organisationen)?
10. Aus welchem Grund erfolgte seit dem 5. Januar 2013 keine Aktualisierung der Diplomatieliste?
[/DOC]
*ein Brief trifft ein*
[DOC]
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin Dr. Bont,
die Vertreterin der Republik Roldem hat eine Anfrage an die Unionsregierung gestellt, die Sie im Anhang finden. Ich bitte um Beantwortung im Unionsrat.
Hochachtungsvoll,
Manuri, den 15.Januar 2014
Patrick van Bloemberg-Behrens
Präsident
Anhang:
Anfrage:
1. Ist derzeit ein Präsident der Unionsbank im Amt? Wenn ja, wer ist dies?
2. Wann fand die letzte Wahl eines Präsidenten der Unionsbank statt? Wer wurde damals gewählt?
3. Wann lief die Amtszeit des zuletzt gewählten Präsidenten der Unionsbank regulär aus?
4. Wann hätte die darauf folgende Wahl des Präsidenten der Unionsbank spätestens stattfinden müssen?
5. Wird die Unionsregierung aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des Präsidenten der Unionsbank einen Kandidaten vorschlagen? Wenn ja, wann wird dies geschehen?
6. Wie sieht die Unionsregierung ihre Rolle beim Vorschlag des Präsidenten der Unionsbank?
7. Wie bewertet die Unionsregierung die Arbeit des zuletzt gewählten Präsidenten der Unionsbank?
8. Zu welchen Themen hat die Unionsregierung wie oft den Präsidenten der Unionsbank gemäß 5 Abs. 3 UBankG konsultiert?
9. Wer ist in der Unionsregierung für die Kommunikation mit der Unionsbank zuständig?
10. Wie werden die Länder bei finanz- und geldpolitischen Entscheidungen der Union einbezogen?
[/DOC]
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!