Mal so zur Kenntnisnahme: Montag hat sich das Problem erledigt.
Anträge
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Ich möchte den kommissarischen Sekretär Schneider bitten Neuwahlen zum Sekretär des Herrenhauses einzuleiten, da Herr Bellagio leider die Imperialbürgerschaft nicht mehr besitzt.
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Ihr seid auch Scherzkekse...ich melde mich an mehreren Orten abwesend und ihr übertragt mir irgendwelche Pflichten...
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Aussprache zum Thema Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft (Unionsparlament) im Unionsrat derzeit.
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Bitte um Aussprache zur Änderung des Imperialgesetz über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO) in Ergänzung im folgenden Passus:
§ 7
Abstimmungen(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
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Die Imperialregierung beantragt eine Wiederholung der Abstimmung über folgenden Antrag:
Zitat
Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung§1 der Artikel 14 der Verfassungsurkunde der Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:
Artikel 14
Wahl des ImperialkanzlersDer Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Nachdem der Kandidat seine Wahl angenommen hat wird er vom Sekretär des Herrenhauses zum Imperialkanzler ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.§2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft. -
Angesichts der Aussprache zur GO-Ergänzung werde ich diesen Antrag solange zurückstellen. Sollte dazu Diskussionsbedarf bestehen bitte ich einen Antrag zur Aussprache abzugeben.
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Antrag der Imperialregierung:
Zitat
Reformgesetz zur Verfassungsgesetzgebung§1 Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
Die Artikel 22 und 25 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia werden wie folgt neu gefasst:
Artikel 22
BeschlussfassungDas Herrenhaus fasst Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, sofern die Verfassungsurkunde oder die Geschäftsordnung des Herrenhauses, letztere für interne Angelegenheiten des Herrenhauses, nichts anderes bestimmen.
Für alle Abstimmungen und Wahlen im Herrenhaus und republikweit gilt, dass Enthaltungen bei der Prüfung einer Mindestbeteiligung zu zählen sind, bei der Ergebnisfeststellung aber außen vor bleiben.Artikel 25
VerfassungsänderungenÄnderungen an der Verfassungsurkunde benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Herrenhauses, sowie der Mehrheit der Imperialbürger durch ein Referendum.
§2 Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft
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Ich beantrage eine Aussprache über das Verhältnis der Republik Imperia zum Kingdom of Albernia.
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Antrag der Imperialregierung:
Zitat
Imperialarchivgesetz§1
Das Imperialarchiv hat die Aufgabe, die Verfassung, die Gesetze und Urteile sowie Verträge der Republik Imperia im Imperialarchiv aufzubewahren und der Öffentlichkeit jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, wobei jeweils alle aktuell gültigen Gesetze und die aktuelle Verfassung hervorgehoben werden müssen.§2
Das Imperialarchiv wird durch das für Justiz zuständige Imperialministerium oder einen von diesem beauftragten Imperialarchivar verwaltet. Dafür werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.§3 Sitz des Imperialarchivs ist Wegenstein.
§4 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
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Antrag der Imperialregierung:
Zitat
Imperialhaushaltaufhebungsgesetz§1 Das Imperialhaushaltsgesetz wird aufgehoben und tritt mit der Verkündung außer Kraft.
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Die Imperialregierung beantragt eine Wiederholung der Abstimmungen: "2008/11/20 Kommunalreformgesetz", "2008/11/18 Imperialgesetz zur Bekämpfung von Prostitution", "2008/10/15 Steuererhebungsgesetz" und "2008/11/17a Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung" auf Grund der fehlenden Beschlussfähigkeit.
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Ich sehe derzeit keinen Sinn, wenn von vier aktiven Bürgern einer seine Abwesenheit angekündigt hat und der andere durch Aktivität in Heroth auf einem Parteitag glänzt.
Sollten Sie das anders sehen bitte PN an mich, damit ich sie trotzdem neu öffne.
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So, wir können erneut abstimmen und handlungsfähige Ergebnisse schaffen.
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Bitte die einzelnen Anträge nochmal...ich verliere den Überblick bei der Schwemme.^^
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Leitantrag der Imperialregierung:
Zitat
Imperialgesetz über Sozialen Wohnungsbau§1 Jeder Imperialbürger hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen.
§2 Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen.
§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Beschlussantrag:
Zitat
WeihnachtspauseDas Herrenhaus beschließt eine Weihnachtspause vom 21.12. - 07.01.
Während dieser Zeit bleibt das Haus geschlossen. Anträge werden erst nach dem 07.01. wieder bearbeitet. -
Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Erleichterung zur Teilnahme an der politischen Partizipation in Imperia"
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Zitat
Gesetz zur Änderung des Bildungsgesetzes für die Republik Imperia§1
(1) §4 (1) des Gesetzes wird in folgende Form abgeändert:
Die Aufgabe der Schulen ist es, jeden jungen Menschen unbeachtet seiner Herkunft, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seines Geschlechts, seiner sexuellen Neigung, körperlichen Verfassung und seiner wirtschaftlichen Lage den Zugang zu Wissen und Fähigkeiten zu ermöglichen.
(2) §4 (2) des Gesetzes wird in folgende Form abgeändert:
Die Schulen haben in Erfüllung ihrer Pflichten auch den Auftrag, den Schülern, über die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten hinaus, ein tolerantes, weltoffenes, demokratisches, fried- und freiheitsliebendes Weltbild zu vermitteln.§2
Der §5 wird gestrichen und wie folgt neugefasst:
(1) Das Schulwesen wird in verschieden Schularten gegliedert, um dem jeweiligen Bildungsziel gerecht zu werden.
(2) Schularten sind:
1. Die Grundschule,
2. Die Oberschule,
3. Die berufsbildenden Schulen (Fachschule, Berufsschule),
4. Die Sonderschule für körperlich oder geistig Beeinträchtige.
(3) Diese sind gegliedert in
1. die Primarstufe,
2. die Sekundarstufe I,
3. die Sekundarstufe II.§3
der §6 wird gestrichen und wie folgt neugefasst:
(1) In der Grundschule werden in sechs Jahren die grundlegenden Kenntnisse für den Fortgang der Bildung in der Sekundarstufe gelegt.
(2) Die Integrierte Gesamtschule führt:
a) nach der neunten Klasse zur Berufsreife als einen Abschluss der Sekundarstufe I mit der Möglichkeit zur Berufsausbildung.
b) nach der zehnten Klasse zum qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe I mit einer erweiterten allgemeinen Bildung. Er berechtigt zum Besuch der Sekundarstufe II, neben der Möglichkeit der Berufsausbildung.
(5) Die berufsbildenden Schulen haben die Aufgabe, fachliche und theoretische Kenntnisse über den spezifischen Beruf aufzubauen und die allgemeine Bildung zu vertiefen.
(6) Die Sonderschule (umfasst alle Einrichtungen mit dieser Bezeichnung, egal für welche Schülergruppe sie ist) ermöglicht körperlich bzw. geistlich behinderten Menschen einen Schulabschluss im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Sonderschule sind immer einer Schulstufe zugeordnet.§4
der §14 wird gestrichen und wie folgt neugefasst:
(1) Ethik ist ein reguläres Schulfach.
(2) Schülerinnen und Schüler können auf eigenen Wunsch hin am Fach Religion teilnehmen.
(3) Schulen können katholischen, evangelischen, muslimischen und jüdischen Religionsunterricht anbieten.
(4) Finden sich weniger als 5 Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe, welche am jeweiligen Religionsunterricht teilnehmen wollen, muss am Ethikunterricht teilgenommen werden.§5
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. -
Ich rate mal dass sie eine Aussprache dazu wünschen...
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